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Im Übrigen ist die Entscheidung bzgl. der Zinsen auch schon längst überholt, denn das BSG hat inzwischen entschieden, dass die Zinsen daraus sehr wohl Einkommen sind
Das ist falsch. Du vermischst da zwei Dinge. Zinsen, die VOR dem Bewilligungszeitraum anfallen, sind anrechnunsgfrei (beim Vermögen). Darum ging es in dem von mir verlinkten Urteil. Zinsen, die WÄHREND der Bewilligung anfallen (darauf bezieht sich das von dier verlinkte Urteil), sind allerdings als Einkommen zu werten. Zwei völlig verschiedene Dinge, überholt ist da gar nichts soweit ich das sehen.
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Mach, was du denkst. Dein Urteil hat mit der Frage, ob es anzugeben ist, gar nichts zu tun. Denn die Nichtangabe wäre eine Ordnungswidrigkeit und die Klagen landen im Falle des Einspruchs gegen den dann verhängten Bußgeldbescheid nicht vor dem Sozialgericht, sondern beim Amtsgericht. Das Sozialgericht Aachen hat sich dementsprechend auch nicht mit der Angabepflicht auseinandergesetzt, sondern schlicht nur mit der Frage, ob Schmerzensgeld bzw. die daraus erzielten Erträge als Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen sind.
Das ist jetzt aber wirklich Korinthenkackerei. Mir geht es darum, ob ich zu Recht Bürgergeld erhalte, wenn ich es nicht angebe oder ob ich es dann wieder zurückzahlen muss. Wenn ich es zurecht erhalte, sich durch meine Nichtangabe daran rein gar nichts ändert und ich nicht irgendeinen Betrug dadurch begehe, ist das alles was ich will. Ob ich jetzt eine Ordnungswidrigkeit begehe, so wie wenn ich heute morgen mal für 5 Min im Halteverbot gestanden habe, interessiert mich recht wenig.
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Aber auch da liegst du falsch. Ob etwas überhaupt als Altersvorsorge geschützt ist, obliegt auch nicht der Entscheidung des Antragstellers, sondern ist auch erstmal wieder die des Jobcenters. Du kannst doch nicht einfach sagen "Die 200 Hektar Land gebe ich nicht an, das ist meine Altersvorsorge für später.".
Zur Klarstellung: Es ging mir nicht um die 200 Hektar Land (die muss ich natürlich angeben, steht ja so in Anlage VM, Tabelle auf Seite 2). Da muss natürlich das JC beurteilen, wenn ich einfach so behaupte, das gelte für meine Altersvorsorge. Es ging mir um private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen, die nach Vertragszweck zur Rente gedacht sind. Diese muss ich nicht angeben (steht eindeutig so in Anlage VM, Tabelle auf Seite 2). Und hier entscheidet auch nicht das Jobcenter, es ist ja eindeutig im Gesetz geregelt, dass das nicht anzrurechnen ist, richterlich bestätigt.