Prima Artikel!
Es handelt sich bei dem Thema um die gleichwertige Betreuung der gemeinsamen Kinder nach Trennung/Scheidung.
Im Eingang wird im 2.Absatz jedoch vom geteilten Sorgerecht gesprochen.
1. hat das Sorgerecht nicht mit dem Wechselmodell/Doppelresidenz zu tun.
2. gibt es das geteilte Sorgerecht und in ganz wenigen Situationen. Gemeint ist sicher das gemeinsame Sorgerecht.
Wie gesagt, 2. hat nichts mit dem Urteil des BVG zu tun.