Moin,
da ich oft gelesen habe, dass Untermietseinnahmen nicht als anrechenbares Einkommen gelten, aber keine verlässliche Information gefunden habe, wie es sich denn verhält, wenn man selbst gar nicht dort wohnt, möchte ich hier mal meinen Fall schildern.
Ich habe ein WG-Zimmer in Hamburg bewohnt, bin nun aus logistischen Gründen aber zu meiner Partnerin in Süddeutschland gezogen. Dort können wir zwischenzeitlich kostenlos bei ihrer Mutter wohnen, bis wir (hoffentlich so schnell wie möglich) Jobs und etwas eigenes finden.
Weil ich meine Möbel nirgends unterbringen kann, hab ich das Zimmer erst einmal untervermietet, bis meine Untermieterin es dann bald vollständig übernimmt.
Das alles war vor meinem SGB II Antrag.
Laut Sachbearbeiterin sind Einnahmen aus der Untermiete, wenn die Wohnung nicht selbst bewohnt wird, anzurechnen (möblierte Zimmer zu 70 %). Verwiesen wird auf § 11 Rdz. 11.63 SGB II. Ich bin noch nicht in einer Bibliothek gewesen, um das zu überprüfen, das SGB samt Randziffern habe ich im Internet nicht gefunden. Aber ich glaube es einfach mal.
Die Ausgaben, die ich für dieses Zimmer nach wie vor habe, sind hierbei irrelevant, da es ja nicht "meine Mietkosten" sind.
Dass Ausgaben und Einnahmen in einem zwingenden Zusammenhang stehen, scheint ebenso keine Rolle zu spielen.
Aus diesen Pseudo-Einnahmen entsteht mir ein Defizit von ca. der Hälfte des Bedarfs.
Nun wird die Mieterin das Zimmer übernehmen. Ich werde damit meine Kaution (die den Bedarf natürlich übersteigt) zurückerhalten, und darf mich freuen, diese (vielleicht sogar vollständig?) angerechnet zu bekommen. Der Untermieterin zahle ich ihre Kaution in ähnlicher Höhe selbstverständlich zum gleichen Zeitpunkt zurück. Lasst mich raten, ob ich das gegenrechnen kann? ...
Mir erscheint es hirnrissig, aber der Apparat hat nunmal Lücken, die sich rechtlich, aber logisch nicht erschließen lassen.
Einfachste Lösung: Möbel verkaufen. Das würde vielleicht gerade die geringere ALG-Unterstützung (Ich will es nicht Verlust nennen, ist ja immer noch ne Sozialleistung) ausgleichen. Aber da hängt zu viel persönlicher Wert dran, dass ich das in Kauf nehme.
Wenn jemand eine Idee hat, dass vielleicht etwas übersehen oder falsch gedeutet wurde, gerne kommentieren. Die nette Frau Sachbearbeiterin hat allerdings voller Stolz verkündet, dass sie sich reingefuchst und meinen Fall ganz genau angeschaut hat, gute Arbeit.