Beiträge von hanss

    Die Rente wird dann mit Sozialhilfe-Leistungen auf das Existenzminimum (Bürgergeld-Niveau) aufgestockt.

    Wird sie nicht sonder auf denn Regelsatz heruntergerechnet,die (Grundsicherung im Alter) ist nur die Miete Nebenkosten und Heizkosten plus Übername von Heizkosten Nachzahlungen zum leben bleibt nur der heruntergerechnet Betrag der eigenen Rente,der dann mit dem Regelbedarf des -Bürgergeldes identisch ist.also Armut pur.

    Zahlt das Amt für soziales dem Rentner der die Grundsicherung im alter bekommt auch die 562 Euro im Monat also

    überweist das Sozialamt dem Rentner denn Regelsatz und die miete auf sein Konto,und wenn ja was geschied mit der Rente

    stoppt die DRV sie Zahlung da es ja vom Sozialamt denn Regelsatz schon überwiesen wird also dem Rentner,oder hat der Rentner dann 562 plus seinen Rente + Heizkosten+ Miete.

    Ich muss hier mal was klarstellen die Grundversorgung also Hilfe zum Lebenensunterhalt ist kein Bürgergeld Bezug. Die Rente wird als Einkommen angerechnet und auf denn Satz des Bürgergeldes gekürzt, wenn er diesen überschreitet

    Beispiel: Der Rentner bekommt Rente in Höhe von 800 Euro. Dieses Einkommen wird auf die 563 Euro gekürzt, darauf also auf die 563 bekommt er vom Sozialamt, die Miete Heizkosten und wenn notwendig Wassergeld.

    Der Armutsrentner bekommt die Rentenerhöungen abgezogen und nur wenn der Regelsatz des Bürgergeldes steigt bekommt er mehr zum leben. Deshalb schadet eine Null-Runde beim Bürgergeld dem Rentner mehr, dass er zweimal Geld verliert.

    Ich bin selber seit acht Jahren Grundversorgungsrenter.