Die Rente wird dann mit Sozialhilfe-Leistungen auf das Existenzminimum (Bürgergeld-Niveau) aufgestockt.
Wird sie nicht sonder auf denn Regelsatz heruntergerechnet,die (Grundsicherung im Alter) ist nur die Miete Nebenkosten und Heizkosten plus Übername von Heizkosten Nachzahlungen zum leben bleibt nur der heruntergerechnet Betrag der eigenen Rente,der dann mit dem Regelbedarf des -Bürgergeldes identisch ist.also Armut pur.