Beiträge von luka

    Hallo an alle Forumsmitglieder,

    ich bin derzeit im Bürgergeldbezug und erwarte eine Auszahlung meines beantragten Bildungsschecks 2.0 in Höhe von 500,00 €. Die zugehörige Weiterbildung habe ich vor Eintritt in den Bürgergeldbezug absolviert und auch aus eigenen Mitteln in Höhe von 2.500,00 € selbst finanziert. Den Bildungsscheck 2.0 habe ich ebenfalls noch vor meinem Eintritt in den Bürgergeldbezug beantragt. Meine Frage, wird die Auszahlung des Bildungsschecks 2.0 in Höhe von 500,00 € auf meine Bürgergeldbezüge angerechnet?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Leider handelt es sich um einen Ablehnungsbescheid.

    Einzureichen waren die Unterlagen digital oder alternativ per Postweg. Wir haben den Brief, natürlich korrekt adressiert, persönlich in den Hausbriefkasten eingeworfen. Der Postbote hätte zumindest samstags auch nicht mehr Möglichkeiten gehabt.

    Guten Tag,

    unser Wohngeldantrag wurde leider nach 8 Monaten Bearbeitungszeit, mit der Begründung angeforderte Unterlagen nicht nachgereicht zu haben, abgelehnt.

    Vor ca. 6 Wochen wurden seitens des Sachbearbeiters zum Erstantrag noch fehlende Unterlagen von mir und meinem Lebenspartner mit Fristsetzung zum 31.07.2024 nachgefordert. Diese Unterlagen haben wir fristgerecht und persönlich (zu zweit) durch Einwurf in den Hausbriefkasten nachgereicht.

    Nachweisen können wir den persönlichen Einwurf des Umschlages nur durch die Bestätigung des anwesenden Partners. Ein Satz Kopien der eingeworfenen Unterlagen nebst Anschreiben sind natürlich noch vorhanden.

    Ist es sinnvoll einen Widerspruch einzulegen? Wie wahrscheinlich ist die Wiederaufnahme des Vorgangs? Müssen wir uns unverschuldet mit der endgültigen Ablehnung abfinden?

    Vielen Dank für Eure Rückantworten.