Ein Antrag auf Bürgergeld zum 01.06.2026 würde für den Zeitraum bis 30.06.2026 nach den bis dahin geltenden Regeln (Bürgergeld) behandelt; ab 01.07.2026 läuft der Fall dann unter der neuen Grundsicherung weiter. Die Umstellung ändert in der Regel nicht den Antragstag oder den Leistungsbeginn für den bereits beantragten Zeitraum, sondern nur das anwendbare Recht ab dem Stichtag.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel…cherung-2399562
WICHTIG!
Wenn du erst nach dem 01.07.2026 beantragst, aber den Antrag auf den 01.06.2026 zurückdatiert haben willst, ist entscheidend, ob eine rückwirkende Leistungsgewährung für den konkreten Fall zulässig ist. Sozialleistungen werden normalerweise nicht beliebig rückwirkend gezahlt, sondern ab Antragstellung bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen nachweisbar vorlagen.