Beiträge von Ta4

    Ein Antrag auf Bürgergeld zum 01.06.2026 würde für den Zeitraum bis 30.06.2026 nach den bis dahin geltenden Regeln (Bürgergeld) behandelt; ab 01.07.2026 läuft der Fall dann unter der neuen Grundsicherung weiter. Die Umstellung ändert in der Regel nicht den Antragstag oder den Leistungsbeginn für den bereits beantragten Zeitraum, sondern nur das anwendbare Recht ab dem Stichtag.

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel…cherung-2399562

    WICHTIG!

    Wenn du erst nach dem 01.07.2026 beantragst, aber den Antrag auf den 01.06.2026 zurückdatiert haben willst, ist entscheidend, ob eine rückwirkende Leistungsgewährung für den konkreten Fall zulässig ist. Sozialleistungen werden normalerweise nicht beliebig rückwirkend gezahlt, sondern ab Antragstellung bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen nachweisbar vorlagen.

    Damaliger AG hat zu wenig ausgezahlt.

    Nach Neuberechnung wurde eine Nachzahlung von 24,32 Euro auf Konto Überwiesen.

    Diese Überweisung war auf den Kontoauszügen bei WBA-Antrag zu sehen.

    Dementsprechend sind ist Bescheid abgelehnt worden.

    @bass386: Danke für die Antwort.

    Kein schwankendes Einkommen.

    Anspruch auf ALG II und Auszahlung von Restgehalt fielen auf einem Monat und im Nachhinein angerechnet.

    Aber das ALLE Zahlung komplett eingestellt und auch kein ALG II - Weiterbezug nicht gewährt wurde, finde ich eigenartig.

    Keine Zahlungen mehr und keine sonstigen Einnahmen.

    Hallo zusammen!

    Habe WBA-Antrag zum Bezug ALG II am 16.04.2020 gestell. (inkl. Kontoauszüge)

    Ende der Woche einen Aufhebungsbescheid erhalten, dass ich 24,32 Euro zuviel erhalten hätte.

    Der Betrag sei der Grund zur Aufhebung, so der Inhalt des Bescheids.

    Ich würde ab sofort keine Gelder mehr erhalten.

    Mein bisheriger Bescheid lief eigentlich bis zum 31.05.2020.

    Ich bekomme jetzt so richtig PANIK und frage mich, WAS SOLL ICH NUN MACHEN?

    Danke und Grüße!