Beiträge von Tamar
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Die Umzugskosten deines Vaters werden das JC nicht interessieren, da er in dem Alter gar nicht leistungsberechtigt ist. Das wären schonmal die Hälfte der Kosten, die also im eigenen Interesse so gering wie möglich gehalten werden sollten. Es ist eigentlich lebensfern, dass niemand Bekannte, Verwandte, Freunde etc. hat, die beim einem Umzug helfen können.
Wenn deine Eltern gut begründen können, dass sie absolut isoliert leben und niemanden (auch nicht z. B. dich) haben, der helfen kann, dann wird es wohl auf einen Widerspruch hinauslaufen.
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Da wirst du warten müssen.
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Du bist jünger geworden? Gratuliere...
Ansonsten: wenn du nicht hilfebedürftig bist, dann musst du, wie jeder andere Mensch auch, versuchen, die Sachen selbst aufzubauen, und was nicht geht, gegen Bezahlung aufbauen lassen. Vielleicht können dir ja die Betreuer deiner bisherigen Einrichtung helfen und z. B. ehrenamtliche Helfer vermitteln. Auch das Netzwerk einer WfbM sollte eigentlich so aufgebaut sein, dass man seinen Betreuten auch im privaten Bereich helfen kann.
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Eine Erstausstattung bekommt im Normalfall man nur, wenn man die Haushaltsgegenstände noch nie besessen hat. Darüber hinaus nur in Sonderfällen wie Hausbrand, Trennung, nach Obdachlosigkeit etc. Was ist bei dir mit stationärer Betreuung gemeint und wer hat die finanziert? Was wurde mit den Möbeln, die du im Laufe deines Lebens sicherlich schon besessen hattest?
Ansonsten gehe ich davon aus, dass sowieso das Sozialamt zuständig wäre, wenn du in einer WfbM bist. Denn dann giltst du als erwerbsgemindert.
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Das kann ohne Probleme durchgehen, aber auch mit Problemen. Das Bundessozialgericht hat bei Mietverträgen unter Verwandten hohe Anforderungen gesetzt, so dass auch öfter mal angezweifelt wird, dass die Miete tatsächlich gefordert wird. Einen guten Ratschlag kann es daher nicht geben.
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Wenn du komplett allein wirtschaftest, also Mama nicht für dich mit kocht, putzt und wäscht, wäre WG korrekt.
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Wenn sie vorher versicherungspflichtige Jobs hatten, kann das noch Ärger geben im Sinne von freiwillig herbeigeführter Arbeitslosigkeit. So einfach ist das mit EU Bürgern und Sozialleistungen nicht.
Dass die Rückreise nach Bulgarien nicht ebenfalls eine Option dargestellt hat, lässt mich weiterhin misstrauisch sein, sorry.
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Wenn der Bedarf bereits gedeckt ist, gibt es natürlich keinen Bedarf. Was vor Antragstellung beschafft wurde, kann man dann nicht mehr geltend machen.
Vielleicht würde etwas mehr als ein Minijob (ich gehe davon aus, du wusstest, dass es ohne Minijob gar kein ALG2 gibt) da doch besser helfen.
Dieses Konstrukt, EU Bürger nach Deutschland zu holen, ihnen schnell einen (manchmal sogar fingierten) Job auf Miniminiminibasis zu geben, damit sie ALG2 beziehen können, ist durchaus bekannt.
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Wie soll man das denn in Unkenntnis der Höhe deines ALG 1 und ob die Mietstufe korrekt ist, sagen können? Stell doch einfach den Antrag, kann doch nicht schaden.
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Mit Bedarfsgemeinschaft bist du gemeint. Also Verwandtschaftsverhältnis zu dir, Unterstützung dir gegenüber etc.
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Da er unter 25 ist, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn also euer Einkommen für euch alle reicht, wird es kein ALG2 geben.
Vielleicht kann er sich ja bereits jetzt nach einem Job umsehen...
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Warum soll das nicht möglich sein?
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Natürlich kannst du dich nicht selbst einstellen.
Ein richtiger Job ist dagegen was ganz anderes, da ist Aufstockung möglich.
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In deinem eigenen Gewerbe? Du willst dich selbst einstellen und bist dir selbst gegenüber dann weisungsgebunden im Verhältnis Chef - Angestellter? Wie soll das funktionieren? Gespaltene Persönlichkeit?
Oder meinst du, du willst dir einen Minijob suchen? Neben dem Gewerbe?
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Du müsstest dich sogar auf Hilfsjobs (ungelernt) bewerben. Jede Arbeit, die zumutbar ist.
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Trotzdem musst du das mit dem Unterhalt klären. Wahrscheinlich wird das Jobcenter erst nach Auszug zahlen. Und zwar immer das, welches für den Ort zuständig ist, wo du dich tatsächlich zu Wohnzwecken aufhältst. Wenn das bei der Oma ist, dann das Jobcenter, was für den Wohnort der Oma zuständig ist.
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Dir steht doch auch Betreuungs- und Kindesunterhalt zu. Kläre das erstmal, ehe du an ALG2 denkst. Angesichts dessen kommt es für ihn billiger, euch kostenlos wohnen zu lassen und zu ernähren. Das ist wahrscheinlich günstiger als Barunterhalt. Und wenn du wieder arbeitest, klärt ihr den Kindesunterhalt und du ziehst aus.
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Nein. Ein WBA hat nichts mit dem laufenden Bewilligungszeitraum zu tun.
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Durch den Wegzug von über 6 Monaten hast du dein Daueraufenthaltsrecht verloren (§ 4a Absatz 6 FreizügG/EU - Daueraufenthaltsrecht).
Damit hast du, da du dich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhältst, keinen Anspruch auf ALG2. Erst wenn du eine Arbeit gefunden hast und die deinen Bedarf nicht deckt, kannst du aufstocken.
Über deinen Sohn hättest du nur ein Aufenthaltsrecht, wenn er deinen Lebensunterhalt zahlt.
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Sie muss gem. § 850f ZPO den Pfändungsfreibetrag hochsetzen lassen. Nur, wenn das abgelehnt wird, wäre das JC in der Pflicht.
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Abgesehen davon, dass jedes Jobcenter anders strukturiert ist und dir daher niemand sagen kann, ob es spezielle Vermittler oder Zuständige für Maßnahmen gibt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Arbeitsgelegenheit. Wenn man dir keine anbietet, ob nun kann oder will, dann gibt es keine.
Welchen Sinn soll die kurz vor Renteneintritt haben? Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert sie definitiv nicht.