ALG 1 kommt erst Ende des Monats. Du kannst für Juli ALG 2 beantragen, wenn der letzte Lohn tatsächlich Ende Juni schon kommt. Bedenke aber, dass die Lücke von einer Woche tatsächlich erst im August erfolgt, wenn dein ALG 1 für Juli um eine Woche verkürzt sein sollte. Denn praktisch lebst du mit dem letzten Lohn im Juli und mit dem ersten ALG 1 im August. Aufgrund des Zuflussprinzips rechnet das JC aber im August mit dem erst Ende August ohne eine Sperrzeit zufließenden ALG 1.
Beiträge von Tamar
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Reich die Scheidung ein. Die unangebrachte Rücksicht auf deine Ehefrau ist schon ein Indiz gegen euch.
Selbst das Sozialgericht scheint ja nicht überzeugt, wenn es dir nur 70 % Regelsatz ohne Miete zuspricht.
Ansonsten hast du doch sicher einen Anwalt.
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Was ist denn ein Warmwasserbehälter? 2 x den Mehrbedarf gibt es nicht, wenn du das meinst.
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Er gehört auch mit 18 zur BG und ob er mit 900 Euro Azubilohn und 219 Euro Kindergeld überhaupt noch was vom Jobcenter bekommt, ist eher zweifelhaft.
Wegen des Führerscheins kann er seine Vermittlung fragen, aber ich bezweifle eine Förderung. Wenn er den Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, muss er sich ja Gedanken gemacht haben, wie er dorthin kommt.
Ausziehen kann er jederzeit, wenn er nichts vom Jobcenter haben möchte.
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Ein allerletztes Mal: es gibt keine Übernahme der Nachzahlung, wenn keine Hilfebedürftigkeit im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung vorliegt. Ganz einfach.
Klick doch einfach auf dem von Dir gefundenen Link auf "Früher Hartz IV - Jetzt nicht mehr" und lies dort:
Einer der Vorrausetzungen zur Kostenübernahe ist, dass sich der Mieter (aufgrund der Nebenkostennachzahlung) in einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II befindet. Sollte sich die Hilfebedürftigkeit zwischenzeitlich ändern und der Mieter kein Hartz IV mehr erhalten, ist das Jobcenter nicht verpflichtet, für eine etwaige Nebenkostennachzahlung aufzukommen. Dies ist es auch dann nicht, wenn die Nebenkostenabrechnung für einen Zeitraum gilt, in welchem die Person noch hilfebedürftig gewesen ist und Hartz IV bezogen hat (Sozialgericht Mainz, Az. S 10 AS 200/12 ER).
Du musst schon das lesen, was für dich gilt und nicht, was dir gefällt.
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5% der Stromkosten als Kosten des Betriebs der Heizanlage ist gängige Rechtsprechung. Wenn du mehr haben willst, musst du die tatsächlichen Kosten (nicht geschätzte) nachweisen.
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Naja, das steht eigentlich in meiner Antwort: Wenn du was gefördert haben willst, dann brauchst du eine Zustimmung. Das geht logischerweise nur vorher.
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Eine Zustimmung brauchst du nicht. Die wäre nur notwendig, wenn du irgendeine Art von Förderung (Einstiegsgeld, Darlehen für Betriebsmittel etc) willst.
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Aber wie gesagt: man wird dann prüfen, ob sie Unterhalt zahlen muss.
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Du hast die Verfügungsgewalt über das Kindergeld. Das JC interessiert daher nicht, ob du es der Mutter gibst oder davon Bonbons kaufst.
Wenn der Kindergeldberechtigte wechselt, wird natürlich nichts mehr angerechnet, da nichts zufließt. Allerdings wird man dann sicherlich die Mutter auf mögliche Unterhaltszahlung prüfen.
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1. Das mit der Möglichkeit eines Darlehens ist korrekt.
2. Einfach nicht unentschuldigt Fehlen, dann gibt es keine Probleme mit der Berufsausbildungsbeihilfe.
Und da es nunmal eine andere Gesetzesgrundlage hat, interessiert es nicht, dass im SGB II die Sanktionen eventuell teilweise abgeschafft werden sollen.
Vielleicht das Ganze mal als Chance begreifen...
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Ungewöhnlich, dass eine Frau ihre Kinder dem Mann überlässt...
Trage dich einfach alle Namen in die zwei Spalten mit der Gesamtsumme Unterhalt. Wird sowieso nicht einzeln aufgedröselt beim absetzen.
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Deine Anlage scheint anders zu sein als der offizielle Vordruck der gemeinsamen Einrichtungen. Denn dort ist Einkommen Nr. 3 und Absetzungen Unterhalt Nr. 4.2.
Bist du zufällig bei einer Optionskommune? Dann müsstest du dort mal nachfragen, wieviele Lohnnachweise sie wollen. Im Normalfall sollten die letzten 3 reichen.
Unterhalt: du bist 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet, es gibt für alle 3 jeweils einen Titel und du bezahlst auch tatsächlich diesen Unterhalt, obwohl du kein/kaum Geld hast?
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Wenn du meinst, dass es gar keiner Mehrkosten bedarf, dann ist es doch gut.
Für medizinische Aspekte der Betrachtung notwendiger Mehrbedarfe ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge zuständig.
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Es muss sich um einen "verzehrenden" Krebs handeln, also eine Krebsart, die zu erhöhtem Kalorienbedarf führt.
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Wenn das studierende Kind unter 25 ist und außer Kindergeld kein Einkommen hat, gehört es zur Bedarfsgemeinschaft und kann ALG2 bekommen. Nur Studenten mit eigener Wohnung sind vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Das Kindergeld ist beim Kind anzurechnen, solange es bedürftig ist.
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Wenn das Kind unter 3 Jahren alt ist und nicht betreut wird, kannst du dich auf die Notwendigkeit der Betreuung berufen, so dass dir Arbeit nicht zumutbar wäre. Aber anscheinend ist das Kind betreut?
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kann ich trotzdem einen Zuschuss bekommen?
Nein. Du hast genug Einkommen, um es selbst zu bezahlen:
449 Euro
15 Euro Unterkunftskosten
202 Euro KV Beitrag
= 666 Euro Bedarf
Du hast 900 Euro Einkommen, also nach Abzug der Kosten immer noch über 200 Euro mehr, als du bräuchtest.
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Nun, wenn du meinst. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass irgendwann Ende mit Vertretung ist. In meinem Team sind normalerweise 10 Kollegen. 2 sind diese Woche da. Da kann man keine Vertretung machen, als wäre nix.
Aber du weißt das sicher besser. Die Antwort bleibt trotzdem gleich: reiche die Unterlagen ein und beantrage eine vorläufige Bewilligung wegen finanzieller Notlage.
Ansonsten beziehst du dich schon lange genug ALG2, dass du wissen müsstest, dass man nicht erwarten kann, am 1.3. Das Geld auf dem Konto zu haben, wenn man den Antrag erst am 28.2. abgibt.
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Corona ist auch in den Jobcentern angekommen, der Krankenstand ist hoch. Natürlich spiegelt sich das in der Bearbeitungszeit wieder. Bringe die Unterlagen und bitte um vorläufige Bewilligung.
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Du kannst das sicher mit deinem Vermittler besprechen, denn nur er kennt die Chancen, die du mit oder ohne Führerschein auf dem Arbeitsmarkt hast. Faustformel: je länger du schon arbeitslos bist, obwohl du einen Führerschein hattest, desto unwichtiger ist er.
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Ein Widerspruch ist erst gegen einen Verwaltungsakt möglich und nicht schon bei Ablehnung des Gegenvorschlags.
Ob die Zuweisung unabhängig von einer Eingliederungsvereinbarung als Zuweisungsbescheid kommt, wird niemand prognostizieren können. Sind ja noch einige Tage bis zum 31.3.
Woher weißt du eigentlich, dass die Maßnahme sinnlos ist? Du hast doch noch gar nicht teilgenommen.
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Was meinst du mit
Kann mir jemand sagen, ob ich die Hartz 4 Leistungen zurückzahlen muss, zumindest diese 3 Monate, wie es zum Erwerb der Rente dauert.
Was für 3 Monate?