Beiträge von Tamar
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Eine Untervermietung einer unangemessenen Wohnung macht sie nicht angemessen. Sie verhindert nur, dass man den unangemessenen Anteil der Miete selbst bezahlen muss. Einen Umzug ablehnen kann das Jobcenter nie, wieso, habe ich bereits geschrieben.
Ein Partner ist ein Teil der Bedarfsgemeinschaft. Das ist was ganz anderes als eine Wohngemeinschaft.
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Das interessiert nicht. Die Wohnung war unangemessen und das war dir bekannt. Das Risiko, dass deine Wahl der Kostensenkung nach hinten los geht, liegt bei dir. Dass das JC das nicht untersagt hat, liegt daran, dass es dafür gar keine Rechtsgrundlage gibt, denn das Grundgesetz sichert dir freie Wohnsitzwahl zu.
Du kannst es natürlich trotzdem beim Jobcenter versuchen, aber erhoffe da nicht zuviel.
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Die Wohnung wurde erst angemietet, als du bereits im Alg2 Bezug warst? Und wohl so auch nicht als angemessen genehmigt? Oder gab es sie schon vor ALG2? Bei ersterem bist du im Wissen, dir die Wohnung nicht allein leisten zu können dort eingezogen, da wird es die 6 Monate wahrscheinlich nicht geben. Du solltest schnell einen neuen Untermieter suchen.
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Versuchen, telefonisch Kontakt aufzunehmen? Vielleicht macht so ein Rentenberater ja auch Hausbesuche? Ansonsten ist es echt unglaublich, dass dein JC seit fast 4 Jahren nichts gemacht hat, obwohl du lt. deren Gutachten erwerbsgemindert bist. Das fällt dir wahrscheinlich jetzt auf die Füße, das neue JC wird das wohl stärker verfolgen.
Wie kam das Gutachten 2018 zustande? Nach Aktenlage oder persönliche Begutachtung?
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Die ist sicherlich für dich gedacht.
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Ein über 25 Jahre altes Kind zählt nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft.
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Nein, nicht wirklich. Das war mir anhand der Sachverhaltsschilderung klar.
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Darüber streiten sich die Geister. Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung. Grundsätzlich gilt die Erreichbarkeitsanordnung für alle ALG2 Empfänger. Und Einladungen können auch wegen leistungsrechtlichen Problemen mal erfolgen. Sie sollte daher mit dem zuständigen Jobcenter abklären, was geht und was nicht.
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Gehört das nicht zum Sportunterricht der Schule? Hier in Thüringen ist das so.
Wie das zuständige Amt eine Förderung nach § 28 Absatz 7 SGB II ausgestaltet, obliegt dem Amt. Nach § 29 Absatz 1 Satz 2 SGB II kann das Amt bestimmen, in welcher Form sie die Hilfen erbringen. Und wenn das diese Karte ist, ist es so.
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Die 3 Wochen erlaubte Ortsabwesenheit bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. 2022 ist ein neues Kalenderjahr.
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Du brauchst doch nur googeln § 44 SGB I - Verzinsung Beispiel. Da findest du genug Infos, unter anderem das Berechnung der Zinsen.
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Wenn nur die Tochter ALG2 bekommen hat, muss auch nur die Tochter zurück zahlen. Die Mutter bekommt höchstwahrscheinlich nur den Bescheid, weil sie gesetzlicher Vertreter der minderjährigen Tochter ist.
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Das ist anscheinend ein Formblatt aus Textbausteinen. Reiche von den geforderten Unterlagen ein, was du bereits hast. Das JC wird dann prüfen, ob dir mit dem Lohn noch aufstockend ALG2 zusteht. Das bekommst du dann mit vorläufiger Bewilligung erstmal weiterhin. Sollte der Aufstockungsbetrag im ersten Monat der Fälligkeit des Lihns nicht reichen, kannst du für die Differenz ein Darlehen beantragen. Das ist ganz normal und richtig.
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Das ist Vermögensumwandlung. Allerdings solltest du das dem Jobcenter auch irgendwie nachweisen können, damit es dahingehend auch feststellen kann, dass es kein Einkommen ist.
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Wie lange lebt ihr denn schon zusammen? Wenn es eine gefestigte Partnerschaft ist, seid ihr alle eine Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen wird angerechnet.
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Ich verstehe die Frage nicht. Wer ist "Sie"? Und was passiert, wenn man nicht genug Geld hat? Man kann sich nichts kaufen?
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Da die Antragstellung auf den 1. des Monats zurückwirkt, ist der Todestag im Alg2.
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Du kannst nur angeben, was du wirklich an Ausgaben hattest.
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Es gibt keinen Härtefall. Das Zuflussprinzip kennt sowas nicht.
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Für eine Ausbildung gibt es kein Einstiegsgeld.
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Was ich damit meinte, ist, dass man dich aus der Vermittlung rausnimmt, weil du sicherlich keine Jobangebote haben willst. Das ist doch nur in deinem Interesse. Mit der Leistung hat das nichts zu tun.
Azubis sind dann nicht ausgeschlossen, wenn sie Bafög bekommen oder nur deshalb nicht bekommen, weil Einkommen oder Vermögen zu hoch für Bafög ist.
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Vielleicht aus der Vermittlung abmelden. Ist ja logisch, oder brichst du für einen Job ab?
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Das stimmt nicht bzw. würde nur stimmen, wenn die Ausbildung bafögförderfähig ist und Bafög z. B. wegen Alter abgelehnt wird.