Gehört dieses Amt für Existenzsicherung mit zum Jobcenter oder handelt in dessen Auftrag? Denn für ALG2 Empfänger werden Darlehen für Mietschulden nach § 22 Absatz 8 SGB II erbracht. Und für Darlehen sieht § 42a SGB II vor, dass sie zwingend per Einbehalt in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt werden müssen.
Beiträge von Tamar
-
-
Dann rechne: Nach Abzug des halben Guthabens beträgt die Miete deines Kindes wieviel? 155,13 Euro! Und was steht im Bescheid bei deinem Kind als Bedarf? 155,13 Euro. Vollkommen korrekt.
-
Das ist ja nun eine wirklich knappe Sachverhaltsschilderung. Wofür benötigst du Mehrbedarfe nach dem Treppensturz? Wofür reicht dein ALG 2 nicht mehr? Mir fällt da gerade nichts ein, was mit einem Treppensturz zusammen hängen könnte...
-
Das neue JC hat meinen ALG II - Bewilligungsbescheid vom alten JC längst erhalten. Es gab nie einen Anspruch auf ALG I, geschweige denn einen Bewilligungsbescheid.
Dann lass dir das eben bestätigen. Da wird kein Weg vorbei führen.
Kann mir nicht vorstellen, dass ein freiwilliger Fragebogen zum Migrationshintergrund durch das Sozialgericht zur Vorraussetzung für den Leistungsbezug gemacht werden kann.
Ich schon. Es geht bei einem einstweiligen Verfahren nämlich erstmal darum, ob das Ergebnis (Bewilligung von ALG2) nicht auf einfachere Weise erreicht werden kann. Und wenn dazu nur ein paar Fragen zu beantworten sind, ist kein Anordungsgrund gegeben.
Ist bereits geschehen. Es dauert halt alles sehr lange.
Wenn es bereits geschehen ist, war die Frage unnötig.
Leider haben wir in den meisten Städten akute Wohnungsnot
Es gibt noch genug Gegenden, in denen ausreichend Mietwohnungen vorhanden sind. Sind dann halt nicht die angesagtesten Gegenden.
-
1. Lass dir "ofw" in den PA eintragen.
2. Das ist vollkommen korrekt, dass vorrangige Leistungen geprüft werden. Macht es das Jobcenter nicht, macht es sich sogar schadenersatzpflichtig.
3. Füll es einfach aus.
4. Da füll auch das aus. Kein Sozialgericht wird dir vorläufig Leistungen zusprechen, weil du keinen Bock hast, ein paar Kreuzchen zu setzen.
5. Dann bitte das alte JC im eine Bestätigung, dass du dort keine Leistungen mehr beziehst. Oder bitte das neue, sich mit dem alten in Verbindung zu setzen.
6. Dann teile mit, dass das unnötig war, da du weder Umzugskosten noch Kaution wolltest oder benötigt hast.
7. Vielleicht meint man für die Zukunft. Alg2 soll ja für 6 bzw. 12 Monate bewilligt werden und nicht nur für einen.
8. Siehe 7.
9. Dann gibst du nochmal an, dass du kein Kfz besitzt.
Ansonsten solltest du dich wirklich mal nach einer richtigen Wohnung umschauen. Oder erst Arbeit suchen, dann dorthin ziehen.
-
Das ist aber nur der mit Wohngeld? Die Anrechnung bei dir ist falsch. Du solltest Widerspruch erheben und dich dabei auf die Entscheidung des Urteil BSG vom 14.06.2018 - B 14 AS 37/17 R berufen.
-
Dazu müsste man die Berechnungsbögen sehen. Lade sie bitte anonymisiert als pdf hoch.
Die Entscheidung des SG Bayreuth wurde vom BSG verworfen. Guthaben aus Zeiten ohne ALG 2 sind voll anzurechnen.
-
Ist das jetzt eine Einmalzahlung, die da kommt? Das ist doch kein Vermögen, sondern Einkommen. Wenn die den Bedarf eines Monats übersteigt, wird das Einkommen auf 6 Monate verteilt. Der vorzeitige Verbrauch führt dazu, dass dir Leistungen nur als Darlehen gewährt werden. Du hättest dann also Schulden am Backen.
-
Nein. Wenn die Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und dann ab dem nächsten Monatsersten gilt, ist es egal, ob man eine gültige Eingliederungsvereinbarung hat oder nicht. Es kann daraus nicht sanktioniert werden.
-
Im Zweifel ist die Vereinbarung nichtig, weil der genannte Zeitraum nunmal keine 6 Monate sind. Sie ist dadurch nicht eindeutig.
-
-
Es geht wohl um die Unterhaltsvermutung nach § 9 Absatz 5 SGB II - Hilfebedürftigkeit.
Letztlich deine Entscheidung, falls deine Mutter dir die Unterlagen geben würde. Verdient sie denn soviel?
-
Ja, das geht. Nur direkt an dich darf das Geld nicht gehen.
-
Das kann man nun wirklich mit den dürftigen Angaben nicht beantworten. Stell doch einfach den Antrag beim Jobcenter.
-
Sanktionen bekommt man für die Verweigerung oder den Abbruch von Arbeit, Maßnahmen etc.
Mit allgemeinen Versäumnissen (Mitwirkungspflichten z. B.) hat das gar nichts zu tun.
Du verstehst da was vollkommen falsch.
-
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Natürlich wird die Hilfebedürftigkeit weiterhin geprüft. Es gibt kein bedingungsloses Grundeinkommen.
-
Dann musst du dich an das neue JC wenden, einen Antrag auf ALG2 und Zustimmung zum Umzug stellen sowie Kautionsdarlehen beantragen.
Und vielleicht jetzt, wo dein Alg1 noch über dem Bedarf liegt, ein bisschen sparen.
-
Wenn du jetzt kein ALG2 brauchst, wieso dann in der neuen Stadt? Ist die Wohnung dort soviel teurer?
Wie hoch ist denn dein Alg1 und wieviel kostet deine jetzige Wohnung, wieviel die neue?
-
Nein. Sie sind nicht notwendig zur Erzielung des Einkommens. Die Erklärung muss nicht zwingend durch Dritte gemacht werden.
-
Was bedeutet Kleinkindalter? Wovon lebt ihr derzeit, wenn er nicht arbeitet? Wie sieht es mit Kinderbetreuung aus?
-
-
-
200 Euro für 9qm. Ne echte Hausnummer... Und wie du auf 9qm allein wirtschaftest, erklärst du auch nicht. Geben deine Kontoauszüge wenigstens die Mietzahlungen an die Eltern her?
Das Jobcenter hat offenbar Zweifel an dem getrennten Wirtschaften und dass dich die Eltern nicht unterstützen. Wieso, das wird dir wohl niemand hier beantworten können. Vielleicht einfach so, vielleicht arbeitet da jemand, der dich kennt, vielleicht eine anonyme Anzeige: vieles ist möglich.
-
Du hast auf 9 qm eine eigene Küche, Waschmaschine usw? Das ist ein Kampf gegen Windmühlen.
Deine Eltern können dieser Unterhaltsvermutung widersprechen. Sie sollen erstmal mitteilen, dass sie dich zwar kostenfrei wohnen lassen, dass sie aber nicht bereit sind, für dich, der du arbeiten könntest, noch weitere Unterstützung zu erbringen.
-
-
Dann trage das zu dem Termin doch so vor mit der Probebeziehung. Eine normale WG seid ihr ja nun auch nicht, oder schlaft ihr getrennt? Macht nichts gemeinsam? Usw? Lügen bringt doch nun auch nichts. Besonders nicht, wenn du nachweislich beim alten JC angegeben hast, zu deiner Freundin zu ziehen. Soweit das keine kommunalen Jobcenter sind, kann das neue JC diese alten Daten einsehen. Also spiele mit offenen Karten.
-
Wenn das Jobcenter sie fordert: natürlich.