Beiträge von Tamar

    Du meinst, du hast einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt. Nun, die Entscheidung dürfte korrekt sein:

    (1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.


    Und deine Angaben im Antrag waren ja unrichtig. Von dir aus.

    Das würde dir aufgrund richterlicher Unabhängigkeit gar nichts nutzen. Wenn sie der tatsächlichen Meinung gewesen wäre, dass die Krankenkasse zahlen muss, hätte die die Krankenkasse beiladen müssen und zur Zahlung verurteilen können.

    Es waren Trostworte, nichts weiter.

    Mietspiegel ist nicht korrekt. Entweder hat jede Kommune (Stadt, Landkreis...) ein sogenanntes "schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft" (KdU Richtlinie) oder es orientiert sich an den in der Wohngeldtabelle ausgewiesenen Werten.

    Wie du an der Formulierung "jede Kommune" erkennen kannst, müsstest du also bei jeder Kommune, in deren Bereich du eine Wohnung suchst, gesondert nachfragen, was angemessen ist.

    Wenn du also z. B. nach Nordhessen ziehen willst, müsstest du in der Stadt Kassel, dem Landkreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf usw nachfragen.

    Als erwerbsfähig musst du gelten, sonst wärst du nicht beim Jobcenter. Ein GdB sagt auch nichts über Erwerbsfähigkeit aus. Ich habe durchaus Kollegen mit 100 GdB, die Vollzeit arbeiten.

    Wenn du ein Vollzeitstudium machst, wirst du wahrscheinlich gar kein ALG2 mehr bekommen. Machst du es in Teilzeit, ist ALG2 weiter möglich, allerdings muss das JC keine Rücksicht darauf nehmen. Es ist quasi dein Hobby.

    Einen Bildungsgutschein gibt es nicht für Studiengänge. Nur für Weiterbildungen und Ausbildungsabschlüsse.

    Ob während der Arbeitslosigkeit die Gleichstellung anerkannt wird, ist Ermessenssache. Meist sind die Hürden höher.

    Was genau bei dir in Richtung Reha oder normale Ausbildung/Weiterbildung mit Bildungsgutschein möglich ist, solltest du einfach deinen zuständigen Vermittler fragen.

    Also bei aller Liebe, das geht jetzt über eine normale Meinungsfrage hinaus. Du verlangst Rechtsberatung. Dafür gibt es Anwälte oder Vereine, die das dürfen.

    Ansonsten ist doch die Entscheidung des BSG zum Wohnrecht und Verwertung ganz einfach zu finden:

    Lies einfach selbst hier:

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass jedes (Haus-)Grundstück, das mit

    einem Nießbrauch oder Wohnrecht belastet ist, nicht nach § 12 Abs. 1 SGB II v

    erwertbar sei. Vielmehr ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob es eine

    Verwertungsmöglichkeit - z. B. durch Beleihung - gibt.

    Also bei allem Verständnis. Unterlasse es mit "jeder, egal welcher Nationalität...". Erstmal stimmt das überhaupt nicht, denn EU Ausländer, die nur zur Arbeitssuche in Deutschland sind, haben keinen Anspruch, zum anderen haben die Menschen, die Alg 2 als Beihilfe bekommen, nunmal kein Vermögen im Wer von x-tausenden Euro.

    Alg 2 ist nunmal an Hilfebedürftigkeit gekoppelt. Es ist für Menschen, die kein oder nur wenig Einkommen und/oder Vermögen haben. Und du hast eben nicht unerhebliches Vermögen. Alg 2 ist nicht dazu da, einen einmal erworbenen Lebensstandard zu sichern.

    Warum meinst du wäre für mich bis 31.12.2022 Hartz IV und Nebenkosten usw. für das Haus möglich aber ab dem 01. Januar 23 nicht mehr??

    Erstmal habe ich nichts von Meinung geschrieben, sondern, dass noch niemand weiß, was nach dem 31.12.22 kommt.

    Sollte wieder die alte Rechtslage gelten, ist drin Haus unangemessen groß und daher verwertbares Vermögen. Wieso? Weil es nunmal so in § 12 SGB II steht, der derzeit aufgrund Coronaregeln fast außer Kraft ist.

    verlangen die einen Grundbuch Auszug??

    Natürlich. Außerdem musst du die Größe angeben und Falschangaben führen zu Bußgeld oder gar zu einer Anzeige wegen versuchten Betrug.

    Zudem könnte ich den notarisch ja festgelegten Teil vom Haus welchen meine Mutter bewohnt nicht abziehen von der Wohnfläche?

    Nein. Es geht beim Hausvermögen um die Wohnfläche der gesamten Immobilie und nicht nur um den selbst bewohnten Teil. Das ist seit langem durch das Bundessozialgericht geurteilt und gerade vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.

    Und noch eine Frage, wenn das Haus ja nunmal da ist und in die Situation Hartz IV kommt, wie stelle ich mir das vor. Schicken die mich weg weil ich ein haus habe?? Ich meine zu wissen wenn ein Hartz IV Empfänger eine zu große Wohnung hat zahlen die nur einen Teil Miete der ihm zusteht, den Rest müsste er von seinem Hartz IV dazu legen, könnte aber meines Wissens in der zu großen Wohnung bleiben.

    Du verwechselst Wohnkosten mit dem einzusetzenden Vermögen. Das eine hat erstmal nichts mit dem anderen zu tun. Wenn du einzusetzendes, aber nicht sofort verwertbares Vermögen hast (das ist klassisch ein Hausgrundstück), gibt es ALG2 nur als Darlehen. Das Jobcenter kann darauf bestehen, dass das Darlehen per Eintrag ins Grundbuch gesichert wird. Deine Hauskosten werden berücksichtigt, aber eben alles nur als Darlehen.

    Würden die mich über Hartz IV krankenversichern

    Als Darlehensempfänger bist du nicht gesetzlich pflichtversichert. Du müsstest dich freiwillig versichern, das Jobcenter würde dann diese Kosten auch als Darlehen übernehmen.

    Vllt braucht man da mal ein paar Monate Hilfe aber dafür kann man ja nicht sein Eigenheim was ja meine einzige Altersversorgung ist verkaufen.

    Warum sollte das die einzige Altersvorsorge sein? Was ist mit Rente? Und ein "vielleicht" interessiert im SGB II nicht. Da müsste schon eine absolute Sondersituation vorliegen, z. B. dass du kurz vor der Rente bist und die dann so hoch ist, dass du als Rentner keine Grundsicherung im Alter (SGB XII) bräuchtest. Du hast aber anscheinend noch fast 10 Jahre bis zur Rente.

    Zusatz : beleihen des Hauses um einen Zeitraum zu überbrücken wäre nicht möglich da die Bank dir keinen Euro gibt, auch wenn sie ins Grundbuch könnte wenn du keine feste sichere Arbeit hast. Zudem durch sas eingetragene lebenslange kostenlose Wohnrecht ist es nahezu ausgeschlossen das Haus zu beleihen.

    Dann musst du das mit ernsthaften (und die Betonung liegt dabei auf "ernsthaft", nix mit 2 Bekannte und die Hausbank, wo die Nachbarin arbeitet, mal zwischen Tür und Angel nach einer Ablehnung des Interesses am Kauf/der Beleihung gefragt) Belegen nachweisen. Gerade heutzutage, wo sogar Werbung wegen Teilverkauf im Fernsehen flimmert, glaube ich gerade, dass deine Aussage einfach mal so aus dem Bauch heraus eine Behauptung darstellt. Oder hast du schon 20 Finanzunzernehmen befragt? Glaube ich nicht.

    Was macht er denn in der Berufsschule, wenn es keine Ausbildung ist? Und eigentlich gibt es schon seit Jahren ein Überangebot an Ausbildungsstellen. Hat er einen schlechten Abschluss? Und was will er denn jetzt nun werden? Und entschuldige bitte, ich weiß nicht, wann in NRW Ferien sind. Dessen ungeachtet, dass es dort sicherlich auch mehr als 3 Wochen sind. Ist es so schwer, eine konkrete Antwort zu geben? Ortsabwesenheit beantragt man normalerweise erst kurz vorher. Weil Monate davor niemand weiß, was zu dem Zeitpunkt wegen Ausbildung, Arbeit, Maßnahmen etc. ansteht.

    Naja, es geht immerhin um seine Zukunft und die Ausbildungssuche ist derzeit nunmal das Wichtigste.

    Wann schließt er denn die Schule ab und wann soll der Urlaub sein? Was will er denn lernen? Vielleicht kann er sich ja auch erstmal an einer Berufsschule zu einem rein schulischen Ausbildungsgang einschreiben und weiter eine betriebliche Ausbildung suchen. Dann hat er wenigstens die eine sicher. So hat es mein Sohn damals auch gemacht.

    Wie lange hast du gearbeitet, dass du noch keinen Alg1 Anspruch hast? Was war denn davor? Das Haus hast du ja schon vor 4 Jahren bekommen, wenn du noch nicht so lange gearbeitet hast, warst du davor schon im Alg2?

    Wie lange wird deine Krankheit wahrscheinlich andauern? Bedenke, dass, wenn du mit Krankengeld + Zeit des Jobs die 360 Tage zusammen bekommst, dann Anspruch auf Alg1 hast.

    Ansonsten gilt momentan noch der vereinfachte Zugang zum ALG2, das heißt, dass man sich bis 31.12. wahrscheinlich gar nicht mit dem Haus als Vermögen beschäftigt. Die Kosten sollten voll berücksichtigt werden, da du vertraglich verpflichtet bist, sie voll zu übernehmen. Damit liegt ein Abweichen vom Kopfteilprinzip vor. Vgl. BSG vom 29.12.2012, B 14 AS 36/12 R.

    Was danach ist, weiß noch niemand. Nach Rechtslage ohne Corona wäre das Haus unangemessen groß und du müsstest es verwerten, z. B. beleihen.

    Du wolltest eine Meinung. Nach deiner Schilderung wurde das Tier als ganz normales Haustier angeschafft. Ich kann noch nichtmal erlesen, dass er überhaupt eine Ausbildung als Assistenzhund hat, die immerhin lt. Internet einige tausend Euro kostet.

    Da Assistenz- und Therapiehunde keine Kassenleistung sind, sind sie derzeit nicht als medizinisch notwendig anerkannt. Das Jobcenter ist kein Krankenkassenersatz, das Leistungsempfängern mehr Gesundheitsleistungen erbringen muss, als es normal gesetzlich versicherten Personen zusteht. Das würde bedeuten, dass Sozialleistungsempfänger einen besseren Anspruch auf gesundheitliche Versorgung hätten und das wäre verfassungswidrig. Im Prinzip ist das nichts anderes als Medikamente auf Privatrezept. Und die gibt es lt. Bundessozialgericht nicht vom Jobcenter erstattet.

    Aber du kannst das Ergebnis natürlich bekannt geben, zu dem Thema gibt es noch nicht viel.

    Du hast einen Arbeitsvertrag, da sollte drin stehen, wieviel Stunden du arbeiten musst. Das kann im Normalfall gar nicht so schwanken, dass du plötzlich nur noch die Hälfte verdienst.

    Ansonsten sollte doch in deinen Bescheiden stehen, welches Jobcenter und welcher Bearbeiter zuständig ist.

    Bei schwankendem Einkommen werden die Leistungen im Normalfall vorläufig bewilligt und erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgt eine neue Berechnung mit dem tatsächlichen Einkommen.

    Nein, ich sehe keine Chance. ALG2 ist dazu da, deinen Lebensunterhalt zu sichern. Für Gesundheit sind die Krankenkassen zuständig. Wenn dein Anwalt eine Entscheidung mittels Gerichtsbescheid abgelehnt hat, hat der Richter offensichtlich schon durchblicken lassen, dass er der Klage nicht stattgeben wird.

    Keine Ahnung, wieso. Aber es ist nunmal sehr wahrscheinlich, dass die Aufgabe der Wohnungssicherung vom Jobcenter auf dieses Amt übertragen wurde, denn Leistungen der Wohnungssicherung dürfen vom Sozialamt (SGB XII) nicht an Empfänger von ALG2 gezahlt werden. Da geht nur § 22 Absatz 8 SGB II. Und die Darlehen im SGB II sind immer aufzurechnen. Allerdings, wenn es z. B. mehrere Darlehen gab, immer nur eins. Also immer nacheinander, nicht gleichzeitig.

    Das neue JC hat meinen ALG II - Bewilligungsbescheid vom alten JC längst erhalten. Es gab nie einen Anspruch auf ALG I, geschweige denn einen Bewilligungsbescheid.

    Dann lass dir das eben bestätigen. Da wird kein Weg vorbei führen.

    Kann mir nicht vorstellen, dass ein freiwilliger Fragebogen zum Migrationshintergrund durch das Sozialgericht zur Vorraussetzung für den Leistungsbezug gemacht werden kann.

    Ich schon. Es geht bei einem einstweiligen Verfahren nämlich erstmal darum, ob das Ergebnis (Bewilligung von ALG2) nicht auf einfachere Weise erreicht werden kann. Und wenn dazu nur ein paar Fragen zu beantworten sind, ist kein Anordungsgrund gegeben.

    Ist bereits geschehen. Es dauert halt alles sehr lange.

    Wenn es bereits geschehen ist, war die Frage unnötig.

    Leider haben wir in den meisten Städten akute Wohnungsnot

    Es gibt noch genug Gegenden, in denen ausreichend Mietwohnungen vorhanden sind. Sind dann halt nicht die angesagtesten Gegenden.