Warum meinst du wäre für mich bis 31.12.2022 Hartz IV und Nebenkosten usw. für das Haus möglich aber ab dem 01. Januar 23 nicht mehr??
Erstmal habe ich nichts von Meinung geschrieben, sondern, dass noch niemand weiß, was nach dem 31.12.22 kommt.
Sollte wieder die alte Rechtslage gelten, ist drin Haus unangemessen groß und daher verwertbares Vermögen. Wieso? Weil es nunmal so in § 12 SGB II steht, der derzeit aufgrund Coronaregeln fast außer Kraft ist.
verlangen die einen Grundbuch Auszug??
Natürlich. Außerdem musst du die Größe angeben und Falschangaben führen zu Bußgeld oder gar zu einer Anzeige wegen versuchten Betrug.
Zudem könnte ich den notarisch ja festgelegten Teil vom Haus welchen meine Mutter bewohnt nicht abziehen von der Wohnfläche?
Nein. Es geht beim Hausvermögen um die Wohnfläche der gesamten Immobilie und nicht nur um den selbst bewohnten Teil. Das ist seit langem durch das Bundessozialgericht geurteilt und gerade vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.
Und noch eine Frage, wenn das Haus ja nunmal da ist und in die Situation Hartz IV kommt, wie stelle ich mir das vor. Schicken die mich weg weil ich ein haus habe?? Ich meine zu wissen wenn ein Hartz IV Empfänger eine zu große Wohnung hat zahlen die nur einen Teil Miete der ihm zusteht, den Rest müsste er von seinem Hartz IV dazu legen, könnte aber meines Wissens in der zu großen Wohnung bleiben.
Du verwechselst Wohnkosten mit dem einzusetzenden Vermögen. Das eine hat erstmal nichts mit dem anderen zu tun. Wenn du einzusetzendes, aber nicht sofort verwertbares Vermögen hast (das ist klassisch ein Hausgrundstück), gibt es ALG2 nur als Darlehen. Das Jobcenter kann darauf bestehen, dass das Darlehen per Eintrag ins Grundbuch gesichert wird. Deine Hauskosten werden berücksichtigt, aber eben alles nur als Darlehen.
Würden die mich über Hartz IV krankenversichern
Als Darlehensempfänger bist du nicht gesetzlich pflichtversichert. Du müsstest dich freiwillig versichern, das Jobcenter würde dann diese Kosten auch als Darlehen übernehmen.
Vllt braucht man da mal ein paar Monate Hilfe aber dafür kann man ja nicht sein Eigenheim was ja meine einzige Altersversorgung ist verkaufen.
Warum sollte das die einzige Altersvorsorge sein? Was ist mit Rente? Und ein "vielleicht" interessiert im SGB II nicht. Da müsste schon eine absolute Sondersituation vorliegen, z. B. dass du kurz vor der Rente bist und die dann so hoch ist, dass du als Rentner keine Grundsicherung im Alter (SGB XII) bräuchtest. Du hast aber anscheinend noch fast 10 Jahre bis zur Rente.
Zusatz : beleihen des Hauses um einen Zeitraum zu überbrücken wäre nicht möglich da die Bank dir keinen Euro gibt, auch wenn sie ins Grundbuch könnte wenn du keine feste sichere Arbeit hast. Zudem durch sas eingetragene lebenslange kostenlose Wohnrecht ist es nahezu ausgeschlossen das Haus zu beleihen.
Dann musst du das mit ernsthaften (und die Betonung liegt dabei auf "ernsthaft", nix mit 2 Bekannte und die Hausbank, wo die Nachbarin arbeitet, mal zwischen Tür und Angel nach einer Ablehnung des Interesses am Kauf/der Beleihung gefragt) Belegen nachweisen. Gerade heutzutage, wo sogar Werbung wegen Teilverkauf im Fernsehen flimmert, glaube ich gerade, dass deine Aussage einfach mal so aus dem Bauch heraus eine Behauptung darstellt. Oder hast du schon 20 Finanzunzernehmen befragt? Glaube ich nicht.