Beiträge von Tamar
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Das ist kein Gesetzestext, sondern Kommentarliteratur. Und es ist tatsächlich für einen analogen Fall, dass die Rechnungen alle mit Fälligkeit in den Monat gelegt wurden, in dem der alte Bewilligungszeitraum abgelaufen ist und der Selbstständige dann für einen Monat nichts beantragt, um den Gewinn der letzten 6 Monate am Staat vorbei zu schleusen.
Meine Einschätzung habe ich bereits geschrieben. Ich weiß doch nicht, ob du die Wahrheit schreibst, dass du nichts von der Zahlung wusstest (wobei ein Selbstständiger eigentlich weiß, welche Rechnungen mit welcher Fälligkeit er schreibt). Ich muss davon ausgehen, dass es so stimmt. Wenn dem nicht so ist, weißt du doch, was schlimmstenfalls passieren kann.
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Ich weiß nicht, ob die diversen Online-Rechner berücksichtigen können, wenn ein Kind nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört. Ich schätze, die rechnen das Einkommen des Kindes auf die gesamte BG an.
Außerdem weißt du ja sowieso noch nicht, inwieweit der leibliche Vater den Unterhalt kürzt.
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Die Güter sind bei Trennung aufzuteilen oder was soll dann der, der ausgezogen ist, dann nach der Scheidung damit, wenn er sich zwischenzeitlich komplett einrichten musste. Das ist dir doch wohl klar. Und es bleibt ja nicht nur bei der Matratze, es steht die die Hälfte zu, so dass es sich durchaus lohnt, einen Transporter zu mieten.
Ich habe eher das Gefühl, dass du das einfach nicht willst und lieber eine Rundumversorgung vom Jobcenter möchtest. Das wird aber nicht funktionieren. Insofern ist auch jede weitere Diskussion müßig, denn die Antwort, die du anscheinend hören willst "Klar, wird alles bezahlt.", gibt es nicht.
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Bestünden denn Unterschiede zwischen den Daten, die ihr liefert und den Daten, die das JC ermitteln würde, wenn es andere Personen oder Behörden befragt?
Wenn ja: wieso wäre das so?
Und noch eine Frage: läuft das auf einen Betrugsversuch hinaus?
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Wenn du Elternzeit nimmst, wird anstelle deines Lohns dann Elterngeld abzüglich der Freibeträge als Einkommen berücksichtigt. Natürlich ändert das Jobcenter seine Berechnung, das muss so sein.
Da du dann das Kind betreust, kann deine Frau arbeiten gehen. Der Schutz des § 10 SGB II gilt immer nur für eine Person. Schätzungsweise wird aber in den 2 Monaten da nicht viel laufen. Denn danach, wenn du wieder arbeiten musst, wird sie ja sicher weiterhin das Baby betreuen.
Elternzeit zeigt man spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber an. Am besten jedoch früher, damit der Arbeitgeber besser planen kann. Du willst ihn ja sicher nicht ärgern.
Das mit der Tochter habe ich nicht verstanden. Zieht sie aus? Ansonsten würde sich doch nicht viel ändern. Ihren Mietanteil bekommt ihr doch jetzt schon nicht, wenn sie ihren Bedarf mit Unterhalt und Kindergeld selbst deckt. Der Azubilohn wird wahrscheinlich sowieso dazu führen, dass der Kindesunterhalt sinkt, das gleicht sich doch dann auch ein bisschen aus.
Ansonsten ist es so: deckt ein Kind seinen Unterhalt selbst, kann maximal das Kindergeld bei euch angerechnet werden.
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Gar nichts davon? Kein Stuhl, keine Matratze, kein Lampenschirm, kein Schränkchen, nichts? Mag ich jetzt nicht glauben. Dass nicht alle Möbel aus 4 Zimmern in eine Einzimmerwohnung passen: logisch. Aber gar nichts? Sorry: Nein. Und Eheleute müssen den Hausrat trennen. Das ist im BGB so geregelt.
Verbleibt dein Expartner im Alg2?
Ein Hotel wird niemand zahlen. Das ist keine Doppelmiete. Doppelmiete ist Miete, die für 2 Monate anfällt, weil ein nahtloser Umzug aus wichtigen Gründen nicht möglich war.
Das wichtigste ist die Schlafmöglichkeit. Und Matratze sowie Bettzeug kannst du ja wohl mitnehmen. Dazu sicher noch ein paar andere Möbel. Essen kann man auch für eine Übergangszeit kalte Sachen, bis man eine Küche hat. Ansonsten halt mal gucken, ob jemand günstig eine Mikrowelle abgibt oder verschenkt.
Eine Rundumversorgung, wie du dir das anscheinend vorstellst, wird es nicht geben.
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Warum werden die Möbel nicht aufgeteilt? Was meinst du mit Doppelmiete? Wofür soll die zweite Miete sein?
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Es wird am 23.7. nicht auf dem Konto sein. Am 23.7. ist der zentrale Zahllauf in Nürnberg dafür, das bedeutet nicht, dass es dann sofort aufs Konto geht. Der Bonus wird dann Ende des Monats mit dem ALG2 für August gezahlt.
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A) Das ist vollkommen korrekt so.
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B) Das stellt dich nicht schlechter, weil das allen Leistungsempfängern so geht, denen am Ende eines Monats Einkommen (z. B. ALG1, Lohn, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss...) zufließt.
Der Gesetzgeber hat für Notfälle die Möglichkeit eines Darlehens geschaffen. Auch diese Auskunft ist richtig.
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Eine Aufrechnung kann maximal 30% des Regelsatzes betragen. Das Strafverfahren hat erstmal gar nichts mit der Rückzahlung zu tun und natürlich wird der Schaden, der Grund der Anklage ist, nicht weniger, wenn man zurückzahlt. Wenn man einen geklauten Fernseher zurück bringt, ist man trotzdem noch ein Dieb, der einen Fernseher gestohlen hat.
Um überhaupt was sagen zu können, müsste man den Bescheid sehen, wo die angeblichen 216 Euro Aufrechnung drin stehen.
Ansonsten kostet ein Beratungshilfeschein 15 Euro Zuzahlung, wenn es das nicht wert ist. Außerdem gibt es auch kostenlose Beratungsstellen z. B. von Caritas oder AWO und ähnlichen Vereinen.
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Wie genau dein zuständiges Jobcenter die endgültige Festsetzung handhabt, ob es also zusätzlich zur EKS noch Unterlagen will, kann dir niemand sagen. Da die Bewilligungsabschnitte nach dem 31.3. 21 begonnen haben, ist kein Antrag auf endgültige Festsetzung notwendig, die ergeht von Amts wegen. Nur, wenn unbedingt eine gewollt wird, ist Antrag notwendig, da ansonsten nach einem Jahr die vorläufige Bewilligung endgültig wird.
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Also: Einkommen aus Selbstständigkeit wird immer mit dem Durchschnitt der 6 Monate Bewilligung berücksichtigt. Wenn du also im Juli z. B. 100 Euro Gewinn machst, im Juli 200 Euro, im August 150 Euro, im September 200 Euro, im Oktober 100 Euro und im November 250 Euro, zusammen 1000 Euro, dann ergibt das einen Monatsdurchschnitt von 166,67 Euro. Das JC rechnet also für die endgültige Festsetzung nicht mit 100 Euro, 200 Euro, 150 Euro..., sondern mit diesen 166,67 Euro. Und zwar dann für Juni bis Juli oder Juni bis August.
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Also verstehe ich es richtig, dass wir zwar auf Zahlungen verzichten könnten, aber trotzdem unsere gesamten Einnahmen (Selbstständigkeit UND Gehalt nach Erhalt) berücksichtigt werden würden -
Nein, das verstehst du falsch. Beispiel: Bewilligungszeitraum ist von Juni bis November. Ab August verzichtet ihr, weil der erste Lohn auch schon im August kommt (ansonsten ab September verzichten!). Dann müsst ihr für die endgültige Festsetzung Juni bis Juli bzw. August nur das Einkommen aus Selbstständigkeit für Juni bis November nachweisen, da das mit dem Durchschnitt der 6 Monate in diesen 2 oder 3 Monaten zu berechnen ist. Das Einkommen aus Lohn spielt keine Rolle.
Die Frage, ob er dich verhungern lässt, blendest du aus?
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Haben wir evtl. sogar die Möglichkeit zu sagen, dass wir ab August auf weitere Zahlungen verzichten und dementsprechend nur unsere Zahlen von Mai - Juli berücksichtigt werden?
Was willst du denn angesichts dieser Aussage jetzt von mir hören? Eben war es noch ein Problem, wie du ab August überlebst, da er dich ja finanziell nicht unterstützen will, fragst auch weiterhin, ob du in Widerspruch gehen sollst und dann fragst du, ob ihr auch ab August verzichten könntet? Anscheinend ist dein Lebensunterhalt ab August doch kein Problem?
Sorry, aber das läuft ja auf versuchten Betrug hinaus. Dafür gibt es hier keine Hilfe. Du willst jetzt angesichts "können wir auch verzichten?" tatsächlich noch behaupten, ihr steht nicht füreinander ein? Er ließe dich ab August verhungern?
Ein Verzicht vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ist möglich. Das Einkommen aus Selbstständigkeit muss trotzdem für den gesamten ursprünglichen Bewilligungszeitraum nachgewiesen werden. Allerdings wird auch nur dieses mit dem monatlichen Durchschnitt angerechnet, das Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit ist nur nach Zufluss zu berücksichtigen.
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Nachdem ihr seit Jahren zusammen lebt, über Monate bereits als Bedarfsgemeinschaft geführt wurdet, gemeinsam im Mietvertrag steht und eine Beziehung führt, die durchaus Ehepaaren gleicht?
Nein, ich sehe da keine Chance. Gerade auch, weil es im Zusammenhang mit dem Wegfall der Hilfebedürftigkeit steht. Wenn das immer so einfach ginge, wäre kein Paar ohne Trauschein eine BG.
Wenn beim Geld die Freundschaft aufhört, muss eben einer ausziehen.
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Also meiner Meinung nach, ist an der Sache etwas oberfaul oder liege ich da falsch?
Wie soll man das denn beurteilen können? Dazu bräuchte man Akteneinsicht. Sie sollte eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen.
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Wenn die Miete unangemessen ist, dann wird nur das berücksichtigt, was angemessen ist, mit der Folge, dass du die Differenz selbst zahlen musst. Ob die Werte der Angemessenheit korrekt sind, kann hier niemand beurteilen.
Energiehilfen gibt nach jetzigem Stand weder für Rentner noch für nicht steuerpflichtige Arbeitnehmer. Allerdings solltest du die Pauschale nach dem SGB XII bekommen.
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Das Büro wäre sowieso eine Betriebsausgabe und keine Kosten der Unterkunft, denn es dient ja nicht zu Wohnzwecken.
Ansonsten kommt es m. E. n. nur darauf an, ob die Kosten für eure Eigentumswohnung(en) insgesamt angemessen sind für 3 Personen im Vergleich zu einer normalen Mietwohnung. Wieviel Räume, Quadratmeter etc. es sind, ist dabei unerheblich.
Ob eure Kosten höher sind als für eine angemessene Mietwohnung, kann ich natürlich nicht beurteilen. Das müsst ihr ermitteln. Ansonsten, wie gesagt: die Kosten für das Büro wären tatsächlich nicht als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen.
Dass das JC daher nicht alle Kosten voll berücksichtigen will, ist zumindest zum Teil korrekt.
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Die letzte Frage wurde nicht beantwortet.
Wieviel Tage warst du krank? Ich gehe davon aus, dass du eine vorläufige Bewilligung hast. Dann erfolgen Korrekturen im Normalfall erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.