Ja, 10% maximal. Folgen fehlender Mitwirkung (§§ 60 SGB I) haben aber nichts mit Sanktionen zu tun. Da ist weiterhin Aufhebung oder Versagung möglich,.
Beiträge von Tamar
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Verbieten kann man dir es nicht. Allerdings wird man dich sicher fragen, wieso du oft ins Ausland musst (ist ja jetzt nicht unbedingt so der Normalfall bei Otto Normal Fotografen) und wie du das finanzierst, wenn doch deine Selbstständigkeit nicht genügend Einnahmen hat. Und das unter Umständen als nicht notwendig ansehen, was bedeutet, dass die Kosten für den Auslandsaufenthalt nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
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Das kann man bei den dürftigen Angaben nicht sagen. Wie hoch ist euer ALG 2 Bedarf im Monat und was verdient deine Frau? Wann war die letzte Zahlung ALG 1 auf dem Konto und wann war der erste Lohn der Frau auf dem Konto?
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Es gibt für Wohngeld noch keinen Auszahlungstermin. Die Länder handhaben das unterschiedlich, siehe hier Wann wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt.
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Homeoffice dient halt nicht dem Grundbedürfnis Wohnen. Aber ihr habt ja fast noch ein Jahr Zeit. Also intensiv suchen, ggf. auch nach einer anderweitigen Tätigkeit. Oder halt doch überlegen, ob nicht ein Umzug näher zur Arbeit möglich ist. So bewegend das mit dem sozialen Umfeld für das Kind ist, aber es gibt immer Situation, wo auch ein Kind das überstehen können muss.
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Nun kennt hier niemand deine Kontoauszüge und ob für jemanden, der keine Erfahrung mit solchen Leistungen hat, klar ersichtlich ist, worum es da geht... Ich fürchte daher, dass du, wenn du nicht möchtest, dass die Zahlungen der PKV als Einkommen angerechnet werden, zu jeder Zahlung die entsprechenden Belege beischaffen musst.
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Dann fordere ihn an. Du brauchst ja was, wenn du in Widerspruch gehen willst.
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Da wird es doch sicher einen Bescheid geben. Einfach erstmal abwarten.
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Der Freibetrag ist für Aufwendungen zur Arbeit bzw. Ausbildung. Wenn man keine Aufwendungen hat, weil die Arbeitsstelle im Haus nebenan ist, hat man einfach Glück. Übersteigen in einem Monat die Aufwendungen für die Ausbildung die 100 Euro (z. B. 50 Euro Kopiergeld, 30 Euro Büchergeld, 50 Euro Fahrtkosten = 130 Euro), muss der Freibetrag auf 130 Euro erhöht werden.
Dafür, dass die 20 Euro Kinderbonus wegfallen, sehe ich keine Grundlage im SGB II. Solange sie ALG2 bezieht, unter 25 ist und ihr Regelbedarf sich nicht nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 bemisst, hat sie Anspruch.
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Das kann man nicht beantworten. Vielleicht war es ja nur der Scheck für den Energiebonus? Oder es gab aus anderen Gründen Abzüge? Oder irgendwelche Direktüberweisungen für Vermieter, Stromanbieter etc?
Das wirst du auch mit der Hotline, die teilweise nur rudimentäre Kenntnisse vom ALG2 haben (deren Aufgabe ist es nur, Anfragen aufzunehmen und an das zuständige Jobcenter weiter zu leiten, allenfalls ganz einfache Fragen zu beantworten) nicht klären können. Du musst bei deinem Jobcenter vorsprechen, wenn du dir das nicht erklären kannst.
Was steht denn in deinem Bewilligungsbescheid für August? Wieviel Geld hast du denn bekommen?
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Reiche sie nochmal ein. Verweise darauf, dass du das alles aber schonmal bei Antragstellung vorgelegt hast und bestehe auf nunmehr schnellstmögliche Bearbeitung. Setze dazu eine angemessene Frist, maximal 14 Tage. Wenn du in einer Notlage bist, auch 1 Woche.
Wird weiter nichts gemacht, nimm alle Unterlagen, gehe zum Amtsgericht und beantrage einen Beratungshilfeschein und geh zum Anwalt. Denn dann hilft wohl nur noch eine einstweilige Anordnung vom Sozialgericht.
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Es gibt im SGB II eine Norm - § 9 SGB II - Hilfebedürftigkeit, die wie folgt lautet:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Allerdings ist der Betrag, ab dem dieser Unterhalt vermutet werden kann, wesentlich höher als das normale ALG2. Die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V bestimmt das so:
(2) Bei der § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, sind die um die Absetzbeträge nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Betrags des nach § 20 Absatz 2 Satz 1 maßgebenden Regelbedarfs zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
Wenn deine Mutter also 1820 Euro brutto hat, sind das ca. 1340 Euro netto. Davon sind die Freibeträge abzuziehen, hier 300 Euro mindestens. Bleiben 1040 Euro. 2x Regelsatz sind schon 898 Euro. Ihr Mietanteil ist sicher höher als 142 Euro, denn da sind wir schon bei den 1040 Euro, die sie als berücksichtigtigungsfähiges Einkommen hat.
Lange Rede, kurzer Sinn: sie verdient zu wenig, dir darf nichts angerechnet werden.
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Die Fragen kann man ohne Akteneinsicht nicht beantworten, das wäre extrem unseriös. Man muss die Bescheide kennen, muss wissen, ob sie zugegangen sind (Bekanntgabe), ob ggf. Verjährung eingetreten sein könnte oder ob es verjährungshemmende Tatsachen gibt usw. Er sollte daher schnellstmöglich eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen (Arbeitsloseninitiative, Schuldnerberatung etc.) oder eine auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt.
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Wurde schon per Bescheid festgestellt, dass du keinen Anspruch hast oder denkst du das nur?
Ich glaube nämlich nicht, dass du keinen Anspruch hast, denn das SGB II bestimmt in § 11 Absatz 3 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen, dass einmalige Einnahmen (dein Urlaubsgeld) auf 6 Monate aufgeteilt werden, wenn bei Anrechnung in nur einem Monat ALG2 entfallen würde.
Und bei Aufteilung auf 6 Monate hast du doch wahrscheinlich weiterhin Anspruch auf ALG2 und damit auch auf den Bonus.
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Es gibt eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass es bei Einkommen nur auf den Zufluss ankommt. Ob diese später zurückgefordert werden, ist unerheblich. Einzige Ausnahme: Die Zahlung ist von Anfang an mit einer Rückzahlungsverpflichtung belegt. Von daher ist das schon verständlich, aber hier war die Erstattungsforderung im gleichen Monat. Es sei denn, und das vermute ich mal ganz stark, wenn es um die Korrektur einer Lohnfortzahlung geht, dass hier nicht das Krankengeld von Oktober teilweise zurückgefordert wurde, sondern ein Teil dessen, das dir im September schon zugeflossen ist.
In dem Fall ist die Entscheidung leider völlig korrekt. Man kann dann nur versuchen, die Krankenkasse darauf hinzuweisen, dass das Krankengeld beim ALG 2 angerechnet wurde und um Erlass bitten.
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Aufgrund des Sanktionsmoratoriums gibt es derzeit keine Sanktionen. Nur für Meldeversäumnisse ab dem zweiten Mal.
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Es gibt schon lange keine "Arge" mehr. Es heißt seit 2011 bereits Jobcenter.
Meiner Rechnung nach, ist dies oft zu viel und kommt mit meiner Rechnung nicht gleich.
Dann rechne doch mal vor, wie du rechnest. Es ist vielleicht besser, dir zu zeigen, wo du falsch rechnest. Dass beim Jobcenter so viel falsch gerechnet wird, ist eher unwahrscheinlich, da die mit einem entsprechenden Programm arbeiten und nicht von Hand rechnen.
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Was hat das mit dem Hauptmietvertrag zu tun? Ich kann auch 20 Wohnungen mieten, muss dort aber nicht wohnen. Es geht darum, ob ihr nun zu dritt oder zu viert dort wohnt.
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Theoretisch schon, denn, hättest du keine Tochter, müsstest du auch klar kommen. Aber abgesehen davon macht die Tatsache, dass deine Tochter dich pflegt das Vorhandensein von 2 völlig getrennten Haushalten noch unwahrscheinlicher. Du willst doch nicht allen Ernstes erklären, dass da getrennt gewaschen, gekocht, geputzt usw. wird?
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Beim Zusammenleben von Familienmitgliedern wird das JC nach Rechtsprechung des BSG von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen und die Miete kopfteilig berücksichtigen.
Aus dem Grund wird wahrscheinlich weder Untervermietung noch 2 x 50qm funktionieren.
Ihr könnt natürlich jeder in ein eigene Wohnung ziehen. Dann hat ja jeder nachweislich einen eigenen Haushalt.
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Kann das Amt den Umzug versagen?
Umziehen kann man immer. Und da sie schwanger ist, wird es wohl auch keine Probleme geben, soweit da keine Luxuswohnung angemietet wurde.
Des weiteren kann sie Erstausstattung für die Wohnung beantragen?
Ja. Was eben dann noch fehlt.
muss sie den Umzug beantragen? Oder erst umziehen dann Hartz IV Antrag stellen.
Kommt darauf an, ob sie schon im Juli ALG 2 will oder erst im August. Umzug beantragen muss sie derzeit nicht, denn momentan bezieht sie ja kein ALG 2. Die gem. § 22 Abs. 4 SGB II empfohlene Zusicherung gilt nur für Personen im laufenden Leistungsbezug.
Was kann sie alles beantragen für einen Reibungslosen start mit ihrem Kind?
Was hast du dir denn vorgestellt? Und was ist mit dem unterhaltspflichtigen Kindesvater? Soll der außen vor gelassen werden? Der ist nicht nur dem Kind zu Unterhalt verpflichtet, sondern auch der Kindesmutter. Und das bereits vor der Geburt.
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Oh, den Beschluss hast du jetzt ganz plötzlich gefunden? Das ist dir in den 3 vorherigen Beiträgen völlig entfallen? Das kannst du dann gern alles deinem Anwalt und/oder dem Jobcenter erzählen, wenn du meinst, dass man dir daraufhin die Wohnung schön einrichtet. Auch die Tatsache, dass du anscheinend gewalttätig bist, bedeutet nicht, dass der gemeinsame Hausrat nunmehr vollumfänglich der Ex gehört.
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Was ist denn mit dem Hauptmietvertrag?
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Es ist deine Aufgabe, die Mietkosten plausibel darzulegen. Insbesondere im Hinblick auf Sittenwidrigkeit, die gegeben sein kann, wenn die untergemietete Wohnfläche kostenmäßig in keinem Verhältnis zur Hauptmiete steht (Mietwucher). Immerhin scheinst du ja bereits auf 3 Personen verteilt mehr zu zahlen als für anderen. Auf 4 verteilt sieht es noch schlimmer aus.
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Das JC wird prüfen wollen, ob dein Mietanteil im Verhältnis zur Gesamtmiete zu hoch ist. Dazu muss es natürlich wissen, ob dort nun 3 oder 4 Personen wohnen. Da der Hauptmieter, der an dich vermietet hat, bestimmt noch Kontakt mit seinem Mitmieter hat (muss er, sonst gibt es irgendwann Probleme), sollte doch ein Nachweis, dass der zweite Hauptmieter nicht dort wohnt, einfach zu beschaffen sein. Alternativ kann doch sicher auch der Vermieter bestätigen, wieviele Personen dort wohnen. Muss er ja wegen der Nebenkosten wissen (etliche Nebenkosten werden ja nach Umlageschlüssel Personen umgelegt, Müll z. B.).
Was zahlst du denn und wie hoch ist die Gesamtmiete?