Beiträge von Tamar
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Gar nicht. Die Daten des Denunzianten (wenn es überhaupt einen gibt) sind zu schützen.
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Welche Rechtsgrundlage und Gesetz erlaubt es einem Sachbearbeiter diese Kontrolle durchzuführen?
Das steht im Schreiben, hast du doch selbst angegeben:§ 60 SGB I - Angabe von Tatsachen.
Im Internet steht das es rechtswidrig und verboten ist Reisepass Kopien abzufordern aus Datenschutz gründen
Im Internet steht viel. Manches ist richtig, manches ist falsch. Und für manches gibt es auch ein "bei bestimmten Rahmenbedingungen darf das sein, ansonsten nicht."
Was dein Jobcenter zu der Aufforderung bewogen hat, können wir nicht wissen. Ohne Grund wird sowas eigentlich nicht gemacht. Wenn du es genau wissen willst, musst du daher wohl nachfragen oder es in einem persönlichen Gespräch klären.
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Sind mit Nebenkosten die Heizkosten gemeint? Denn eigentlich wird bei der Bestimmung der Angemessenheit nur zwischen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete und kalte Nebenkosten) und Heizkosten unterschieden.
Wenn man euch mitteilt, dass irgendwas unangemessen ist, wird man sicherlich dann für diese Kosten nur das berücksichtigen, was angemessen ist.
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Der Heizkostenzuschuss ist nach § 6 Heizkostenzuschussgesetz auf Sozialleistungen, die von Einkommen abhängig sind, anrechnungsfrei. Dazu gehört auch Alg 2.
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Ach so. Dann ist es doch logisch. Mietvertrag nach Erhalt einreichen und du bekommst den nächsten Änderungsbescheid, dann mit Mietanteil. Also wieder mehr ALG2.
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Die Miete fehlt ab 1.9. Hat das Jobcenter den neuen Mietvertrag schon? Wenn ja, solltest du schnellstmöglich fragen, wieso keine Miete berücksichtigt wird und notfalls in Widerspruch gehen.
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Euer Regelbedarf ist 808 Euro. Dazu kommt die Miete. Dazu kommt die Miete. Wenn die bei ca. 630 Euro liegt, dann kommt das schon hin.
Und wie du selbst schreibst: Pflegegeld wird nicht angerechnet. Wo siehst du da jetzt eine Strafe?
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Lade diesen Brief bitte anonymisiert als PDF hoch und teile mit, wie hoch die Miete deiner jetzigen Wohnung ist und was die neue Wohnung kostet. Bekommt dein Sohn zum Lohn noch Kindergeld? Unterhalt?
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Dann steht doch schon alles da:
Wie schon gesagt: 1/3 der anfallenden Kosten zu übernehmen, das geht
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Erst schreibst du, dass der Kredit 1300 Euro im Monat beträgt, jetzt fragst du, was ist, wenn er abbezahlt wäre. Was stimmt denn nun?
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Ich kenne das Jugendamt und deren Einschätzung nicht. Wenn du meinst, dass das kein Problem ist, dann nur zu.
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Möglich ist das durchaus. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob das Jugendamt da so mitspielt, wenn ein - noch dazu behindertes - Kind beteiligt ist. Da würde ich mich an deiner Stelle erstmal erkundigen, ob es Probleme wegen Kindeswohlgefährdung geben könnte.
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Es wird alles durch 3 gerechnet. Allerdings nur Kreditzinsen, keine Tilgung.
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Dann wirst du dir wohl eine eigene Wohnung suchen müssen. Wie schon gesagt: 1/3 der anfallenden Kosten zu übernehmen, das geht. Aber bei einem Mietvertrag, mit dem man ggf. einen Löwenanteil der Kosten der Eltern für die Wohnung übernimmt, wird das JC wohl nicht mitspielen. Oder kostet die Wohnung insgesamt 900 Euro im Monat?
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Nun, du hast offenbar solange kostenlos wohnen können, solange du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konntest. Dass du dann justament zu dem Zeitpunkt, zu dem du Leistungen des Staates in Anspruch nimmst plötzlich Miete zahlen sollst, lässt auf einen sogenannten "Vertrag zu Lasten Dritter" oder "Scheinvertrag" schließen. Natürlich akzeptiert das JC das nicht mal eben so.
Was möglich ist, ist eine Aufteilung der anfallenden Kosten (Wasser, Abwasser, Müll, Schornsteinfeger etc. bzw. bei einer Eigentumswohnung eben das Hausgeld) pro Kopf. Also, wenn deine Eltern 500 Euro Hausgeld zahlen müssen, dann würde man bei dir 166,66 Euro berücksichtigen. Wieviel Geld müssen denn deine Eltern im Monat an Hausgeld bezahlen? Ist die Wohnung selbst abbezahlt oder laufen da noch Kredite?
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Also kein Titel. Da laufen keine Schulden auf, wenn dich niemand in Verzug setzt. Ansonsten verbleibt es bei dem Ratschlag, wegen der nunmehr bestehenden Problematik mit dem JC einen Anwalt aufzusuchen. Das wird schwer, glaubhaft zu erklären, wie man mit ca. 150 Euro im Monat nach Abzug von Strom, Handy und Versicherungen leben kann. Essen ist ja nicht alles.
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Von welchem Betrag reden wir? Wenn du schon ein paar Jahre ALG 2 bekommst, ist das Kind doch sicherlich nicht mehr in der 1. Altersstufe, sondern mindestens zweite oder sogar dritte. Das bedeutet einen Mindestunterhalt (Zahlbetrag) i. H. v. 345,50 Euro oder sogar 423,50 Euro. Wie du angesichts solcher Beträge erklären willst, wie du das seit Jahren wuppst, entgeht mir. Sollten deine Eltern oder die liebe Freundin dir Geld zukommen lassen, damit du das bezahlen kannst, ist das Einkommen, das du dem JC hättest angeben müssen.
Angesichte dessen, dass hier wahrscheinlich ein Betrugsvorwurf im Raume steht, solltest du vielleicht in die Taschen greifen und schauen, dass du Geldmittel für einen Anwalt freischaufelst.
Gibt es überhaupt einen Unterhaltstitel, dass Schulden auflaufen könnten oder wurdest du anderweitig in Verzug gesetzt? Und wenn es einen Titel gibt, wieso hast du nie einen Antrag auf Änderung gestellt, wenn du wegen Krankheit zahlungsunfähig bist? Wieso hast du es jetzt angegeben? Hast du noch anderes Einkommen, von dem du die Unterhaltszahlung abgesetzt haben wolltest? Wie sehen deine Kontoauszüge aus? Überweisung an die Mutter der Tochter, Miet- und Stromüberweisung und ansonsten nix?
Das ist alles nicht nachvollziehbar und irgendwie lebensfremd.
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In unserem speziellen Fall
In was für einem speziellen Fall? Du bist doch gar nicht User Blondie?
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Wohnungsbeschaffungskosten wird dir niemand finanzieren, wenn du nicht bereits eine konkrete Arbeit in Aussicht hast. Denn für die Finanzierung eines Umzuges bedarf es einer vorherigen Zusicherung und die gibt es nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Übrigen zählen Maklergebühren sowieso nur im Ausnahmefall zu den Wohnungsbeschaffungskosten, wie das BSG hier ausführt:
Der Maklerlohn kann zwar in Ausnahmefällen zu den Wohnbeschaffungskosten iS des § 22 Abs 3 SGB II gehören, wenn die Beauftragung eines Maklers zum Finden und Anmieten einer angemessenen Wohnung unvermeidbar ist (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.7.2008 - L 7 AS 2809/08 ER-B; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.7.2009 - L 11 AS 144/08; ferner Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, Stand IX/2009, § 22 RdNr 126; Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl 2009, § 22 RdNr 109; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 83). -
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Ja, das musst du melden, denn das ist Einkommen. Bei der Höhe wird es auf 6 Monate aufgeteilt, so dass du 6 Monate lang wohl keine Leistungen erhalten wirst.
Auf die Frage, ob du das auch einfach nicht melden könntest, gehe ich lieber nicht ein. Ich denke, du kannst mit dem Stichwort "Betrug" sicherlich was anfangen.
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Den Bonus gibt es nur für Leistungsempfänger, die die Regelbedarfsstufe 1 oder 2 erhalten. Also Alleinstehende in einer Einzelbedarfsgemeinschaft oder Partner in einer Bedarfsgemeinschaft.
Als volljähriges Kind in der BG des Vaters ist er in der Regelbedarfsstufe 3. Damit steht ihm kein Bonus von 200 Euro zu.
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Wird das Geld nun vom Jobcenter komplett gegen gerechnet,
Ja. Betriebskostenguthaben werden gem. § 22 Absatz 3 SGB II nach dem Monat der Rückzahlung auf die Kosten der Unterkunft angerechnet.
Meine Befürchtung ist, das Amt erkennt das nicht als Investition an und möchte dann das sauer verdiente Geld haben was ich dann aber schon zur Tilgung des Darlehens aufgewendet habe.
Die Befürchtung ist korrekt, da das Jobcenter bei der Ermittlung des aus Selbstständigkeit anzurechnenden Einkommen bzw. der Betriebsausgaben nicht an steuerrechtliche Vorschriften gebunden ist. Du solltest also grundsätzlich größere Ausgaben vorher besprechen.