Auf steuerprivilegiertes Einkommen gibt es einen Freibetrag von 250 Euro,
§ 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II - Absetzbeträge. Ansonsten noch die üblichen
20 bzw. 10% vom Rest bis 1200 bzw. 1500 Euro (je nachdem, ob du Kinder hast).
Dabei wird auch das normale Erwerbseinkommen einbezogen, d. h., beide
Freibeträge gibt es nicht, nur den höheren.
Da das nach Bereinigung anzurechnende Einkommen wahrscheinlich deinen
Bedarf eines Monats übersteigt, wird das Einkommen dann auf 6 Monate
verteilt angerechnet.