Dein Verständnis ist falsch. Nur, wenn aufgrund Unangemessenheit der Miete diese vom Jobcenter nicht voll in den Bedarf eingestellt wäre, würde das Guthaben nicht oder nur teilweise angerechnet werden.
Trotzdem bleiben in dem Fall quasi 300 Euro Guthaben übrig, denn sie hat durch das Guthaben schlichtweg in einem Monat keinen Anspruch auf die 100 Euro Aufstockung, da der Bedarf an Miete um die 400 Euro Guthaben sinkt. Also 100 Euro weniger ALG2, dafür 400 Euro Guthaben.