Beiträge von Tamar
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Das hier:
Wir hatten vorher noch nie Leistungen bei Behörden wie Jobcenter oder Sozialamt
beantragt,
und das hier
hatten wir lange
keine Leistungen beantragt,
widerspricht sich.
Ansonsten: wegen den momentanen Teuerungen gibt es noch keine Änderungen im SGB II. Das sind alles noch Änderungen wegen Corona.
60.000 Euro Vermögen sollten kein Problem sein derzeit. Ansonsten kann man anhand deiner dürftigen Angaben natürlich nicht sagen, ob euch nun aufstockend Leistungen zustehen oder nicht.
Grundsätzlich solltest du aber in deinem Alter trotzdem über Arbeit oder Ausbildung nachdenken. Für Menschen mit gesundheitlichen Problemen gibt es Leistungen der Rehabilitation, auch bei Ausbildungen. Das wird im Fall der Fälle das Jobcenter auch verlangen, denn mit dem Antrag dort erklärst du, erwerbsfähig und arbeitswillig zu sein.
Was genau hindert dich derzeit an der Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung? Hast du alternativ mal über einen Freiwilligendienst nachgedacht? Bist du wenigstens noch ausbildungssuchend gemeldet, so dass deine Eltern noch Kindergeld für dich beziehen können? Bist du in fachärztlicher Behandlung und was sagen die Ärzte zur beruflichen Zukunft?
Über Bürgergeld braucht man erst zu reden, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Vorher wird sich da im Entwurf sicherlich noch viel ändern.
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Wenn das im Oktober zufließende Gehalt deinen Bedarf deckt, gibt es kein ALG2.
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Kommt drauf an, wie gut die Verständigung zwischen ÄD und Jobcenter funktioniert, dass der ÄD dort Bescheid gibt, dass die Unterlagen fristgerecht angekommen sind.
Was kann eigentlich die SB dafür, wenn bei dir die Post nicht ankommt? Die arbeitet ja im Jobcenter und nicht als Zusteller.
Letztlich muss jeder selbst wissen, ob ihn eine Antihaltung wirklich weiter bringt.
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Das mit der Kontaktaufnahme ist doch kein Grund. Damit erklärt das Jobcenter nur, dass man versucht hat, dich zur Klärung der Einleitung eines Gutachtens anderweitig zu kontaktieren.
Wieso man gesundheitliche Probleme bei dir sieht, steht da nicht. Wenn du es nicht weißt, solltest du einfach deinen zuständigen Vermittler/Fallmanager fragen. Aus heiterem Himmel heraus wird das nicht gemacht, das Jobcenter muss nämlich ziemlich viel Geld für so ein Gutachten bezahlen.
Dabei kannst du natürlich gleich die Adresse des ÄD erfragen. Oder die Unterlagen in einem verschlossenen Brief mit "nur vom Gutachter des ÄD zu öffnen" einreichen.
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Als normaler Mieter würde ich auf den Vermieter zugehen, da Eigenbefarfskündigungen in vielen Fällen angreifbar sind und ein Rechtsstreit kostet. Soll heißen: wenn der Vermieter ohne Rechtsstreit die Übergabe möchte, soll er sich an den Umzugskosten bitte beteiligen.
Ansonsten müsste man zum Grund der Eigenbefarfskündigung mehr wissen, denn das Jobcenter oder Sozialamt wird die Rechtmäßigkeit natürlich auch prüfen, ehe es einen Umzug finanziert.
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Dann musst du bei der zuständigen Stelle für den WBS nachfragen, wie die Konditionen für eine behindertengerechte Sozialwohnung sind und ob das richtig ist, dass die Eigentümer der Sozialwohnungen die nur für Personen ab einem bestimmten Alter anbieten. Die einzelnen landesrechtlichen Regelungen dazu sind wahrscheinlich sehr unterschiedlich.
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Das sind Ermessensleistungen. Nur die Höchstbeträge sind in § 83ff SGB III geregelt. Das Gesetz weist nur Höchstbeträge aus.
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Die Kosten denke ich sind in Ordnung. Nur von der Zeit? Oder wird hier die Verspätung durch Corona gerechtfertigt?
Es geht rein um die Zeit und ich wüsste nicht, dass der § 556 BGB außer Kraft gesetzt wurde. Auch nicht durch Corona. Ob die Kosten in Ordnung sind, ist nicht relevant. Du musst schon deine Rechte durchsetzen, ehe der Steuerzahler dafür aufkommen soll.
Wie müsste ich den Antrag stellen? Mein Sohn berufstätig wohnt noch bei mir. Er hat natürlich mehr Geld,greift mir unter die Arme. Oder habe ich dadurch keine Chance auf Unterstützung?
Ob die sogenannte Unterhaltsvermutung greift, kann ich nicht sagen. Zumindest die Hälfte der Kosten muss er sowieso bezahlen. Ansonsten stellst du formlos schriftlich, online oder per runter geladenem ALG 2 Antrag einfach den Antrag, das Jobcenter wird das schon prüfen.
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Heute rauschte von 2020 die Betriebskostenabrechnung herein.
Ist das nicht zu spät, wenn nächsten Monat schon die für 2021 kommt? Der Vermieter hat dafür nur ein Jahr Zeit, ansonsten kann er keine Nachforderung mehr stellen, es sei denn die Verspätung hat nicht er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zu verantworten.
ch habe gelesen,dass ich für einen Monat ALG beantragen kann und diese Kosten übernommen werden. Stimmt das?.
Ja. Aber zumindest für die Abrechnung 2020 musst du prüfen, ob die überhaupt rechtmäßig ist. Unrechtmäßige Kosten wird auch das Jobcenter nicht berücksichtigen.
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Dann weise bitte darauf hin, dass der Verzicht widerrufen werden muss und schreibe nicht einfach, dass es zusteht! Solange du darauf nicht hinweist, ist es schlicht und ergreifend nunmal falsch, was du da schreibst, da es eben nicht einfach so zusteht. Bedenke, dass du bereits in der Vergangenheit 2 Verwarnungen wegen Fehlinformationen erhalten hast und die Moderatoren und Administratoren hier nicht dazu da sind, deine fehlerhaften Beiträge zu ergänzen oder zu korrigieren.
Im Übrigen kann je nachdem, was im September und Oktober als Einnahme fließt, für alle 6 Monate kein Anspruch bestehen. Das ist nämlich auch eine mögliche Variante.
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Wenn mit "Angebote" Jobangebote gemeint sind: wenn man erwerbsgemindert ist, gibt es dies natürlich nicht. Er muss nicht mehr arbeiten. Aber irgendwelche Unterlagen beibringen (Betriebskostenabrechnungen, Kontoauszüge etc.), das muss er natürlich auch beim Sozialamt regelmäßig. Die Leistungen sind ja keine Rente und hängen von Bedingungen ab.
Darf ich fragen, wieso du den Eingangsbeitrag in fehlerfreiem Deutsch schreiben konntest, jetzt aber nur noch ein schwer verständliches und äußerst fehlerhaftes Deutsch? Wie viele Personen nutzen den Account?!
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1. Gutachten nach Aktenlage sind durchaus möglich.
2. Was du unter "Druck" verstehst, solltest du erst einmal erklären, sonst kann man das nicht beantworten.
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Das macht keinen Sinn, ihr bleibt trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft, dein Einkommen und Vermögen ist weiterhin auch für deine Frau einzusetzen, so dass auch du sehr wohl alle notwendigen Nachweise erbringen musst. Dass derzeit nichts angerechnet wird, dürfte daran liegen, dass deine Rente nicht hoch genug ist. Wenn doch, wird es nach Rentenbewilligung einen Änderungsbescheid für deine Frau geben. Ihr steht dann nicht einfach "die Hälfte" zu.
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Du musst schon nachfragen, weil die Berechnung da ganz anders ist und man die Übernahme für Öl erklärt hat. Wenn man dir einen Kühlschrank bewilligt, kannst du dir nicht auch einfach einen Herd kaufen.
Außerdem gibt es eigentlich erst dann eine Übernahmeerklärung, wenn die Bevorratung notwendig ist, also das Brennmaterial fast aufgebraucht. Normalerweise steht dir daher momentan gar nichts zu.
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Das Kind wird im Regelsatz anteilig für jeden vollen Tag des Aufenthalts berücksichtigt.
Der MB Allein bei einem echten Wechselmodell zu 50%. Die Unterkunftskosten werden
kopfteilig berücksichtigt. Das Kindergeld nur, wenn es das andere Elternteil, das
ja kindergeldberechtigt ist, weiterleitet.
Dieses BSG Urteil vom 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R sollte dir da etwas Klarheit verschaffen.
Die Berechnung des Barunterhaltsanspruches bei echten Wechselmodell ist etwas kompliziert.
Eine Beispielsrechnung findest du Wechselmodell - Unterhalt richtig berechnen. Allerdings
musst du dir darum sowieso keinen Kopf machen, die Berechnung erfolgt aufgrund des Anspruchsübergangs gem. § 33 SGB II - Übergang von Ansprüchen vom Jobcenter. Das
wird prüfen, ob das arbeitende Elternteil unterhaltsfähig ist.
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Dann ist es m. E. n. eigentlich Einkommen, denn es ist eine Schenkung deiner Mutter, nicht dein Vermögen, dass du auf eine andere Anlageform umgeschichtet und jetzt "rückgeschichtet" hast.
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Das kann man so nicht beantworten. Da du die Versicherung nicht kanntest: wer hat denn die Beiträge eingezahlt? Wie konnte der Vertrag ohne dein Wissen zustande kommen?
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Ganz ehrlich? Ich glaube nicht, dass man dir als Dankeschön für das Herbeiführen der Hilfebedürftigkeit (Kündigung der jetzigen Arbeitsstelle) einen Bildungsgutschein geben wird. Das entspricht überhaupt nicht Sinn und Zweck des SGB II, dass du eine bereits überwundene Hilfebedürftigkeit wieder selbst herstellst.
Bevor das nicht geklärt ist, kann man deine Fragen nicht beantworten. Denn mit dem derzeitigen Job bist du ja sicherlich in der Lage, deinen Mietanteil bei deinen Eltern eigenständig mit deinem Lohn zu bezahlen.
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Nein, die dürfen nicht verteilt werden.
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Wie schon geschrieben: da die Beträge differieren, kann es sein, dass das JC was ganz anderes meint. Denn die Zahlen stammen vom Bundesamt für Finanzen, das saugt sich das JC nicht aus den Fingern. Vielleicht gibt es noch mehr, was ohne deine Kenntniss eingerichtet wurde.