Beiträge von Tamar

    Du wirst im Internet viel und oft hören: mach einen Mietvertrag oder mach eine Kostenbeteiligungsvereinbarung.

    Ich kann dir nur raten: mach es nicht. Der Normalfall, weil vom Bundessozialgericht mehrfach in ständiger Rechtsprechung bestätigt, ist die Aufteilung der Kosten pro Kopf. Das heißt, dass man alle Nachweise zu Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer etc nimmt und das JC diese Kosten im Monat der Fälligkeit zu 1/3 berücksichtigt.

    Nach deinen Schilderungen ("Kost" ist frei) führst du keinen eigenen Haushalt. Damit seid ihr natürlich eine HG.

    Rente wäre eine vorrangige Leistung und wenn sie im Bereich des Möglichen liegt, dann auch zu beantragen. Hinsichtlich der Auswirkungen kommt es darauf an, ob er Rente erhalten wird, auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe. Je nachdem könnte dann das Sozialamt anstatt des Jobcenters zuständig werden.

    Die Immobilien selbst sind als Sachwerte erstmal kein Einkommen im SGB II. Wohl aber damit erzielte Mieteinnahmen. Du schreibst nichts, was mit den Wohnungen ist. Stehen sie leer, sind sie vermietet? Ab dem nächsten Bewilligungszeitraum sind die Wohnungen dann Vermögen, d. h. soweit der Wert insgesamt über 120.000 Euro liegt (60.000 Euro für jeden von euch), dann wird das JC wohl auf Verwertung (Beleihung, Verkauf) drängen.

    Ich kann mir im Übrigen jetzt nicht vorstellen, dass der Eigentümer von 2 Wohnungen verstirbt, ohne einen müden Cent Bargeld/Kontoguthaben zu hinterlassen. Was ist jetzt damit?

    Was habt ihr überhaupt mit den Immobilien geplant? Dass es nicht einfach mal so weiterhin ALG 2 geben kann auf lange Sicht, sollte, soweit die Wohnungen entsprechenden Wert haben, klar sein.

    Wenn ihr sie im Ernstfall nicht wie einen normalen zahlungssäumigen Mieter behandelt, liegt kein ernsthaftes Mietzinsverlangen vor. Wenn überhaupt, werden daher nur die Kosten des Hauses kopfteilig berücksichtigt. Deshalb die Forderung nach Vorlage der Einzelnachweise zu den Kosten.

    Hinsichtlich eures Einkommens hatte ich bereits erläutert, dass dies zur Prüfung der Unterhaltsvermutung nötig ist. Natürlich müsst ihr sie nicht vorlegen, ihr steht in keiner Rechtsbeziehung mit dem Jobcenter. Aber ohne dem wird wohl der Antrag eurer Tochter wegen Zweifel an der Hilfebedürftigkeit abgelehnt werden.

    1) Arbeitgebervermittler sind nicht dazu da, Maßnahmen für Arbeitslose zu besetzen. Das ist Aufgabe der normalen Vermittler. Das einzige Interesse des, AGS ist es, ein Stellenangebot des von ihnen betreuten Arbeitgeber mit einem passenden Arbeitnehmer zu besetzen.

    2) Eigendiagnosen und - feststellungen haben tatsächlich keinen Wert. Es ist nunmal so, dass Erwerbsfähigkeit mittels ärztlicher Gutachten festgestellt wird, sei es nun ein von der Agentur für Arbeit oder von der Rentenversicherung Beauftragter. Soweit du dich trotz festgestellte Erwerbsfähigkeit gesundheitlich nicht dazu in der Lage fühlst, helfen vielleicht Maßnahmen der Rehabilitation, die du jederzeit beantragen kannst.

    1) Der Arbeitgeberservice ist das Gegenstück zu deinem Vermittler, der für Arbeitssuchende zuständig ist. Der Vermittler des AGS betreut halt nicht Arbeitssuchende, sondern Arbeitgeber, die Stellen zu vergeben haben. Sie haben also direkte Verbindung zur Quelle (der Arbeit). Das hat nicht mit Umgehung des Datenschutzes zu tun, sondern ist einfach eine weitere probate Möglichkeit, Arbeitssuchende und Arbeitgeber zusammen zu bringen.

    2) Diese Praktika nennen sich "Maßnahme beim Arbeitgeber" und die sind in § 45 SGB III - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geregelt. Wie du dem Gesetzestext unschwer entnehmen kannst, ist die Dauer solcher Maßnahmen auf 6 bis 12 Wochen begrenzt. Sie sind also mithin gesetzlich geregelt und keinesfalls rechtswidrig.

    Vielleicht solltest du so manches eher als Chance sehen, als in einer Art Antihaltung zu erstarren. Es sei denn, du willst schlicht und einfach nicht arbeiten.

    Schwierig. Wenn es kein abgeschlossener eigener Haushalt ist, den sie führt, wonach "wir machen alles" klingt, dann sind alle Unterlagen nötig, da das Jobcenter in dem Fall die in § 9 Abs. 5 SGB II - Hilfebedürftigkeit verankerte Unterhaltsvermutung prüfen will.

    Hinsichtlich der Unterkunftskosten kann es sein, dass ein Mietvertrag nicht anerkannt wird. Das Bundessozialgericht hat hohe Anforderungen an einen Mietvertrag unter Verwandten entwickelt. Was würde denn passieren, wenn sie keine Miete zahlt? Schmeißt ihr sie dann tatsächlich raus?

    Ich bezweifle, dass die "Beratung des Arbeitsamtes" (was oder wer auch immer das sein soll, denn es gibt schon lange kein Arbeitsamt mehr und für ALG2 sind sowieso die Jobcenter zuständig) tatsächlich Kenntnis aller Feinheiten im SGB II.

    Das Bundessozialgericht hat das allerdings sehr wohl. Wäre auch komisch, wenn nicht.

    Du hast einen Berufsabschluss. Du hast einen Studienabschluss. Dein Zweitstudium ist sozialrechtlich daher vollkommen unnötig für die Eingliederung in Arbeit und ist somit nicht als wichtiger Grund gem. § 10 SGB II anzusehen.

    Niemand hat das Recht, bis zur Rente mit ALG2 durchzustudieren, um die Pflichten im SGB II, die in erster Linie in der Aufnahme einer Arbeit besteht, zu umgehen.

    ALG2 wäre möglich, auch mit Vollzeitstudium

    Nein, es gilt § 7 Abs. 5 SGB II - Leistungsberechtigte. Mag sein, dass es ein einfacher SB im JC nicht weiß, dann soll er bitte den Juristen von der Rechtsbehelfsstelle fragen.

    Nein, deine Aussage ist nicht korrekt. Tut mir echt leid, falls du dich angegriffen fühlst / gefühlt hast, das war nicht meine Intention.

    Und ob meine Aussage korrekt ist oder willst du mir jetzt erzählen, dass das Bundessozialgericht keine Ahnung hat?

    Aus den Fachlichen Weisungen zu § 10 SGB II:

    die Beendigung einer Ausbildung, einer Aufstiegsfortbildung z. B. der Abschluss des geprüften Bilanzbuchhalters, eines Studienganges, eines Praktikums zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland oder einer Umschulung, wenn durch die (sofortige) Arbeitsaufnahme der angestrebte Abschluss nicht erreicht wird und die Gefahr droht, ohne den Abschluss langfristig von Leistungen nach dem SGB II abhängig zu sein,

    Du müsstest schon explizit darlegen, wieso du keine Arbeit finden könntest ohne diesen zweiten Abschluss. Du hast ja schon einen, wenn es ein Zweitstudium ist. Das ist doch nicht so, wie wenn du jetzt ein Leben lang Ungelernt bleiben sollst.

    Im Gastrobereich wird verzweifelt gesucht, die nehmen auch ungelernt.

    Du kannst ja nochmal ausführlich schildern, wie lange das Studium noch dauern soll, welchen Abschluss du schon und welchen du dann hast und über welchen du schon verfügt.

    Aber du kannst arbeiten und pflegen. Wie gesagt: ein Teilzeitstudium ist Hobby. Wenn du natürlich auf einen netten Vermittler triffst, kann es sein, dass er darauf Rücksicht nimmt. Aber das muss halt nicht sein. Für ein Studium hat der Staat Bafög und nicht ALG2 vorgesehen. Wenn man das umgehen will, muss man damit leben, dass im ALG2 das Teilzeitstudium ignoriert wird, wenn es um Pflichten geht.

    Der Normalfall ist die Aufteilung der Kosten pro Kopf. Also 3 Personen = 1/3 der Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Müll, Gas usw. werden bei dir im jeweiligen Monat der Fälligkeit berücksichtigt und gezahlt.

    Bei Mieteinnahmen müssten deine Eltern im Übrigen auch eine Steuererklärung machen. Wollen sie das wirklich als Rentner?

    Also bei mir wohnt ja auch noch mein Sohn mit normalem Verdienst, aber da würde ich nie auf die Idee kommen, Miete zu verlangen. Im Gegenzug übernimmt er ja auch Aufgaben im Haus und Hof, die ein normaler Mieter niemals machen müsste oder würde. Es wurde ein Kostgeld vereinbart und gut.

    Oder würden deine Eltern dich allen Ernstes zwangsräumen lassen, wenn du die Miete nicht zahlst und die Wohnung an Fremde vermieten?