Nochmal: es ist naiv, anzunehmen, dass du zu irgendeiner Behörde marschierst, die ggf. noch nichtmal für die gewünschte Weiterbildung zuständig ist, weil es nicht der zuständige Rehaträger ist und zu denken, man finanziert dir gleich und sofort eine Umschulung. Wenn du Arbeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr ausüben kannst, bist du erwerbsgemindert. Und für Erwerbsgeminderte gibt es erst recht keine Umschulung.
Beiträge von Tamar
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Du kannst nur eins machen: die erfolglose Suche nach angemessenem Wohnraum dokumentieren. Sollte das JC jedoch den Gegenbeweis antreten können (in meinem JC wird z. B. wöchentlich nach freien und angemessenen Wohnungen gesucht und diese gespeichert, um in einem Gerichtsverfahren beweisen zu können, dass sehr wohl angemessener Wohnraum zur Verfügung steht), sieht es natürlich schlecht aus.
58qm für eine Person ist schon allein ziemlich groß. Kleinerer Wohnraum ist meist mit geringerer Miete verbunden, die dann wieder angemessen sein könnte. Also so ab 30qm bis 50qm gibt es gar nichts billigeres?
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Da es immer etwas Dauert mit Termin und Beratungshilfe Antrag
Beratungshilfe ist nicht für gerichtliche Verfahren. Wenn, dann musst du schon Prozesskostenhilfe beantragen. Soweit das Gericht aber der Klage keine Aussicht auf Erfolg beimisst, kann es sein, dass das Gericht dies ablehnt. Dann musst du schlimmstenfalls den Anwalt selbst bezahlen.
- Die vorherige Wohnung hatte nach dem Auszug eine signifikante Mieterhöhung. Laut Hinweisblatt des Jobcenters gilt das Einfrieren der Mietkosten ab diesen Zeitpunkt nicht mehr.
Uninteressant. Das BSG hat entschieden, dass gedeckelte Kosten dann anzupassen sind, wenn die Unterkunftsrichtlinien des Landkreises/der Gemeinde angepasst werden. Und nicht, wenn es für die alte Wohnung eventuell eine Mieterhöhung gegeben hätte. Dass die Miete der ehemals bewohnten Wohnung sich mit Einzug neuer Mieter erhöht, ist Ausfluss der Vertragsfreiheit zwischen Vermieter und Mieter. Dass das angeblich in einem Hinweisblatt gestanden haben soll, glaube ich erst, wenn ich es lese.
Die Energie Preise sind Deutlich gestiegen und sollten entsprechend berücksichtigt und angepasst werden
Das Problem ist aber nunmal, dass eure Kosten nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II gedeckelt wurden.
Durch ein Telefonat mit Deutlich falschen Informationen und ein nicht definierbaren Bescheid.
Wie willst du den Inhalt eines Telefonats beweisen? Und den Bescheid hast du nicht hochgeladen.
Die Notwendigkeiten des Umzuges waren in vieler Hinsicht gegeben.
Ich lese nur den Wunsch, näher bei den Eltern zu sein. Das sind private Gründe. Andere Menschen haben keine Eltern mehr. Was machen die in vergleichbarer Situation?
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Gelten hier wirklich 100€ pro Monat oder insgesamt 600€ in 6 Monaten? zB 600€ in 1 Monat, aber dafür 0€ in 5 Monaten?
Milchmädchenrechnung. Einkommen aus Selbständigkeit wird im Regelfall immer für den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten betrachtet und mit seinem Durchschnitt auf die einzelnen Monate angerechnet. Es kann also gar keine 600 Euro in einem Monat und 0 Euro in 5 Monaten geben.
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1.) Nach 6 Monaten ist Untätigkeitsklage möglich. Was daran war dir unverständlich? X-tausend neue Anträge zu stellen (ja, ich übertreibe) ist jedenfalls kein hilfreicher Ratschlag. Es gibt im Übrigen keinen Rechtsanspruch auf Antworten zu Sachstandsanfragen.
2.) Ob die Wohnung renoviert werden muss, ist vollkommen unklar. Wie ich bereits geschrieben habe, sind starre Fristen dazu in den Mietverträgen unzulässig. Wie oft soll ich das noch wiederholen, ehe du dies zur Kenntnis nimmst?
Unterlasse bitte umgehend das Posten deiner Meinung unter dem Deckmantel der Rechtsverbindlichkeit! Ich hatte dich dazu bereits schon einmal aufgefordert!
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Du kannst ja z. B. anbieten, dass das Jobcenter gern per Hausbesuch ermitteln kann, dass ihr getrennt lebt.
Wovon lebst du denn seit dem 1. Juni, wenn es seitdem kein ALG2 gab? Das sind ja jetzt schon über 4 Monate?
Und was ist mit dem Auszug? Kannst du beweisen, dass du seit April vergeblich eine andere Wohnung suchst?
Oder, wenn du zurück "in die alte Heimat willst", dann hast du dort doch bestimmt noch Bekannte oder Verwandte: was hindert dich seit April daran, deine Klamotten zu packen, in die alte Heimat zu ziehen, dort bei Bekannten/Verwandten unterzuschlüpfen und von dort aus eine eigene Wohnung zu suchen?
Ein einfaches "Oh, ihr wollt uns jetzt zusammen berechnen? Das geht nicht, wir sind gar kein Paar mehr." reicht jedenfalls nicht aus.
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Das spielt ebenfalls erstmal keine Rolle
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Du kannst deinen Arzt nicht zwingen, dich rückwirkend krank zu schreiben. Die ganze Anmeldung beim Alg1 war Nonsens, wenn du in Wirklichkeit krank warst. Homeoffice ist kein allgemeiner Arbeitsmarkt und die Beurteilung deiner Erwerbsfähigkeit bestimmt sich nach den Erfordernissen, die der allgemeine Arbeitsmarkt an Arbeitnehmer stellt. Nur dann ist Verfügbarkeit - eine der Grundlagen für Alg1 - gegeben. Und an dieses Gutachten wird sich die Agentur auch dann halten, wenn du jetzt dort wieder mit der Behauptung "bin gesund" aufschlagen würdest.
Du kannst dir überlegen, in den sauren Apfel zu beißen und wenigstens ein paar Tage wieder in deiner bisherigen Firma zu arbeiten (ich verstehe deinen Beitrag so, dass du noch ungekündigt bist) und dich dann wieder krank schreiben zu lassen.
And btw: es ist schon naiv, anzunehmen, dass die Agentur irgendeine Wunschumschulung (welchen Job gibt es nur im HO?!) bezahlt hätte. Bei gesundheitlichen Problemen hätte erstmal der zuständige Rehaträger ermittelt werden müssen und auch da muss die Rehaleistung nicht unbedingt eine Umschulung sein. Schon gar nicht in Berufsfelder, die es so gar nicht gibt.
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Kostenersatz bei sozialwidrigen Verhalten bedeutet, dass wenn man die Voraussetzungen für die Hilfebedürftigkeit oder deren Erhöhung vorsätzlich oder grob fahrlässig für sich und seine Angehörigen herbeiführt, das deswegen gezahlte ALG2 zurück zahlen muss, § 34 SGB II - Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten.
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Bei 700 bis 1500 Euro im Monat würde ich dir empfehlen, die Selbstständigkeit erst dann aufzugeben, wenn du mit deinen Bewerbungen Erfolg hattest. Das dürfte viel Ärger ersparen, denn da liegt Kostenersatz in der Luft, wenn du ohne Not einfach dein Gewerbe aufgibst und damit eure Bedürftigkeit erhöhst.
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Die Anschaffung waren während des Leistungsbezugs und wurden auch als Betriebsausgaben, die den Gewinn schmälern, beim Jobcenter geltend gemacht?
Dann wäre der Erlös bei Verkauf Einkommen, da der Sachwert während des Leistungsbezugs zugeflossen ist und jetzt nur in seiner Form von einer Sache in Geld umgewandelt wird.
Sanktionen gibt es derzeit nicht. Allenfalls Kostenersatz bei sozialwidrigen Verhalten. Wieviel Gewinn hat denn das Jobcenter angerechnet und ist eine Abwärtsspirale zu erkennen oder ging der Gewinn stetig aufwärts?
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Bei 25.000 Euro Vermögenswert brauchst du dir derzeit keine Sorgen zu machen. Da sind noch 60.000 frei. Und ab nächstes Jahr mit dem Bürgergeld gibt es es neue Regelungen, auch zum Vermögen.
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Dann einfach mal die Daumen gedrückt...
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Meinst du jetzt wegen Vermögen oder wegen der Unterkunftskosten?
Falls Vermögen: was ist der Verkehrswert des Hauses?
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1. Ja, mein Bewilligungsbescheid ist vorläufig. Also warte ich mal ab.
Wie bereits geschrieben: eine endgültige Festsetzung kann erst nach Ende des Bewilligungszeitraums erfolgen.
2. Im Ehrenamt zwischen 200-250. Als Midijobber knapp 600 netto.
Dann ist der Grundfreibetrag durch das Ehrenamt voll (250 Euro) oder fast vollständig (200 Euro) ausgeschöpft.
4. Mein Ehrenamt läuft über die Kirche. Es handelt sich um eine Aufwandspauschale, die ich eben nur bekomme, wenn ich auch dort war. Es gibt einen genauen Stundennachweis. Ich besuche ältere Menschen, spiele etwas, gehe mit ihnen spazieren usw. Wenn jemand krank ist (ich oder die älteren Menschen) oder einen Rehaaufenthalt hat, finden eben keine Besuche statt. So kommts, dass mal 2 Monate kein Ehrenamt gemacht werden kann.
Ich hatte eigentlich gefragt, was im Ehrenamtsvertrag steht. Auch ein steuerbefreiter Job ist nicht rechtsfrei.
Aber egal wie: für den Zeitraum ist dann definitiv auch nur der niedrige Grundfreibetrag von 100 Euro anzusetzen.
Hat man aber noch einen anderen Job, dann macht man den somit fast umsonst dazu.
Sieh es mal so: tausende Menschen, die arbeiten, müssen komplett von ihrem Lohn leben, denen gibt auch niemand einen Freibetrag als Belohnung fürs arbeiten.
Die Fahrtkosten zur Arbeit wären ja so auch irgendwie von meinem bereinigten Einkommen bezahlt.
Fahrtkosten sind im Grundfreibetrag enthalten. Nur, wenn also Kosten für die Erzielung des Einkommens 100 bzw. 250 Euro übersteigen, erhöht sich der Grundfreibetrag.
Beispiel:
40 Euro Fahrtkosten
30 Euro Versicherungspauschale
40 Euro Kfz Haftpflichtversicherung
= 110 Euro
Bei einem Grundfreibetrag von 100 Euro erhöht sich dieser auf 110 Euro.
Und wenn ich dann die Fahrtkosten von meinem Arbeitgeber erstattet bekomme, hoffe ich, dass ich das auch behalten darf. Oder ist das dann auch wieder Einkommen?
Das ist Einkommen.
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1. Ist dein Bewilligungsbescheid vorläufig? Wenn ja, erfolgt eine endgültige Festsetzung erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Und erst dann wird mit dem tatsächlichen Einkommen gerechnet.
2. Was verdienst du im Ehrenamt und was im Midijob?
3. Was muss man unter "Fahrtkosten werden nach 6 Monaten erstattet" verstehen? Vom Arbeitgeber? Warum nur alle 6 Monate?
4. Wieso hast du jetzt 2 Monate keine Ehrenamtstätigkeit? Was ist dazu vertraglich geregelt? Nur, weil das Einkommen steuerbefreit ist, ist es trotzdem ein Minijob mit Rechten und Pflichten. Der einzige Unterschied arbeitsrechtlich gesehen zu einem normalen Minijob, ist, dass der Job bei einem Verein oder einer Institution erfolgt, der z. B. aufgrund Gemeinnützigkeit einen Körperschaftsfreistellungsbescheid des Finanzamts eben ehrenamtlich beschäftigen darf.
5. Wenn deine Ehrenamtspauschale z. B. 250 Euro war/ist, dann ist aufgrund 250 Euro Freibetrag das Einkommen anrechnungsfrei. Wenn du jetzt noch einen anderen Job ausübt, ist der Grundfreibetrag "verbraucht", das heißt: Es gibt keinen weiteren Grundfreibetrag (die 100 Euro) darauf. Nur noch die 20%.Deshalb wird ein weiterer Job im Normalfall immer dazu führen, dass das Einkommen fast vollständig angerechnet wird.
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Meine eigentliche Frage ist deshalb, ob es Konsequenzen haben kann, wenn man der Forderung des Sozialgerichtes, die Klage zurück zu ziehen nicht nachkommen wird. Zum Beispiel die Kosten des Verfahrens.
Jetzt ist es verständlicher. Es war aus deinem ersten Beitrag wirklich nicht zu erlesen, was jetzt der tatsächliche Ablehnungsgrund war. Also eine Deckelung gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
Zu deiner Frage:
Die Kosten des Verfahrens können dir nicht auferlegt werden, jedoch sind Missbrauchsgebühren nach § 192 SGG möglich:
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Dann ist das eine ziemlich dumme Sachbearbeiterin, denn das stimmt definitiv nicht, es sei denn, dein individueller Bedarf liegt bei 1400 Euro, was ich stark bezweifle. Und NRW hat dasselbe SGB II wie der Rest der Republik.
Die korrekte offizielle Aussage eines Jobcenters zu dieser Frage kannst du gern Wird meine Altersrente auch auf den Bedarf meines erwerbsfähigen Partners angerechnet nachlesen.
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1. Wenn die Wohnung angemessen ist, dann ist der Umzug wohl abgelehnt worden, weil ihr keinen wichtigen Grund für einen Umzug hattet. Denn er wurde ja nunmal nicht genehmigt:
Am Telefon mit der Sachbearbeiterin wurden die Konsequenzen des nicht genehmigten Umzugs besprochen.
Wenn das der Grund ist, dass das Jobcenter höhere Heizkosten nicht berücksichtigt, ist die Rechtslage noch klarer, denn § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II ist da ganz eindeutig:
Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.
Wenn eure alten Heizkosten z. B. 80 Euro waren, bleibt es also bei 80 Euro, die das Jobcenter berücksichtigt. Egal, ob die neuen Heizkosten nun 100 Euro oder 300 Euro betragen.
Wenn es also hier um eine Ablehnung aus diesem Grund geht, ist die Haltung der Richterin oder des Richters, dass die Klage aussichtslos ist, kein Wunder.
Und ob nach jetzt 2 Jahren die KdUH entsprechend einer Fortschreibung des schlüssigen Konzepts der Kommune angepasst werden müssen, dazu hast du noch nichtmal ansatzweise Daten geliefert. Zum einen hast du nichts davon geschrieben, wann der Umzug erfolgt ist, noch, ob sich seitdem die KdU Richtlinie der Kommune geändert und erst recht nicht, ob die neu ermittelten Werte zur Angemessenheit überhaupt gestiegen sind. Es ist nämlich durchaus auch möglich, dass die Mieten sinken.
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(nein, es war keine fehlende Lust diese wahrzunehmen)
Sondern?
Ich teile dem Jobcenter nun schon seit über 2 Jahre mit (persönlich, Post, Fax, EMail), dass meine Handy defekt ist und sie deshalb bitte die Nummer löschen sollen, allerdings ignorieren sie das ganze und versuchen mich immer wieder auf diese Nummer zu erreichen.
Woher weißt du das, wenn das Handy defekt ist?
Im Übrigen war es 2021 noch ganz:
konnte ich aus gesundheitlichen Gründen Anfang 2020 zwei Termine in folge nicht nachkommen (Artest wurde ordnungsgemäß eingereicht und Telefonisch vorher abgesagt) und nachdem ich den 3. Termin wahrnehmen konnte, wurde gleich zur Begrüßung gesagt
Geht das wirklich so einfach?
Du siehst es doch: ja, das geht so einfach. Wobei ich bei einem Jahr des Abtauchens durchaus nicht von einfach sprechen würde. Man hatte doch ausreichend Geduld mit dir.
Keine Ahnung was die jetzt von mir noch hören wollen?
Man will sehen, dass es dich tatsächlich noch gibt, dass du lebst und dass du tatsächlich überhaupt noch dort wohnst.
Was soll der Quatsch mit dem Aufenthalt? Ich bin jeden Tag daheim ... die hätten im Zweifel jederzeit jemanden vorbeischicken können aber mir kommt das echt so vor als ob die sich auf dieses letzte Telefonat versteifen und mir jetzt dadurch eins reindrücken wollen.
Dann hättest du das schon längst vorschlagen können. Nennt sich "aufsuchendes Fallmanagement", viele Jobcenter machen das auch. Also "Den Termin am xxxxx bei Ihnen kann ich leider nicht wahrnehmen, weil ich meine Wohnung aus ..... Gründen nicht verlassen kann. Ich würde Ihnen anbieten, mit mir einen Termin bei mir zuhause zu vereinbaren. Hierfür schlage ich Ihnen den xxxx vor."
Wie stehen die Chancen das die Zahlungen wieder fortgesetzt werden oder bin ich nun komplett raus aus dem System?
Wenn du wieder für lebend erachtet wirst, wird man diese vorläufige Zahlungseinstellung auch wieder aufheben. Wie schnell das der Fall ist, liegt an dir selbst.
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Bei 274 Euro Zinsen muss das ja angesichts der schlechten Zinslage der letzten Jahren schon etliches an Vermögen da gewesen sein. Wieviel war es denn und wieso ist es vor 10 Monaten, also 3 Monate vor Antragstellung ALG 2 plötzlich auf 30 Euro abgesunken? Wohin ist es denn verschwunden?
Ach ja: im Fall der Fälle (wie diesen) darf das Jobcenter natürlich länger, ggf. bis 10 Jahre (Frist der Schenkungsrückforderung nach BGB) zurück forschen.
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Einfach wahrheitsgemäße Angaben machen.
Die Kosten der Unterkunft sind nicht so zu berechnen, wie du es anscheinend machen willst. Du kannst nicht die Kosten von 12 Monate zusammen rechnen und durch 12 teilen und dann nochmal durch 3, so dass du auf einen gleich bleibenden monatlichen Betrag kommst. Das ist falsch.
Die Kosten werden immer nur im Monat der Fälligkeit berücksichtigt. Also z. B. Wasserabschlag alle 2 Monate 30 Euro, dann werden alle 2 Monate 10 Euro bei dir berücksichtigt. Im Januar ist die Grundsteuer von 60 Euro fällig, dann werden im Januar 20 Euro berücksichtigt usw.
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Ich verstehe nicht, worum es geht. Die Zusicherung zum Umzug bzw. zu den neuen Kosten der Unterkunft und Heizung wurde vom Jobcenter abgelehnt. Euch wurde also mitgeteilt, dass das zu teuer ist. Da es in Deutschland jedoch ein Grundrecht auf freie Wahl des Wohnortes gibt, stand wahrscheinlich auch drin, dass ihr trotzdem umziehen könnt, dann aber auf eigenes Risiko und es werden nur die maximal angemessenen Kosten berücksichtigt oder, wenn es keinen wichtigen Grund für den Umzug gibt, nur die bisherigen Kosten.
Ihr seid trotz der Ablehnung und der Warnung umgezogen. Was willst du denn jetzt erreichen? Das Gericht hat sich positioniert und dass es der Klage keinen Erfolg beimisst, hat sicherlich seinen Grund.
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Jetzt frage ich mich, ob die Sache auch geklärt ist, wenn ich meinen Eltern das Geld zurücksende und hierzu dem Jobcenter den Beweis anhand eines Kontoauszuges sende, anstatt es dem Jobcenter zu überweisen.
Nein. Das Einkommen ist zugeflossen und damit wird es angerechnet. Was du später damit machst, ob du davon Lebensmittel kaufst oder aber es wieder zurück an deine Eltern verschenkst, hat überhaupt keine Relevanz. Das wäre schlicht nur der Beweis, dass du die tatsächliche Verfügungsgewalt über dieses Geld hast.
ALG 2 ist im Übrigen eine Leistung, auf die ein Anspruch nur in dem Umfang besteht, in dem man sich nicht selbst helfen kann oder Hilfe durch andere erhält. Wenn du Hilfe durch andere (Eltern) erhältst, gibt es für den Steuerzahler keinen Anlass, dich trotzdem weiterhin in dem Umfang zu unterstützen, wie dies der Fall wäre, wenn die Dritten (Eltern) keine Unterstützung erbracht hätten. ALG 2 ist keine monatliche Rente und an der Forderung der Erstattung ist auch nichts "mies". Soweit du das Einkommen nicht umgehend nach Zufluss gemeldet hast, kann es sogar sein, dass du noch ein Bußgeld als Strafe extra obendrauf bekommst.
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Weil ein solcher Antrag wegen doppelter Rechtshängigkeit unzulässig wäre, darum. Wenn ein Antrag nach 2,5 Monaten unbearbeitet ist (obwohl das JC dafür Übrigens 6 Monate Zeit hat), dann macht man eine Sachstandsanfrage. Und nicht 100 neue Anträge.
Wieso muss die Wohnung renoviert werden? Woraus erliest du den umgehenden, sofortigen und unabweisbaren Bedarf? Die Frage nach dem Wortlaut der Mietvertragsklausel hat der TE nicht beantwortet.
Daher letztmalig der Hinweis: bitte halte dich mit "Tipps" zurück, wenn dir die Kenntnisse der Rechtsmaterie fehlen.