Beiträge von Tamar

    Ist es ja auch. Man kann nicht auf Bafög (teilweise Darlehen) einfach verzichten, nur, um ALG2 zu bekommen. Und mit Bafög hat es zum Lebensunterhalt gereicht.

    Generell ausgeschlossen sind die Studenten mit eigener Wohnung. Diejenigen, die bei den Eltern wohnen, haben bei Bedürftigkeit durchaus einen Anspruch.

    Wie hoch ist das Bafög?


    Wenn sie Studentin sein sollte, wäre der Höchstsatz seit 1.8.2022 511 Euro, siehe BAföG Höhe und Anspruch. Ihr Bedarf nach dem SGB II war als unter 25jährige 630 Euro (360 Euro Regelsatz + 270 Euro Miete). Einkommen sind 511 Euro Bafög, 219 Euro Kindergel und 120 Euro Lohn. Auf die 120 Euro Lohn hat sie einen Freibetrag von 104 Euro, das heißt, 18 Euro sind Einkommen. Damit hatte sie insgesamt 748 Euro Einkommen im Monat und natürlich keinen Anspruch, sie hätte ihren Mietanteil also mit den Einkünften selbst bezahlen müssen.

    Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres sieht es anders aus. A) ist der Regelsatz jetzt 449 Euro und b) ist das Kindergeld weggefallen. Sie muss also jetzt einen neuen Antrag stellen.

    Wenn dein Versorger dir einen Bonus auszahlt, dann ist es Einkommen. Wenn es den Bonus mit den Abschlägen verrechnet, ist das mitzuteilen, da dann die tatsächlichen Heizkosten um den Betrag sinken.

    Das hat aber nun überhaupt nichts mit einem Energiesparbonus für Hartz IV Empfänger zu tun.

    Ehrlich gesagt, weiß ich überhaupt nicht, wovon du sprichst. Ein Energiesparbonus gab es jetzt z. B. mit dem Lohn September für Erwerbstätige. Aber für Hartz4 Empfänger gab es Ende Juli eine Einmalzahlung, die eigentlich nichts mit Heizkosten zu tun hatte und außer einem flüchtigen Einfall der FDP ist mir da nichts bekannt, denn Hartz4 Empfänger bekommen im Normalfall die Heizkosten in voller Höhe vom Jobcenter, so dass ein Bonus gar nicht notwendig ist.

    Also bei allem Verständnis, aber diese Gemengenlage mit dubiosen Überweisungen auf 2 Konten ist doch nun wirklich nicht nachvollziehbar. Insbesondere, da es die ganz einfache Lösung mit der Kontovollmacht für das Konto der Tochter gäbe.

    Habe ich übrigens auch so mit meinem 26 jährigen autistischen Sohn gemacht, dass ich Kontovollmacht habe.

    Ich weiß auch nicht, was das extreme Diskutiere soll, nur, weil die Antworten offenbar nicht die sind, die man hören wollte.

    Dann reicht die Kontoauszüge eben nicht ein und wartet ab, wie das Jobcenter reagiert, es gibt ja zu allem dann die Möglichkeit eines Rechtsmittels, sei es, dass versagt, abgelehnt oder die Leistungen gekürzt werden.

    Im SGB XII gibt es weder Bedarfsgemeinschaft noch Wohnen auf Probe. Im SGB XII gibt es nach wie vor die Regelung, dass Paare ohne Trauschein (eheähnliche Gemeinschaft) nicht besser gestellt werden dürfen als Eheleute. Wie das so definiert ist, kannst du hier nachlesen.

    Kosten für die Unterkunft sind die Nebenkosten und Zinsen für das Haus.

    Nein, das funktioniert nicht, weil das keine echte Überwindung der Hilfebedürftigkeit ist und dein Verzicht nur der Umgehung gesetzlicher Regelungen gilt. Also Mutter zweier Kinder bekommst du sicherlich den Mehrbedarf für Alleinerziehende, was ein gutes Stück mehr Geld darstellt. Damit kannst du ggf. die Mietdifferenz aufbringen. Und die neuen Bürgergeldregeln stehen noch in den Sternen. Gerade diese Woche erst hat der Bundesrechnungshof die hohen Vermögensfreibeträge und die vor dir genannten Karenzzeiten als unverhältnismäßig gerügt.

    Ist das realistisch, dass die das einfach genehmigen, wenn ich sage es ist nur übergangsmäßig bis ich nen Nebenjob hab und es auf der Arbeit bald wieder besser läuft? (Bewerbe mich auch in eine andere Abteilung)

    Nein. Leistungen werden für 6 Monate (bei schwankendem Einkommen) oder 12 Monate bewilligt. Nur in Ausnahmefällen (z. B., dass jemand zu einem bereits feststehenden Zeitpunkt in Altersrente geht oder Deutschland verlässt oder ein Studium aufnimmt) wird der Zeitraum verkürzt. Ein "ich habe ab Januar vielleicht..." reicht da nicht. Und mit der Bewilligung von ALG 2 hast du natürlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

    Werde ich dann die bewilligte Erstaustattung dennoch erhalten, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt keine Regelleistungen und Miete mehr über das Jobcenter erhalten werde? Falle ich automatisch mit Arbeitsaufnahme komplett aus dem Regelbezug heraus?

    Wenn du im Dezember soviel verdienst, dass es für den Lebensunterhalt und die Erstausstattung reicht, dann kann es durchaus sein, dass das Jobcenter diese Bewilligung, die sich rechtlich als Zusicherung nach § 34 SGB X gestaltet, zurücknimmt, denn § 34 SGB X sagt:


    (3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.

    Denn ich werde ja bedingt durch den Mutterschutz nicht lange tätig sein. Mein Mutterschutzgeld sowie mein anschließendes Elterngeld fallen sehr schmal aus, so dass ich die bewilligte Erstaustattung für die Geburt sehr dringend benötige.

    Wenn du aber im Dezember ausreichend verdienst, so dass du das Geld für die Erstausstattung hast, denn spielt das keine Rolle. Sollte das Geld nicht für alles reichen, wird ggf. anteilig Hilfe erbracht. Im Übrigen: ein Kind hat im Normalfall 2 Elternteile. Dir ist klar, dass der Kindesvater sich auch beteiligen muss?

    Wie und was kann Person A in Brief schreiben formulieren ohne Kürzungen oder Sanktionen zu befürchten?

    Wir sollen für dich fiktive Szenarien prüfen und dir mitteilen, bei welcher (unwahren?) Behauptung du besser wegkommst? Ist das wirklich dein Anliegen? Wenn ja, bist du hier falsch.

    Schreibe die Wahrheit und nimm Kürzungen in Kauf, wenn es sich um Einkommen handeln sollte. Hier gibt es keine Anleitungen zum Betrug.

    Wahrscheinlich reicht dem Gutachter der einzelne Bericht nicht und er will die Stellungnahmen der Fachärzte anfordern. So eine Reha muss ja nicht für alle deine "Leiden" gewesen sein, wenn man z. B. dauernd Bronchitis hat und deshalb eine Reha macht, kann man trotzdem noch 20 Bandscheibenvorfälle gehabt haben und Herzinsuffizienz. Die Einschätzung der Rehaklinik ist im Übrigen auch nur eine Momentaufnahmen. Kann richtig sein oder falsch. Auch geht daraus vielleicht nicht alles hervor, was zur Feststellung des Umfangs einer möglichst leidensgerechten Arbeitsstelle notwendig ist (Dauer der zumutbaren täglichen Arbeitszeit, schwer Heben, Wechselhaltung etc.).

    Die Alternative zur Schweigepflichtsentbindung ist die persönliche Untersuchung. Aber selbst da kann es sein, dass die Vorgutachten der Fachärzte notwendig sind. Ich würde zur Mitwirkung raten, wenn du dir das Leben nicht selbst schwermachen willst.

    Dieser Betrag wird mit dem Bürgergeld auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben.

    Ich verstehe nicht, was du meinst. Für Einkommen aus Ehrenamtstätigkeit gibt es bereits jetzt einen Freibetrag von 250 Euro = 3000 Euro im Jahr, vgl. § 11b Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 SGB II:

    Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von

    1. 100 Euro monatlich der Betrag von 250 Euro monatlich, höchstens jedoch der Betrag, der sich aus der Summe von 100 Euro und dem Betrag der steuerfreien Bezüge oder Einnahmen ergibt,

    Sie hat also 850 Euro Einkommen? Von den 450 Euro werden noch Freibeträge abgezogen (170 Euro). Das ergäbe dann ein anrechenbares Einkommen von 680 Euro. Ihr Regelsatz zur Zeit ist 404 Euro. Wenn ihr Mietanteil höher als 276 Euro ist, wird bei dir nichts angerechnet. Ist der Mietanteil geringer, wird die Differenz des Einkommens bei dir angerechnet, dein ALG 2 wird entsprechend geringer ausfallen.

    1.Muss ich den kompletten Text handschriftlich schreiben(wie von ihr gefordert)?

    Nein, natürlich nicht.


    2.Wenn maschinell erlaubt ist, und ich den Text unterschreibe, kann ich das abfotografieren und per email schicken? oder besser per post?

    Mails kommen nicht immer an (Firewall). Entweder Post oder beides (Mail und Post).


    3.Ist eine Veränderungsmitteilung nicht schon gültig, ab dem Zeitpunkt ab dem ich sie VORAB telefonisch informiert habe?

    ??? Auch, wenn eine Veränderungsmitteilung Monate später kommt, kann es durchaus sein, dass die Änderung für Monate davor gilt. Das kann man so nicht sagen.


    4.Habe ich eine Möglichkeit eine neue Sachbearbeiterin zu bekommen?

    Nein. Aber da Inaugenscheinnahme ein probates Mittel zur Umsetzung des Amtsermittlungsgrundsatzes ist, ist deine damalige Verweigerungshaltung und damit das schlechte Verhältnis zur SB eher deinem Verschulden zuzuordnen.

    285 Euro + 75 Euro sind 360 Euro, keine 400 Euro. Ansonsten: wenn die Wohnung unangemessen teuer ist, wird kein Kautionsdarlehen gewährt, das ist normal.

    Du wirst wohl weitersuchen müssen. Oder auf eigenes Risiko einziehen, die Kaution abstottern und das Jobcenter dahingehend verklagen, dass es die volle Miete zahlt, weil die KdU-Richtlinie nicht schlüssig ist, da es für den Preis keine Wohnungen gibt. Das musst du aber beweisen können (Dokumentation).