Beiträge von Tamar

    Vier Möglichkeiten:

    1. Du wendest dich an den Vorgesetzten des SB, notfalls an den Geschäftsführer, alternativ an den Datenschutzbeauftragten des JC und teilst mit, dass das Verlangen nach den Unterlagen des Sohnes eine unzulässige Datenerhebung darstellt, da er aufgrund § 7 Absatz 3 Nr. 4 SGB II nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört und du ihn daher auch nicht als "Kopf der BG" nach § 38 SGB II vertreten kannst.

    2. Du wendest dich mit dem gleichen Anliegen an den Bundesdatenschutzbeauftragten.

    3. Du schaust, ob du beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen kannst und suchst dir einen Anwalt.

    4. Möglichkeit: Du reichst die Unterlagen ein (November natürlich erst nach Erhalt).

    Denn:

    Was natürlich noch sein könnte, ist, dass das Jobcenter die sogenannte "Unterhaltsvermutung" prüfen will. Die ist in § 9 Absatz 5 SGB II normiert und lautet:

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Dazu hat das LSG Schleswig-Holstein im Juli 2021 entschieden:


    Insoweit kann tatsächlich eine Weigerung zu Problemen führen. Welchen Weg du gehst, musst du selbst entscheiden.

    Das mit den Sachleistungen ist korrekt, siehe Urteil des Bundessozialgerichtes:

    Nach der gesetzlichen Systematik hat der Hilfebedürftige nämlich einen gebundenen Rechtsanspruch nur im Hinblick auf das "Ob" und nicht auch auf das "Wie" der Leistungserbringung, denn nach § 23 Abs 3 Satz 5 SGB II steht es im pflichtgemäßen Auswahlermessen des Grundsicherungsträgers, ob er die Leistung als Sachleistung oder als (gegebenenfalls pauschalierte) Geldleistung erbringt (vgl BSG SozR 4-4200 § 23 Nr 4 RdNr 10; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr 5 RdNr 19).

    Wie sich Milben in einem gebrauchten Bettgestell incl. Lattenrost halten sollen, verstehe ich nicht. Bettdecke etc. kann man waschen. Das wirst du sowieso immer mal müssen, denn du wirst ja nicht jeden Monat neue Möbel/Bettwäsche kaufen können.

    Auch eine Couch bleibt im Laufe der Zeit nicht unverändert und wie neu. Auch hier gibt es Netz Tipps, wie das Einsprühen mit Teebaumöl. Für das Bett gibt es Möglichkeiten der Krankenkassen, siehe Für Allergiker - Bettwäsche bei Hausstaubmilbenallergie.

    Auch bei deinen Eltern schläftst du doch nicht in nagelneuen Sachen oder sitzt auf einer monatlich neu beschaffen Couch.

    Warum kannst du eigentlich nicht deine bisherige Schlafstätte mitnehmen?

    Natürlich steht es dir frei, mittels ärztlichem Attest bzgl. der Positionen nachzuverhandeln. Aber viel Hoffnung würde ich mir da nicht machen.

    Das Gutachten wurde mal im Rahmen für eine berufliche Reha erstellt

    Interessant. Bist du denn noch ein Rehafall und bekommst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wenn ja: wer ist der zuständige Rehaträger?

    Wenn die Reha beendet ist und du keine Rehaleistungen mehr benötigst, ist eher davon auszugehen, dass sich deine gesundheitliche Lage gebessert hat und die Feststellungen im Gutachten nicht mehr zutreffen.

    Nur auf blanke Zureden "ich habe Rücken" oder so wird kein Gutachten veranlasst. Das kostet dem Jobcenter nämlich richtig viel Geld.

    jedes mal so einen Prozess durchlaufen zu müssen wie Androhungen, Sanktionen, Widerspruch usw.

    Gibt doch zur Zeit gar keine Sanktionen. Was wurde dir denn angedroht?

    Es gibt kein "Muss". Wenn dir Arbeit oder eine Maßnahme angeboten wird, die du deiner Meinung nach wegen gesundheitlicher Probleme nicht wahrnehmen kannst und daraufhin erfolgt eine Sanktion, wird im Rechtsmittelverfahren geklärt, ob die Gründe bestehen und ausreichend sind.

    Natürlich ist es besser, sowas vorher abzuklären. Aber vielleicht hat der SB auch gar nicht vor, dir Arbeit anzubieten, die du nicht machen kannst.

    Oder ging es in dem Gespräch um konkrete Angebote?

    Naja, was bezeichnest du als normal? Da du in Ausbildung bist, bekommst du sicherlich bereits dafür Lohn. Oder Bafög. Darauf erhältst du bereits Freibeträge für Erwerbstätigkeit und den Grundfreibetrag von 100 Euro. Den Grundfreibetrag gibt es nur einmal, so dass vom neuen Einkommen nur 20 bzw. 10% anrechnungsfrei sind.

    Es ist trotzdem dein Vermögen. Allerdings solltest du dir nicht zu große Sorgen machen. Die derzeitige Planung zur Änderung des SGB II sieht höhere Vermögensfreibeträge vor und die Streitigkeiten im Bundestag/Bundesrat beziehen sich eher auf solche Probleme wie Sanktionen und Kosten für die Unterkunft oder wesentlich höheres Vermögen (60.000 Euro).

    Ich habe gelesen, dass man das als Betriebsausgabe geltend machen kann

    Aha. Dann bestimmt auch die Frühstücksstulle, die du dir für unterwegs schmierst. Isst du ja auch während der Tätigkeit. Sowas erkennt noch nichtmal das Finanzamt an, ich bezweifle, dass du das irgendwo gelesen hast.

    Nimm lieber Ratschläge dahingehend an, erstmal ein Existenzgründerseminar zu besuchen.

    Nur, weil ich kein ALG2/Steuer-Großmeister bin, musst du mir ja nicht gleich dumm kommen.

    Dafür, dass normale Mittagessen (keine Geschäftsessen oder - bewirtung!) nicht zu Betriebsausgaben gehören, reicht normalerweise gesunder Menschenverstand. Dass du meine Appellation an diesen als "dumm gekommen" bezeichnest, sagt viel über dich aus.

    Informationen über den Freibetrag für Erwerbstätigkeit gibt es zur Genüge. Hierzu ist die Suchfunktion das Mittel der Wahl.

    Logisch. Bei Modernisierung wird kein neuer Mietvertrag geschlossen, sondern der Vermieter kündigt sowas an und erhöht dann die Miete nach den gesetzlichen Vorgaben. Und das sind maximal 8% der Kosten. Außerdem muss unterschieden werden zwischen Modernisierung und Instandhaltungskosten. Die dürfen nämlich gar nicht umgelegt werden. Und da klingt recht viel nach Instandhaltung.

    Eine Erhöhung um 25% dürfte klar gegen die gesetzlichen Vorgaben von 8% der für die Modernisierung (nicht Instandhaltung!) aufgewendeten Kosten sprechen. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist daher ein Vertrag zu Lasten Dritter, der die gesetzlichen Bestimmungen umgehen soll.

    Die Regelungen kannst du gern hier nachlesen.

    Rede mit deinem Vermieter. So geht das nicht. Persönlich kann ich dazu nur sagen, dass ich es logisch finde, dass man, wenn man die Miete nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kann, doch vorher mal den fragen sollte, von dem man möchte, dass er es bezahlt, ob das so geht. Und nicht "Vertrag habe ich unterschrieben, bezahlt mal".

    Insbesondere, wenn man von Mietrecht keine Ahnung hat und sich vom Vermieter über den Nuckel ziehen lässt. Dankbarkeit ihm gegenüber ist fehl am Platz. Es sei denn, das war gleich von euch zu Lasten des Jobcenters und der Allgemeinheit so geplant.

    USB-Sticks? ca. Stk 20€
    neue Festplatten ca. 100€ - 200€ pro Stk
    Werbungskosten ca. 50€ mtl.

    Wenn das tatsächlich notwendig ist, auch zu diesen Preisen... Für Anzeigen etc. (Werbung) hättest du dann ja Rechnungen. Pauschalen gibt es nicht, die tatsächlichen Kosten müssen nachgewiesen werden.

    BVG Tickets?
    Muss ich später nachweisen, dass das Ticket wirklich auf dem Weg zu einem Kunden genutzt wurde, wenn ja wie?

    Ja, natürlich musst du nachweisen, dass es keine Privatfahrten waren. Z. B. durch Zeitpunkt der Einlösung des Tickets und Auftragsbestätigung/Auftragsbuch.

    Mittagspause unterwegs (Döner o.Ä. ) ?

    Das ist jetzt hoffentlich ein schlechter Scherz, oder? Jeder Mensch muss essen, ob er arbeitet oder nicht. Das hat doch nichts mit einer Betriebsausgabe zu tun.

    Bestehender Glasfaser Internet vertrag? ca 30 mtl
    bestehender unlimited Mobilfunkvertrag? ca 30 mtl

    Nur, wenn du die rein betriebliche Nutzung nachweisen kannst. Ansonsten wird zumeist salomonisch 50% anerkannt.

    Diverse Adapter immer ca. 10-20€
    Whiteboard ca 50€

    Das sind doch eher einmalige Anschaffungen? Oder brennen die Adapter monatlich durch? Auch ein Whiteboard (wozu, ich lese nicht, dass du z. B. Seminare gibst?) schafft man einmal an.

    2) Wenn ich einem Kunden am 27.10 eine Rechnung stelle und er bezahlt sie am 02.11 gilt das dann als Einnahmen für Oktober oder November?

    November.

    3) Gibt es einen Gewinn-Freibetrag, der mir nicht auf mein ALG2 Satz angerechnet wird?

    Wie bei unselbständig Beschäftigten gibt es den Freibetrag für Erwerbstätigkeit.

    Ein Fall, bei dem vor x Jahren die Finanzierung von Immobilieneigentum versemmelt wurde? Ich glaube nicht, dass es da viele Fälle gibt.

    Im Übrigen wird überhaupt nicht klar, in welcher Hinsicht du Rat möchtest. Wegen Umzug und Angemessenheit einer neuen Wohnung und ALG2? Wegen eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen die Bank, wenn die bei den Lebensversicherungen was falsch gemacht haben? Wegen der jetzt notwendigen Finanzierung im Hinblick auf Kreditanbieter? Kredit vom Jobcenter?

    Tut mir leid, aber wenn du keine Fragen formulieren kannst, kann man nicht helfen.

    Das täte ich ja damit. Ich nehme eine mir derzeitig zumutbare Arbeit an

    Das wäre dann der Fall, wenn dir nur eine Tätigkeit von 8 Stunden im Monat zumutbar wäre (ausgehend von Mindestlohn und 100 Euro im Monat Verdienst). Wenn dem so wäre, wärst du erwerbsunfähig und würdest gar kein ALG2 bekommen.

    Soweit es keine Gutachten oder ähnliches gibt, bist du erstmal als in Vollzeit einsetzbar anzusehen, so dass deine 8 Stunden im Monat für 100 Euro im Prinzip nichts bedeuten.

    Im Übrigen bezieht sich dein Zitat auf Arbeitsgelegenheiten. Arbeitsgelegenheiten sind keine Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern das, was man umgangssprachlich als "1-Euro-Job" bezeichnet. Das hat nun so gar nichts mit deiner Fragestellung zu tun.

    Es ist nicht ganz einfach. § 9 Absatz 5 SGB II - Hilfebedürftigkeit bestimmt, dass das

    Jobcenter vermuten kann, dass hilfebedürftige Personen, die mit nicht bedürftigen

    Familienangehörigen zusammen leben, von diesen unterstützt werden.

    Ob dein Jobcenter da nachhakt oder sich z. B. mit einem "ich darf kostenfrei dort

    wohnen, aber ansonsten bekomme ich nichts von Mutti" zufrieden gibt, kann man

    schlecht prognostizieren.

    Stell den Antrag und warte ab.