Beiträge von Tamar

    1. Das ist wahrscheinlich der vereinfachte Antrag. Wenn der dir gegeben wurde, wird das schon richtig sein.

    2. Dann nimm die Kontoauszüge, die du hast und schreibe eine Erklärung. In den Zeiten davor hattest du trotz der Jobs und Selbstständigkeit kein Konto? Kann ich mir insbesondere beim Gewerbe nicht vorstellen.

    3. Von welchen Zeiträumen reden wir hier? Geht es dabei um den "Lebenslauf" für die Vermittlung? Das solltest du natürlich so genau wie möglich angeben, das ist ja wichtig für die künftige Planung in Richtung Arbeit.

    Was ist "ständig"? Welcher Art ist der Druck? Vielleicht setzt sie sich selbst unter Druck? Nochmal: derzeit gibt es weder Sanktionen (außer für Meldeversäumnisse) noch sonst irgendwas. Das Amt hat überhaupt keine Handhabe, Druck auszuüben!

    Ihr ganzes Einkommen können Sie ja nicht uns anrechnen, Ihr muss ja was bleiben

    Ich fürchte nein. § 9 Absatz 2 Satz 1 SGB II - Hilfsbedürftigkeit bestimmt, dass das Einkommen von Partnern anzurechnen ist. Satz 3 SGB II bestimmt, dass in einer BG jeder im Verhältnis seines Individualbedarfs zum Gesamtbedarf hilfebedürftig ist. Durch einen Verzicht erklärt sie aber, gar nicht bedürftig zu sein, so dass, das Einkommen nur auf die anzurechnen ist, die tatsächlich einen Bedarf haben.

    Und es ist ja nun wirklich nicht so, daß ich mich nicht bemühe wieder in Arbeit zu kommen, aber es ist gerade echt schwer.

    Also hier wird händeringend überall gesucht. Insbesondere auch in Anlernberufen wie Verkauf oder Gastronomie. Überall hängen Zettel an den Türen oder Fenstern.

    Warum ist sie das angesichts dessen, dass es derzeit keine Sanktionen gibt?

    Ein Verzicht führt dazu, dass wahrscheinlich ihr gesamtes Einkommen nur bei dir und dem Kind angerechnet wird, das ALG2 wird extrem wenig, das werdet ihr wahrscheinlich nicht stemmen können.

    Was für Gängeleien gibt es denn konkret? Vielleicht muss sie einfach nur mit einer anderen Einstellung ran. Quasi "mitspielen". Dass z. B. Bewerbungen gefordert werden, ist doch erstmal nicht schlimm. Sich zu bewerben heißt doch noch lange nicht, dass man auch genommen wird. Außerdem: wenn sie mehr verdienen könnte, wäre es doch tatsächlich besser für euch?

    Im Falle einer Gehbehinderung sieht die Rechtsprechung einen zusätzlichen Wohnraum bedarf von 10 bis 15qm als notwendig an. Ist zwar immer noch weit unter den gewünschten 90qm, aber vielleicht ist dann die Mietdifferenz logisch stemmbar.

    Den Rest kannst du mit deinem netten SB besprechen.

    Hättest du alle Angaben gleich getätigt, wäre es wesentlich einfacher gewesen, dir korrekt zu antworten.

    Diese Frage wurde von Nivan bereits beantwortet. Und es wird dir nichts unterstellt. Allerdings kann ich dir versichern, dass ein aufmerksamer Sachbearbeiter des Jobcenters genauso rechnet wie ich. Hier musst du darauf nicht antworten, dort schon. Und zwar wahrheitsgemäß, wenn du nicht noch vor Gericht landen willst.

    Ich fürchte, das musst du selbst finanzieren. Eine Übernahme im Rahmen des Vermittlungsbudgets ist ausgeschlossen, da du keine Arbeit aufnehmen willst. Und § 22 SGB II scheidet aus, weil das nur für Umzüge innerhalb Deutschlands gilt (sogenanntes Territorialitätsprinzip).

    1. Doch, genau das kann man sagen. Das nennt sich "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit". Grob überspitzt: wenn jemand 400 Euro bekommt, aber 500 Euro ausgibt, dann muss er 100 Euro qus einer anderen Quelle haben.

    2. Und wie will man da zwei Haushalte führen? "Du darfst nur von 9 bis 10.30 Uhr in die Küche und wenn dein Slow-cook-Braten 4 Stunden braucht, dann hast du halt Pech."?

    Wenn es keine andere Wohnung gibt, die für einen auf Rollstuhl und Co angewiesenen angemessen ist,

    Von Rollstuhl war bisher keine Rede. Die Rede war von bettlägrig. Bettlägrig ist per Definition jemand, der im Prinzip nur um Bett liegt.

    Hat er einen Behindertenausweis mit "G"? Und was ist jetzt mit Rente?

    1. Mit wichtigem Grund wird die angemessenene Miete berücksichtigt, wie ich bereits geschrieben habe. Allerdings wird man nicht auf Dauer glauben, dass ihr 200 Euro monatlich vom knappen Regelsatz abzweigen könnt. Dazu dann noch wahrscheinlich (aufgrund der qm Zahl) sehr hohe Betriebs-und Heizkostennachzahlungen, die ihr auch selbst zahlen müsst! Vielleicht solltet ihr was kleineres und günstigeres suchen.

    Wieso bekommt dein Mann kein Pflegegeld, wenn er bettlägrig ist? Oder Erwerbsminderungsrente?

    2. Führt sie denn ihren eigenen Haushalt? Gibt es alles zweimal in dem Haus? 2 Küchen etc?

    Dieser Person steht es frei, sein anzurechnendes Vermögen in geschütztes umzuwandeln. Sei es nun Altersvorsorge mit Verwertungsausschluss, ein Kfz oder eben eine dann selbst bewohnte Immobilie.

    Im Übrigen wurden deine Fragen beantwortet. Soweit es dir um eine Änderung des Gesetzes geht, ist das hier die falsche Plattform. Niemand hier kann das SGB II ändern. Wende dich dazu einfach an das für deinen Wahlbezirk zuständige MdB.

    1. Hier kommt es darauf an, ob es für den Umzug einen wichtigen Grund gibt. Ohne wichtigen Grund wird nur die Miete berücksichtigt, die bisher berücksichtigt wurde. Mit wichtigem Grund die maximal angemessenen Kosten. Allerdings musst du dir über kurz oder lang die Frage gefallen lassen, wie du z. B. eine Differenz von 200 Euro im Monat finanzierst. Wenn es zusätzliches Einkommen gibt (Pflegegeld, Freibetrag für Erwerbstätigkeit etc.) ist das einfach zu beantworten. Bei keinem zusätzlichen Einkommen wird es schwierig, da die Fähigkeit, jeden Monat soviel zusätzlich aufzubringen, indiziert, dass es verschwiegenes Einkommen oder Vermögen gibt.

    2. Bei einem gemeinsamen Haushalt greift die Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II.

    Ja, und? Das erklärt doch nicht, wie du von den 1100 Euro jeden Monat 500 Euro sparen konntest. Sagen wir, deine Miete ist 450 Euro, bleiben noch 650 Euro. 50 Euro Strom, bleiben 600 Euro. 20 Euro Internet, Telefon, 30 Euro Versicherungen, 50 Euro Fahrtkosten, bleiben 500 Euro. Was ist mit Lebensmitteln, Klamotten, Freizeitaktivitäten usw?

    Sorry, aber da stimmt was nicht.

    Zumeist haben sich die Behörden in solchen Fällen untereinander abgestimmt a la "Wir bewilligen ab 1.12., ihr könnt ablehnen.". Ob das bei dir genauso erfolgt ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Du kannst ja auch erstmal die Widerspruchsfrist fast ablaufen lassen, also nach Zugang des Bescheides bis Mitte Dezember warten und dann notfalls immer noch in Widerspruch gehen.

    Bedeutet für mich soviel wie die haben mich aufgefordert zu begründen, oder

    den Bescheid abgelehnt.

    Du kannst erst in Widerspruch gehen, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Offensichtlich will man erst einmal nur eine Erklärung von dir.

    Bevor das Gericht für Seitens des Casino Betreibers entscheidet, habe ich den Vergleich angenommen.

    Ich habe deshalb Zweifel, weil ich angesichts der Rechtslage zu unzulässigen Spielverträgen nunmal nicht verstehe, wieso so ein schlechter Vergleich geschlossen wurde.

    Den Widerspruch musst du schon selbst formulieren oder einen Anwalt beauftragen, alles andere ist unzulässige Rechtsberatung.

    Im Übrigen habe ich bereits geschrieben, dass mir die Rechtsnatur des Geldes nach wie vor nicht klar ist und ich angesichts der Kostenquote des Vergleichs erhebliche Zweifel habe, dass es nur um zurück zu zahlendes Vermögen geht.

    Dass es überhaupt bereits als Einkommen vom Jobcenter in einem Bescheid berücksichtigt wurde, hast du auch nicht geschrieben

    Tja, da steht auch nur "gleich aus welchem Rechtsgrund", so dass die Zahlung schlicht aus der Ferne nicht eingeordnet werden kann.

    Wenn es tatsächlich nur die Rückzahlung von Vermögen ist, was das Casino unberechtigterweise aufgrund Nichtigkeit des Spielvertrages im Wege der ungerechtfertigten Bereicherung erlangt hat, sehe ich es als Vermögen an, auf das du einfach nur für die Dauer des Rechtsstreites nicht zugreifen konntest.

    Allerdings sehe ich eben nicht, ob es tatsächlich das ist. Es kann ja genausogut eine Klage auf nicht ausgezahlten Gewinn gewesen sein, dann wäre es Einkommen.

    Es verwundert aufgrund der eindeutigen Rechtslage zur Nichtigkeit von Onlinespielverträgen nämlich, dass ein Vergleich geschlossen wurde, der, nach der Kostenquote zu urteilen, nicht sonderlich erfolgreich war.

    Du solltest vielleicht mit allen Unterlagen eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen. Oder den in das Verfahren involvierten Anwalt bitten, die Rechtsnatur des Geldes zu bestätigen.

    Deine Ex kann dich nicht rausschmeißen, wenn du im Mietvertrag stehst.

    Und genau das könnte problematisch werden, weil du es ja dem Jobcenter als "WG" verkauft hast. Eine Trennung wäre ein wichtiger Grund für einen Umzug und die Übernahme der dann neuen Mietkosten, soweit die angemessenen sind.

    Aber so gibt es keinen wichtigen Grund. Und da wird bei einem Umzug nur die Miete berücksichtigt, die bisher berücksichtigt wurde. Es gibt auch keine Hilfe für Kaution und Umzugskosten.