Meine Frage wäre nun wie ich dieses Vermögen am besten angebe.
In der Anlage VM, ganz einfach.
Meine Frage wäre nun wie ich dieses Vermögen am besten angebe.
In der Anlage VM, ganz einfach.
Das Zuflussprinzip hat der Gesetzgeber festgelegt und darüber braucht man auch nicht diskutieren.
Was diejenigen, die deine Fragen beantworten, in ihrem Leben schon gemacht haben, spielt überhaupt keine Rolle. Es geht rein um die Rechtslage.
Eine Doppelversicherung in der KV/PV hat jetzt so überhaupt gar nichts mit Steuerklasse 6 zu tun. Du darfst gern Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II - Doppelversicherung selbst lesen.
Wenn ich beim JC bin, könnte ich dort genauso gut auf 520 € arbeiten und ein Teil davon wird vom JC angerechnet, nur könnte ich die Selbstständigkeit nicht weiter halten, während ich die beim Nebenjob weiterhin machen könnte und in der EKS alle Ein- und Ausgaben und Gewinne eintragen muss und dann diese verrechnet werden.
So ein Quatsch. Als wäre ein 520 Euro Job nicht auch nur ein Nebenjob. Die Geringfügigkeitsgrenze hat damit nichts zu tun.
Der von dir angegebene Job kann im Übrigen nicht geringfügig sein. 12 Stunden in der Woche sind mindestens 48 Stunden im Monat. Das sind bei 12 Euro/Stunde Mindestlohn 576 Euro brutto im Monat.
Von einem Job unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze war also nie die Rede. Wenn doch, dann ist deine Sachverhaltsschilderung völlig falsch.
Dein Tonfall gegenüber Usern, die dir helfen wollen, missfällt mir übrigens sehr.
Etwas offizielles wird dir sowieso nicht über Mail mitgeteilt.
Die Nachfrage war mehr als berechtigt. Das Einkommen aus einer Selbstständigkeit nachzuweisen ist wesentlich schwieriger als aus unselbständiger Tätigkeit.
Von daher verwundern deine Ausführungen zu
muss immer die Abrechnung monatlich einreichen,
doch sehr. Denn die "Bürokratie" mit EKS ist wesentlich umständlicher als das bisschen Einreichen von Lohnzetteln.
Würdest du bitte erstmal mitteilen, ob der Zufluss jetzt während des ALG2 Bezuges war?
Außerdem schreibst du, dass es von einem Familienmitglied kam. Dass es sich um einen dir zustehenden Erbanteil geht, kann ich nicht lesen. Denn der wäre ohne irgendwelche Auflagen "für Schulden, für Anwalt, für Bestattung...".
Was also ist es nun wirklich? Überlassenes Geld von einem Verwandten oder Erbe von deinem Vater?
Telefonanrufe sind m. W. n. nicht verboten.
Einen telefonischen Termin muss man nicht wahrnehmen. Allerdings wird man dann sicherlich desöfteren persönlich eingeladen, was sicherlich mehr Zeit kostet als ein Telefonat.
Musst du für dich entscheiden. Du kannst auch verlangen, dass deine Telefonnummer oder Mailadresse gelöscht wird. Dann geht halt nichts mehr "mal eben schnell". Auch nicht, wenn du das mal möchtest, weil es einfacher ist.
Jetzt stellt sich mit die Frage, ob es Sinn macht auf diese Teilzeitstelle annehmen, da es sicher das ganze verkompliziert.
Manchmal muss ich tief durchatmen. Dass es der Sinn der Leistungen ist, dich solange zu unterstützen, bis du - ggf. auch teilweise - deinen Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten kannst, ist dir klar? Es macht, allein wegen der Freibeträge, immer Sinn, zu arbeiten.
Denn dann bin ich nicht mehr über das Hartz IV versichert und meine Frau auch nicht
Doch, das bist du trotzdem. Es gelten dann 2 Pflichtversicherungen in der KV/PV parallel für dich. Einmal über den Job und einmal aufgrund ALG2 Bezug.
Beim Dezemberantrag war wieder so viel schiefgegangen.
Wo Menschen arbeiten kann nunmal auch was schief gehen.
Ja, das wäre, soweit die Herkunft des Geldes korrekt geschildert wurde, ähnlich einem Einkommen aus Hobby (Hundezucht, Verkauf von Bastelarbeiten, Gemälden, Hobbyballonfahrt etc) zu vergleichen. Erwerbstätigkeit ist eine in der Sozialversicherung bzw. steuerrechtlich angemeldete Tätigkeit.
ZitatEs gibt keine richtigen "Kontoauszüge", allerdings gibt es eine Auflistung aller Transaktionen (Einzahlungen und Auszahlungen von oder auf dein Pokerkonto) der letzten 7, 30, 60, 180, 360 Tage. Davon könnte ich einen Screenshot machen. Ist ein Screenshot ein Nachweis?
Ein Screenshot ist erstmal besser als gar nichts.
Wenn die Gewinne nicht im Monat der Antragstellung wären, bleibt es dabei: es ist kein Einkommen und die Buchungen zwischen den Konten nur Vermögensumschichtung. Du musst es eben im Zweifel nur nachweisen. Wenn das mit einem Screenshot geht, dann ist das gut.
Das ist mir so ziemlich klar. Was ich nicht weiß, ob es da eben irgendwelche "Kontoauszüge" gibt. Irgendwoher musst du ja wissen, was auf diesem Konto ist und welche Buchungen dort erfolgten. Ähnlich wie Paypal, wo es ja auch keine richtigen Kontoauszüge gibt, aber eine Aufstellung der "Aktivitäten".
Du musst ja nachweisen können, woher das Geld auf dem Konto kommt.
Da ich mir das bildlich nicht vorstellen kann, kann ich das leider nicht beantworten. Ich habe keine Ahnung, wie ein Pokerkonto aussieht und was man damit machen kann, noch, wie ein Geldtransfer davon aussieht.
Du kannst dein Geld zwischen den Konten verschieben. Das ist kein Einkommen.
1. Ja, musst du.
2. Nein, warum auch? Es ist doch Einkommen.
3. Das kommt darauf an, wie gut du die Herkunft des Geldes nachweisen kannst.
Ich möchte jedoch nicht in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet werden, weil das ihre Finanzen durcheinander bringt. Ich kenn das ja von früher, dann kriegt sie weniger Geld usw.
Sie wird weniger Geld bekommen, weil du nach dem Einzug 1/3 der Miete bezahlen musst. Das hat überhaupt nichts mit einer Bedarfsgemeinschaft zu tun. Es gibt nur einfach keinen Anspruch auf kostenloses Wohnen für dich zu Lasten der Steuerzahler.
Das ist ein Massengeschäft angesichts der Vielzahl der Leistungsempfänger. Sie werden bei den Jobcentern der gemeinsamen Einrichtungen seit dem 17.12. erstellt und nach und nach versendet.
Also, Stand 16.00 Uhr ist auf meinem Postbank Konto noch nichts drauf.
Warum auch? Es ist noch nicht der Monatserste.
Wenn eine Sperrung eintritt, ist die Bewilligung während der Sperrzeit erloschen. Da aber die Sperre nicht berechtigt war, wurde der TE durch die verspätete Zahlung benachteiligt, da er kein ALGII beantragen konnte.
Und? Ändert das was, dass § 28 SGB X nicht greift? Nochmal: es wurde nichts versagt. Es ist keine Sperrzeit eingetreten. Nichts war erloschen. Allenfalls kann man es mit "in der Schwebe" bezeichnen. Nur mit einem Aufhebungs- oder Versagungsbescheid Alg1 käme der 28 in Betracht. Und den gibt es nicht.
Du kannst ja gern zu einer Amtshaftungsklage gegen die Agentur raten. Schreib aber gleich mit, dass das keine Aussicht auf Erfolg hat, weil die Sperrzeitprüfung aufgrund des Abbruchs der Weiterbildung etwas ganz normales war.
Fakt ist: dein Hinweis auf § 28 SGB X war falsch. Und Falschberatung ist hier nicht erwünscht. Ein letztes Mal: unterlasse das!
Das ist Nonsens, da § 28 SGB X hier überhaupt nicht greift.
Verinnerliche erstmal die Gesetzesnorm, ehe du darauf verweist:
(1) Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück..
Vorliegend wurde Alg1 nicht versagt und ist auch nicht zu erstatten. Es wurde nur eine Sperrzeit geprüft, die aber nicht eintrat. Damit liegt eine lückenlose Alg1 Bewilligung seit Monaten vor, der Anspruch ist jetzt auch nicht versagt, sondern einfach erloschen, da offenbar nach Beendigung der Weiterbildung nur noch ein Monat Anspruch bestand.
Es gab mithin nichts, worauf das Jobcenter aufmerksam machen musste.
Mit einem Überprüfungsantrag geht das ein Jahr rückwirkend. Wenn es in deinem Mietvertrag drin steht, kannst du es, damit nachweisen, ansonsten mit einer Bestätigung des Vermieters.
Du meldest es dem Jobcenter und das berechnet dann alles und teilt es dir mit.
So steht es im §9 SGB.
Das hat doch überhaupt nichts mit Mietverträgen unter Verwandten zu tun.
Aber es steht ab 1500€ netto Einkommen wird es voll angerechnet.... also keine 20%-30% abzug vom nette gehalt ????
Wo steht das? Den Freibetrag von 330 Euro habe ich natürlich berücksichtigt.
1720 Euro Lohn - 330 Euro Freibetrag + 250 Euro Kindergeld = 1640 Euro
Wie kommst du auf 2122€ ?
Regelsätze für 2 Erwachsene + 14 jähriges Kind + 800 Euro Miete.
Wie Rechnest du bei
4 Personen ( Mann vollzeit 1720€ Netto ,Frau Hausfrau, Kind1 (21) Ausbildung 600€Netto+Kindergeld 250€ Kind2 (14) Kindergeld 250€ .......
Was soll das jetzt bitte? Ist das zweite Kind plötzlich vom Himmel gefallen oder denkst du, die Leute hier haben rund um Weihnachten eh nichts zu tun und freuen sich über ständige Abänderungen der Ursprungsfrage?
Die war übrigens:
Kann mir mal einer ausrechnen
Ich habe gerechnet. Bitte, gern geschehen. Ein "Dankeschön" hätte bestimmt nicht viel gekostet.
Ein Widerspruch wird nichts bringen. Der Zufluss war nunmal im November und daher anzurechnen.
2122 Euro ist euer Bedarf.
1640 Euro wird als Einkommen angerechnet
= 482 Euro Bürgergeld.