Wenn die Wohnung unangemessen teuer ist, ist sie nicht erhaltenswürdig. Die Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig. Dass das JC seit ca. 2 Jahren nicht gemeckert hat, mag an den Sonderregelungen zur Coronapandemie liegen.
Beiträge von Tamar
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Das kommt drauf an. Wenn der Verzicht erklärt wird, um irgendwelche gesetzlichen Regelungen zu umgehen, ist der Verzicht unwirksam. Wenn du das also z. B. machst, um der Anrechnung von Einkommen bei Verteilung auf 6 Monate zuvorzukommen, dann ist das unwirksam.
Also dein Vermögen. Dazu gibt es nicht viele Entscheidungen, aber der BGH Beschluss vom 29.01.2020 - XII ZB 500/19 als auch das SG Stade vom 27.11.2014 - S 33 SO 65/14 sehen in der Berücksichtigung als Vermögen keine Härte. Das sind zwar Entscheidungen zum SGB XII, die sind aber analog auf das SGB II übertragbar.
Und der Betrag liegt jetzt tatsächlich schon oberhalb 40.000 Euro für dich zzgl. 15.000 Euro für jede weitere Person der BG?
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Das Pflegegeld ist jetzt auf deinem Namen angespart, also dein Vermögen oder bei dem Pflegekind (sein Vermögen)?
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Frage: Besteht die Chance, dass ich die "gute Frau" los bin?
Ja/Nein/Vielleicht.
Was ist mit der Eingliederungsvereinbarung?
Sie ist weiterhin nicht unterschrieben.
bedeutet dass dann bis zu 10 oder 30% Sanktionen?
10% maximal im Zeitraum, für den 10 Bewerbungen gefordert wurden. Also 10 pro Monat, dann kann bei weniger nur 10% sanktioniert werden. Im nächsten Monat wieder weniger = wieder 10%.
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Also müsste ich, ganz gleich welche Arbeit mir das Arbeitsamt anbietet, jede Arbeit annehmen ohne irgendein Recht zu haben bestimmte Arbeiten nicht anzunehmen, wenn diese Arbeit nicht in mein Interessengebiet liegt (Wie zum Beispiel in dem IT Feld)?
Nun, ich habe doch bereits § 10 SGB II verlinkt.
Da teilen sich unsere Meinungen,
Nur, dass meine Meinung nicht nur meine Meinung ist, sondern eben auch die Verfahrensweise bei der Agentur für Arbeit und den Jobcentern widerspiegelt.
Aus Erfahrung heraus habe ich mitbekommen
Siehst du, und ich berichte hier auch aus Erfahrung. Allerdings aus jahrelanger Berufserfahrung im Bereich der Sozialleistungen.
So wird es bereits in der USA durchgezogen.
Dann nichts wie hin. Noch sind wir aber in Deutschland und du möchtest Bürgergeld.
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Sobald du dich an einem anderen Ort zu Wohnzwecken aufhältst, musst du dich nach
Melderecht sowieso dort anmelden, ansonsten begehst du eine Ordnungswidrigkeit.
Da immer nur das Jobcenter zuständig ist, wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast
(§ 36 SGB II - Örtliche Zuständigkeit), ist das so ziemlich das wichtigste, was die Jobcenter
prüfen. Das heißt, dass nach Umzug eine Meldebescheinigung verlangt wird.
Lange Rede, kurzer Sinn: so einfach wird das nicht klappen. Insbesondere, da du ja auch
seit 20 Jahren in keinem System der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter auftauchst.
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Der Gesetzestext liest sich da recht einfach:
Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.
Das ist doch auch irgendwie logisch, oder? Warum sollte der Steuerzahler für unnötig höhere Mietkosten zur Kasse gebeten werden?
Das ALG2 bzw. Bürgergeld soll ein menschenwürdiges Leben garantieren. Aber es ist kein Wunscherfüllungsrundumsorglospaket.
Wenn man seinen Lebensunterhalt selbst finanziert, ist das alles kein Problem. Vielleicht findest du ja kurzfristig Arbeit und kannst dir dann die Wohnung bei deinen Eltern leisten. Ich drücke dir dafür die Daumen. Es ist immer das beste, wenn man sich selbst helfen kann.
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Naja, ich würde nicht sagen, dass es ein Hobby ist.
Das wird aber niemanden interessieren, was du sagst. Es geht schlicht darum, dass das ohne anerkannten Abschluss nicht als Berufsausbildung gilt und damit keinen wichtigen Grund im Sinne des § 10 SGB II - Zumutbarkeit darstellt.
Es ist schade zu hören, dass das Arbeitsamt einen damit immer noch nur noch als jemanden abstempelt der ein Hobby hat (sofern dies beim Arbeitsamt vorkommen sollte).
Sonderlich verstehen kann ich es nicht wirklich.
In Deutschland zählt der Berufsabschluss. Das ist so und das wird auch erstmal so bleiben. Daran ist nichts schade. Ich als Kunde erwarte nunmal, in gewissen Bereichen von Fachkräften bedient zu werden. Ich möchte z. B. keine Lymphdrainage von jemanden erhalten, der dazu 3 Onlinekurse gemacht hat.
Hat sich diese Menge in Hinsicht auf die momentane Lage in Deutschland (Inflation, Energiekriese, Gaskriese) geändert oder ist dieser Betrag durchgängig gleich?
Ähm, der Betrag ist gerade erst zum 1.1.23 eingeführt worden. Der ändert sich nach einem Jahr auf 15.000 Euro.
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Gibt es noch eine Möglichkeit, dass die Kosten der neuen Wohnung übernommen werden, solange sie im Rahmen liegen?
Wenn die neue Wohnung günstiger ist als die alte, wovon ja eigentlich auszugehen ist, wenn die Eltern die Vermieter sind, brauchst du gar keine Zustimmung. Nur höhere Kosten würden zu Problemen führen.
Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen?
Wozu? Ich sehe keinen wirklich wichtigen Grund. Hellhörigkeit kann es auch in der neuen Wohnung geben. Kinderlärm gehört zum Leben und muss im Normalfall ertragen werden.
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Du hast gefragt, ich habe geantwortet. Wenn du es nicht glauben magst, kann ich dir nicht helfen. Nur soviel: diese Rechtsmaterie ist meine tägliche Arbeit. Das genannte Urteil habe ich nicht als betroffene Person erhalten, sondern als Vertreter des Jobcenters, das heißt: Es ist nur eins unter vielen.
Fakt ist nunmal, dass es einen Bedarf an Heizkosten erst gibt, wenn der neue Abschlag bekannt ist. Denn vorher bist du auch keiner Forderung ausgesetzt.
Dass Heizkosten anfallen, ist jedem klar. Im Gesetz steht aber nunmal nicht umsonst "tatsächlich". Ohne Kenntnis der tatsächlichen Kosten kann nichts berücksichtigt werden. Wenn du letztes Jahr Glück hattest, dann war es eben Glück.
Wo ist eigentlich das Problem? Reiche deinen neuen Abschlagsbescheid nach Erhalt ein und du bekommst einen Änderungsbescheid mit He8ab Februar. Oder wann auch immer dann eine Nachzahlung oder der erste neue Abschlag fällig ist.
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Ergänzend: da dieses "Selbststudium" zu nichts führt (kein verwertbarer Berufsabschluss), ist das schlicht ein besseres Hobby.
Soweit du also Bürgergeld beziehst, gelten die ganz normalen Pflichten für dich, auf dieses "Studium" wird man keine Rücksicht nehmen. Man wird erwarten, dass du umgehend eine Arbeit oder Ausbildung aufnimmst oder regulär studierst.
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Auch ein Fernstudium an einer zugelassenen Fernuni mit einem zugelassenen Studiengang wäre bafögfähig.
Aus deiner Schilderung wird jedoch überhaupt nicht klar, was dieses "Selbststudium" überhaupt sein soll. Ein Selbststudium kann auch das Lesen von Fachliteratur sein. Ohne Uni oder Akademie o. ä.
Also, was genau machst du jetzt? Ist das ein Fernstudiengang? Schließt dieser mit einem anerkannten Studienabschluss ab? Oder was genau soll dieses Selbststudium sein?
Verfügst du bereits über eine abgeschlossene Ausbildung? Wie alt bist du? Hast du bereits gearbeitet? Wohnst du allein? Zur Miete? Eigentum?
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Ja, das ist so üblich und ich habe dies auch gerade erst kürzlich von dem für mein Jobcenter zuständigen Sozialgericht so bestätigt bekommen
Das JC muss die tatsächlichen Heizkosten berücksichtigen. Gibt es ab Februar erstmal keine, kann auch nichts berücksichtigt werden.
Das ist auch logisch. Es gab schon Fälle, wo nach Anbieterwechsel der neue Anbieter über Monate keinen Abschlagsbescheid erstellt hat und damit tatsächlich über Monate auch keine Heizkosten fällig waren.
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Wenn nicht der Monat Nachversicherung greift.
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nur leider jeglicher Versuch schlug fehl.
Warum? Weil der Rechtsanwalt nicht in der Lage war, zu klagen? Oder das Zurückbehaltungsrecht anzuzeigen und du nicht in der Lage warst, es umzusetzen? Entschuldige mal, du bist ein mündiger Bürger. Wenn es um "dein" Geld ginge, würdest du damit auch nicht so lax umgehen. Oder, wenn doch, dann ist es deine Sache. Hier aber geht es um die Gelder der Steuerzahler.
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Wenn die Wohnkosten bisher nicht gekürzt wurden, gilt die Karenzzeit für die Miete. Auch für das Vermögen gilt eine Karenzzeit von einem Jahr (§ 65 Abs. 3 SGB II - Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes).
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Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass auch Leistungsempfänger nach dem SGB II oder XII Zuzahlungen zu leisten haben. Entsprechend wurde dafür auch keine Übernahme im SGB II vorgesehen.
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Konkret geht es um die Frage: welche Szenarien seitens des JCs könnten sich ereignen?
Viele können sich ereignen. Und wir können die alle nicht voraussagen. Niemand weiß, wie das Jobcenter, dein Vermittler, dein Fallmanager etc. auf ein verändertes Szenario reagiert.
Deine Berechnung ist nach wie vor krude. Niemand nimmt dir was weg. Die tausende Menschen, die in Deutschland ohne ALG2 bzw. Bürgergeld auskommen, rechnen ja auch nicht so. Es ist keine Rente, die dir auf Lebenszeit zusteht.
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Wenn die Miete bereits abgesenkt wurde, gibt es die Karenzzeit nicht. Rechtsgrundlage ist
Aber ich denke, das weißt du eigentlich schon...
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Eine AUB ist tatsächlich nur eine Prognoseentscheidung des Arztes. Du kannst arbeiten gehen, wenn du dich dazu in der Lage fühlst. Allerdings wird sich das JC dann sicherlich nicht mehr an die AUB gebunden sehen und ihrerseits ihre Bemühungen intensivieren. Was ja auch nicht schlecht ist, als Kranker wirst du sicher keinen Bildungsgutschein bekommen.
Der Stundenlohn ist mindestens 12 Euro brutto, egal, welche krude Rechnung du auch anstellst. Denn niemand nimmt dir deinen Lohn weg.
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Das kann man so nicht beantworten. Da ist erstmal ausschlaggebend, ob ihr tatsächlich in einer
§ 20 SGB XII - Eheähnliche Gemeinschaft - Haufe.de lebt.
Ist das der Fall, wird das Einkommen, dass deinen Individualbedarf (Regelsatz + Mietanteil) übersteigt, beim Partner angerechnet. Genaueres kannst du § 43 SGB XII - Einsatz von Einkommen und Vermögen von Ehe-, Lebens-, eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Partnern - Haufe.de nachlesen.
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Was ich auch nicht verstehe ist warum man mir das vom Regelbedarf abzieht wenn das jedoch die Heizkosten betrifft und man dem Vermieter nicht einfach weniger Miete überweist damit dieser sich mal bewegt.
Weil es deine Aufgabe ist, den Vermieter zum "Bewegen" zu bringen. Du musst die BK-Abrechnung einfordern. Notfalls gerichtlich. Diese ist bereits seit über einem Jahr fällig und anscheinend hast du nur mit "Der erstellt einfach keine." argumentiert und keine rechtlichen Schritte gegen den Vermieter eingeleitet oder von deinem Zurückhaltungsrecht Gebrauch gemacht.
So funktioniert das aber nicht. Du bist ein mündiger Bürger, du hast nicht nur Rechte gegenüber dem Jobcenter, sondern auch gegenüber dem Vermieter.
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Auf meine Versuche zu erklären, dass ich im Projekt schon war und ausgestiegen bin und es wurde akzeptiert, hat Sie nicht reagiert.
Irgendwas in deiner Erklärung läuft falsch. Einen Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber gibt es, wenn jemand in Arbeit eingestellt werden soll. Das wäre dann aber keine Coachingmaßnahme "Was ist gesunde Ernährung".
Kläre bitte erstmal, worum es nun wirklich gehen soll.
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Du machst es viel zu kompliziert. Wann du das umbuchst ist schlicht deine Sache. Du musst halt nur bei Nachfragen erklären können, was das für Geld ist. Egal, auf welchem Konto es sich gerade befindet.