ich vermute eine interne Dienstanweisung?
Das ist Quatsch und braucht hier nicht diskutiert werden.
ich vermute eine interne Dienstanweisung?
Das ist Quatsch und braucht hier nicht diskutiert werden.
Ein Widerspruch mit einfacher Mail ist tatsächlich unzulässig. Du kannst aber einen Überprüfungsantrag stellen. Am besten aber dieses Mal nicht per Mail.
hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Nein. Vielleicht gab es technische Schwierigkeiten und es wurde nicht alles übermittelt. Aus der Ferne lässt sich das nicht klären.
Dazu gibt es m. W. n. kaum Rechtsprechung. Allerdings verstehe ich nicht, wie das Landratsamt einen Bescheid erlassen kann, der das Jobcenter an irgendetwas bindet. Wenn das Landratsamt zuständig ist, muss das Landratsamt auszahlen.
Im Übrigen ist es nicht von der Hand zu weisen, dass vorrangig der Elternteil für die Bedarfsdeckung verantwortlich ist, bei denen die Kinder gemeldet sind, das auch noch das Kindergeld erhält und anscheinend wirtschaftlich dazu in der Lage ist, da es keine Leistungen nach dem SGB II bezieht.
Und doch wirst du die Kraft finden müssen, die Geburtsurkunde zu beschaffen und die ganzen Anträge zu stellen. Ich weiß jetzt auch nicht, ob das wirklich so kompliziert ist mit der Geburtsurkunde. Bei mir ist das jetzt zwar schon über 20 Jahre her, aber mein Mann hat die sofort nach der Geburt beim Standesamt bekommen.
Ansonsten musst du halt Fristverlängerung beim Jobcenter beantragen.
Was ist denn mit dem Vater des Kindes, was mit Verwandten oder Bekannten, die mal helfen könnten?
Reichen die Informationen nicht? Insbesondere sind doch die Voraussetzungen wichtig. Niemand hier kennt dein Führungszeugnis. Hiernach
ehemalig inhaftiert in der Jugend.
scheint es ja nicht so blütenweiß zu sein.
Ansonsten kann dich niemand daran hindern, ein Gewerbe anzumelden. Das schlimmste, was passieren könnte, ist, dass das Jobcenter das quasi nicht ernst nimmt und trotzdem versucht, dich in abhängige Arbeit zu vermitteln.
Hinzu kommt, dass eine Selbstständigkeit nicht nur aus dem Verrichten der Tätigkeit selbst besteht. Auch das Drumrum sollte beherrscht werden.
dass man evtl. das Geld vom 15.3. bis ende März zurück zahlen muss
Das ist nur im Alg1 so. Die Aussage kann nicht stimmen.
Der Rest ist deine Entscheidung. Niemand weiß, was es mit dieser Einladung auf sich hat.
Reden wir hier wirklich von ALG2? Da gibt es keine Einstellungen zur Monatsmitte. Auch gibt es dort keine Vorbereiten zur Entlassung von Mitarbeitern, weil Jobcenter gar keine eigenen Mitarbeiter haben, sondern das Personal von der Agentur für Arbeit und den Kommunen zugewiesen bekommen.
Den Antrag kann der Sohn schon stellen, muss er sogar, da er der einzig Erwerbsfähige ist. Aber die Eltern gehören zur Bedarfsgemeinschaft. Ohne die Unterlagen der Eltern wird der Antrag abgelehnt, da Hilfebedürftigkeit nicht festgestellt werden kann.
Wenn du nur 6 Monate gearbeitet hast und es keine weiteren ungenutzten Vorversicherungszeiten in den letzten 30 Monaten gibt, dann hast du keinen Anspruch auf ALG 1.
Soweit dir nicht noch diesen Monat der letzte Lohn zufließt, müsstest du ALG 2 beantragen.
Darf von einer Betriebskostenabrechnung, hier für 2021 deren Erhalt am 24.12.2022, erwirtschaftes Guthaben in Höhe von 20 € - 30 €, deren Gutschrift erfolgte am 04.01.23, bei der im nächsten Monat fälligen Zahlung des Bürgergeldes berücksichtig bzw. in Abzug gebracht werden?
Nicht "darf". Es muss, siehe § 22 Abs. 3 SGB II.
natürlich wurde so die Überzahlung heraufbeschwört nur welche Erläuterung soll ich im Anhörungsbogen angeben wie es dazu kam?
Ein Änderungsbescheid über das anrechenbare Einkommen aus Erwerbstätigkeit hätte dem auch entgegenwirken können.
Dazu gibt es keine Pflicht. Nur, wenn die Anrechnung des Einkommens zu einer Unterdeckung führen kann, muss das Jobcenter reagieren. Also, wenn zuviel prognostiziertes Einkommen angerechnet wird. Nicht, wenn zu wenig angerechnet wird. Das kann man als Leistungsempfänger auch erkennen und entsprechend Geld beiseite legen, weil man weiß, dass man ALG2 zurück zahlen muss, wenn man mehr Einkommen erzielt, als das Jobcenter anrechnet. Das ist Sinn und Zweck der Vorläufigkeit.
Die Anhörung ist manchmal eine bloße Formalie.
Mein Partner konnte von seinem Einkommen seinen lt. Bescheid errechneten Gesamtbedarf selbst decken.
Und trotzdem gilt er nunmal per Gesetz als hilfebedürftig.
Ich wünsche noch ein schönes Wochenende.
Gleichfalls.
mir ist bekannt, dass vorläufige Bescheide erst nach Ablauf der Bewilligung festgesetzt werden
Klingt hier aber anders:
Ich habe der Dame auch mitgeteilt, dass sie zu jederzeit Kenntnisstand über das Einkommen hatte und schon vorab hätte reagieren müssen.
Es war für mich nicht positiv. Ich habe dadurch nicht mehr Leistungen bekommen als jetzt auch.
Wenn ihr 556 Euro zurück zahlen müsst, kann das ja nicht so stimmen. Denn, wenn dich das so sehr verwundert, dann scheint ihr bei der alten SB keine Erstattungsforderungen erhalten zu haben.
Und da du so empört reagierst, dass die Spesen als Einkommen angerechnet werden:
Mein Partner bekam monatlich steuerfreien Verpflegungsmehraufwand aufgrund seiner Fernfahrertätigkeit dies hat sie jedoch komplett als Einkommen angerechnet (nach meiner Recherche gibt es einige Urteile von Sozialgerichten, dass dies nicht rechtens ist, da die Einnahmen zweckbestimmt sind) darauf ist sie auch nicht eingegangen
Klingt das für mich, dass bisher weniger Einkommen angerechnet wurde. Weniger Einkommen = mehr ALG2 = positiv für euch.
Die Summe die ich bekommen habe
Es gibt in einer BG kein "ich". Ihr beide habt ALG2 bekommen, weil euer Einkommen nicht für euch beide gereicht hat.
Wird als Nachweis eine Bestätigung des Arbeitgebers anerkannt oder müssen zusätzlich auch Einkaufsquittungen vorgelegt werden?
Der Arbeitgeber kann ja schlecht bestätigen, dass er am auswärtigen Einsatzort 5 Brötchen a 50 Cent, 2 Salami a 4 Euro, 1 Schnitzel mit Pommes a 8,50 Euro etc. gekauft hat, oder? Der kann nur bestätigen, wann er wieviele Stunden abwesend war. Was er für tatsächliche zusätzliche Kosten hatte, geht nur mit Rechnungen von Supermärkten, Imbissen, Restaurants etc.
Wenn du nachweisen kannst, dass du diese Möbel/Geräte noch nie besessen hattest, weil sie immer zur Wohnung gehört haben, dann ist das Erstausstattung, die beantragt werden kann.
Also noch nie heißt aber auch "noch nie". Also auch nicht in Wohnungen davor. Bei der Küche kann ich das ja noch nachvollziehen, aber eine Waschmaschine ist doch eher selten eine vermieterseitige Wohnungsausstattung.
Ich habe der Dame auch mitgeteilt, dass sie zu jederzeit Kenntnisstand über das Einkommen hatte und schon vorab hätte reagieren müssen.
Falsch. Die endgültige Festsetzung einer vorläufigen Bewilligung erfolgt erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums:
4) Die abschließende Entscheidung nach Absatz 3 soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.
dass sie als wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen haben und ein Guthaben bekommen haben, sie ganz ganz schnell den Bescheid geändert hat und das Guthaben mit den Leistungen für den nächsten Monat verrechnet hat.
Vollkommen korrekt, das sieht § 22 Abs. 3 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung
nunmal so vor. Eine Änderung für die Zukunft ist etwas anderes als für die Vergangenheit.
Warum will Sie jetzt den Zeitraum von 01.01.2022 - 31.12.2022 überprüfen obwohl von 01/2022 - 06 /2022 der Bescheid schon abschließend festgesetzt wurde
Wie kommst du darauf? Du hast geschrieben, dass sie Kontoauszüge an Dezember 22 haben will. Nicht ab Januar 22.
nach meiner Recherche gibt es einige Urteile von Sozialgerichten, dass dies nicht rechtens ist, da die Einnahmen zweckbestimmt sind
Falsche Recherche. Dass Auslöse und Spesen Einkommen sind, ist schon seit vielen Jahren höchstrichterlich geklärt, schaust du BSG Urteil B 4 AS 27/12 R vom 11.12.2012.
Werbungskosten alles schön und gut, dafür gibt es ja vom Gesetzgeber Pauschalen, je nach Dauer der Abwesenheit jedoch lösen diese das Problem mit den Verpflegungskosten nicht
Nein, wie das BSG in der verlinkten Entscheidung geurteilt hat, können die tatsächlichen Kosten für die Verpflegung abgesetzt werden, wenn man sie nachweist:
Tatsächliche und notwendige nachgewiesene Verpflegungsmehraufwendungen können vom Einkommen eines SGB II-Aufstockers bis zu den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes (juris: BRKG 2005) abgesetzt werden, weil die in der Alg II-Verordnung (idF ab 1.1.2008 - juris: AlgIIV 2008) vorgesehene ausnahmslose Beschränkung auf einen Pauschbetrag in Höhe von 6 Euro täglich bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens zwölf Stunden nur mit einer Öffnungsklausel ermächtigungskonform ist.
Darf Sie jetzt das ganze Jahr 2022 aufdröseln obwohl schon abschließend bewilligt wurde? (ich habe nämlich die Vermutung, dass sie gerne noch mehr zurückfordern möchte)
Mehr zurückfordern geht nur, wenn ihr was verschwiegen hättet. Ansonsten besteht für den Zeitraum Januar bis Juni 22 Vertrauensschutz. Ihr habt ja sicherlich die Spesen und/oder Auslöse damals auch angegeben.
Muss ich auch die Abwesenheitszeiten vor dem 30.06.2022 einreichen nur weil die Dame das gerne möchte?
Ja.
Kurz und knapp kommt es mir einfach so vor, als wenn die Damen sich ein wenig auf den Schlips getreten fühlt da ich Widerspruch eingelegt habe und das jetzt zu einem Machtkampf ausartet.
Nun, für mich liest es sich eher so, dass die Dame ihre Arbeit korrekt macht und ihre Vorgängerin dies nicht getan hat, was für dich jedoch positiv war. Aber nicht alles, was für einen positiv ist, ist auch richtig.
Warum ist das tricky? Eigentlich ist das doch das Szenario, das ich beschrieben habe, nur, dass 120 Euro in Wirklichkeit 144 Euro sind. Du hast für 144 Euro eingekauft, es gibt eine Rechnung und du bekommst diese 144 Euro erstattet.
Ob das Jobcenter dir glaubt und es nicht für ein Geschenk deiner Mutter an dich hält ("Bestell dir die Jacke, ich gebe dir dann das Geld."), kann eh niemand voraussagen.
Was meinst du mit betrieblichen Darlehen? Ich ging jetzt von einem Darlehen nach
§ 16c SGB II - Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen aus.
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, den Computer (Betriebsausgabe) mit meinen Einnahmen verrechnen zu können.
Kannst du ja auch. Dass du ihn gekauft hast, ist ja erstmal unabhängig davon, dass du dafür ein Darlehen vom Jobcenter erhalten hast. Das Darlehen ist aber nunmal trotzdem zurück zu zahlen. Und wie, ist in § 42a SGB II - Darlehen zwingend geregelt. Der 42a sieht auch keine Ausnahme
für Darlehen an Selbstständige vor.
dort erzählte man mir, ich müsse das Darlehen aus dem erwirtschafteten Freibetrag tilgen - also € 100,- + x Prozent.
Nein, es gilt § 42a SGB II - Darlehen.
Wenn Sie 100 Euro verdient, sind die 30 Euro Freibetrag schon in den 100 Euro Freibetrag, die dazu führen, dass der Lohn nicht angerechnet wird, enthalten.
Die 30 Euro Freibetrag gibt es nicht zweimal.
Ich will Ärger vorab ausm weg gehen, deshalb meine Frage, ob ich tatsächlich dann noch sanktioniert werden kann oder der Sachbearbeiter falsch liegt
Wenn es keine gültige Eingliederungsvereinbarung gibt, hast du hinsichtlich Bewerbungen auch keine Pflichten. Trotzdem solltest du schauen, ob du im Zeitraum bis Mitte März nicht wenigstens einen Hilfsjob (Auspacken im Supermarkt oder so) findest.
Was anderes gilt natürlich für Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung. Da wirst du ja über mögliche Sanktionen belehrt und dann musst du dich bei Zumutbarkeit auch bewerben. Es kann natürlich sein, dass es zeitlich nicht mehr zu einer Sanktion kommt. Aber, es kann auch sein, dass du den neuen Job schnell los bist und du wieder ALG 2 benötigst, dann kann ggf. die Sanktion noch umgesetzt werden.
Darlehen werden, solange man im Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist, mit monatlich 10% des Regelsatzes aufgerechnet, § 42a Abs. 2 SGB II - Darlehen.