Kann mir bitte jemand sagen, was man alles schwärzen darf und was nicht?
Das kannst du ganz einfach in der maßgeblichen Entscheidung des
Bundessozialgericht Urteil vom 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R nachlesen.
Darf man bei auch Geldeingängen den Namen des Überweisen den schwärzen ?
Nein, bei Geldzuflüssen darf nichts geschwärzt werden.
Welche Folgen kann es haben, wenn jemand ein Konto beim Antrag nicht angibt,
welches nicht relevant wäre ( geringer Betrag).?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Also kann es entweder eine Verwarnung, ein Verwarngeld oder ein Bußgeld geben.