Oder einen Präzedenzfall zu schaffen...
Was für einen Präzedenzfall? Die Anrechnung von Kindergeld ist bereits seit langem höchstrichterlic geklärt.
UVG ist ein Gesetz, SGB II ein anderes. Unterhaltsvorschuss berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, mithin basierend auf dem Unterhaltsrecht und orientiert sich nicht an der individuellen Bedürftigkeit des Kindes.
Im SGB II ist dagegen Hilfebedürftigkeit da A und O. Gegen den Bedarf wird das Einkommen gerechnet, das zufließt. Und einem Kind fließt nunmal Unterhalt/UVG und Kindergeld zu