Das kommt darauf an, ob dir das Jobcenter bereits eine Kostensenkungsaufforderung geschickt oder die Kosten bereits abgesenkt hat.
Beiträge von Tamar
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Auf welcher Grundlage wird BuT gewährt? Wegen Bürgergeld, Kiz oder Wohngeld?
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Man kann kein Probejahr "beantragen". Es ist schlicht so, dass das Jobcenter im ersten Jahr des Zusammenzugs das Bestehen einer BG beweisen muss, wenn ihr bestreitet, eine zu sein. Ob es dafür Indizien gibt oder nicht, kann anhand deiner mageren Schilderung nicht beurteilt werden.
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Ja, das darfst du und wenn die Rendite nicht zur Verfügung steht, dann brauchst du sie nicht zu melden.
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Bekam 50 Euro in Form eines Lebensmittelgutschein.Wird dieser angerechnet?

Das ist ein Teil der zu erwartenden Leistung. Wenn du z. B. 1000 Euro Anspruch hast, werden dir dann natürlich nur noch 950 Euro ausgezahlt.
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Wäre es IRGENDWIE möglich, direkt in eine andere Stadt verwiesen zu werden?
Es gibt keine Wohnortzuweisung. Du bist ein freier Mensch. Günstgstenfalls zieht man aber im Normalfall dorthin, wo es Ausbildung oder Arbeit für einen gibt. Arbeit ist immer eine Option, da man dann das Geld für den eigenen Lebensunterhalt selbst zur Verfügung hat.
Ich habe nämlich keine Ahnung wie es mit der Wohnungssuche funktioniert, muss ich mich dann selbst darum kümmern
Natürlich.
Ich könnte übrigens auch in der neuen Stadt vorerst irgendwo bei Freunden unterkommen,
Das wäre das beste, da die U25 Regelung nur gilt, wenn du direkt einen eigenen Mietvertrag abschließt.
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Bei der 1. Pflichtverletzung gibt es 10%. Bei der nächsten 20% und danach immer 30%. Sanktionen können kummuliert werden, dürfen in der Summe aber 30% nicht überschreiten.
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Natürlich gilt § 10 SGB II weiterhin.
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Eine Inflationsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG ist anrechnungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 Bürgergeldverordnung - Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen).
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Nun ist meine Frage, ob das Jobcenter sich diesbezüglich mit ihm in Verbindung setzen wird,
Ja, natürlich.
da ich nicht möchte, dass er Wind von meinem Antrag bekommt. Es geht ihn schlicht nichts an und unterliegt das Jobcenter da nicht auch einer Schweigepflicht?
Der Unterhaltsanspruch geht nach § 33 SGB II - Übergang von Ansprüchen an das JC über. Das Jobcenter ist sowohl nach den unterhaltsrechtlichen Vorschriften des BGB berechtigt, Auskunft vom Kindesvater zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu verlangen als auch nach
§ 60 Abs. 2 SGB II - Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter. Bei letzterem kann es sogar ein Bußgeld verhängen, wenn er keine Auskunft erteilt. Es gibt also keine "Schweigepflicht" und es interessiert auch nicht, was du möchtest.
Laut dem Rechner hier auf der Seite erhält mein Kind sowieso keine Leistungen, weil sein 'Einkommen' zu hoch ist. Wird dann trotzdem nachgeforscht? Es ist ja egal, ob der Vater theoretisch mehr zahlen KÖNNTE, wenn das Jobcenter dann eh nicht fürs Kind, sondern nur gür mich zahlt.
Falsch. Der Übergang betrifft auch den sogenannten "Kindergeldüberhang". Kindergeld wird nur in dem Umfang beim Kind angerechnet, wie es das Kindergeld zur Bedarfsdeckung benötigt. Ansonsten ist es dein Einkommen. Wenn jetzt also die kompletten 250 Euro Kindergeld nicht bei dir angerechnet werden, wird das Jobcenter den Kindesunterhalt prüfen, da es eben nicht egal ist, ob er mehr Unterhalt zahlen könnte. Mehr Unterhalt für das Kind bedeutet, dass man mehr Kindergeld bei dir anrechnen kann und deshalb weniger Bürgergeld zahlen muss.
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War es im Dezember 2021 möglich, neben dem vereinfachten Antrag (VA), einen Hauptantrag (HA) auf ALGII zu stellen?
Einen Antrag kann man auch auf einem Stück Klopapier stellen.
War es möglich, dass man einen dieser Anträge online (E-Mail, online-Plattform etc.) stellen konnte, ohne für die Übermittlung / den Eingang des Antrages eine Bestätigung zu erhalten?
Natürlich. Fehlfunktionen kann es immer geben.
War es möglich, dass man nach Eingang des Antrages nicht eingeladen wurde und den Antrag selbst nicht mehr persönlich unterschreiben musste?
Natürlich ist das möglich.
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mein Kind wohnt (offiziell) bei einem anderen Elternteil als mir (tatsächlich aber bei mir)
Ihr betrügt also. Welche Hilfe erwartest du in dem Fall tatsächlich?
Geld, das der Opa jetzt überweist, ist im Übrigen kein Vermögen, sondern Einkommen. Dies nicht anzugeben wäre auch wieder Betrug.
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Google einfach mal nach "temporärer Bedarfsgemeinschaft". Das alles zu schreiben, ist zu mühsam.
Hat sie denn ggf. deinen Auszug schon gemeldet? Sie wird ja sicher jetzt den Mehrbedarf für Alleinerziehende und die volle Miete haben wollen vom Jobcenter.
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Nur wie gesagt, wie kann ich das dem Amt vermitteln, das ich ja wenigstens 1 Zimmer extra bräuchte wegen den Kindern??
Du bekommst doch schon Bürgergeld. Das heißt doch, dass man dort weiß, dass du 2 Kinder hast, ihr wart doch bisher eine Bedarfsgemeinschaft. Da dürfte es doch sicher nicht schwer sein, dem Amt zu erklären, dass du natürlich Umgang mit ihnen ausüben willst.
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Das beste wäre dann ja sicher eine Vorsprache beim Jobcenter, dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft mehr bildet und du eine eigene Wohnung benötigst. Dazu im Übrigen auch eine Postanschrift, wo du täglich deine Post entgegen nehmen kannst, sonst hast du nämlich keinen Anspruch auf Leistungen.
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Was kann ich tun?
Mietrechtlich: keine Ahnung, wende dich an Mietrechtforum.de, einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht. Ach ja: eine Räumungsklage kann inzwischen durchaus schnell gehen. Ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist, weil du die Post, die sicherlich an deine Wohnanschrift zugestellt wurde und nicht an die JVA, sollte dir ein Anwalt sagen können. Wegen des Verbleibs deiner Einrichtung ist erster Ansprechpartner dein alter Vermieter, der hätte einlagern müssen.
Sozialrechtlich: Dass während der Zeit, in denen du dich dem Haftantritt entzogen hast, nichts gezahlt wurde, ist rechtlich vollkommen korrekt, siehe SG Münster Beschluss vom 16. März 2016 - S 15 SO 37/16 ER - Straftäter hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Dir haben also keine Leistungen, mithin auch keine Miete, ob nun vom Jobcenter oder Sozialamt, zugestanden. Das ist logisch, dass der Vermieter da nicht ewig zusieht, dass er keine Miete mehr bekommt.
Deshalb ist das hier
Klar bin ich das auch selber schuld,ich war ja Straffällig geworden,aber das ist nicht das Thema.
sehr wohl ein Thema. Und zwar nicht "auch", sondern ganz allein. Du bist der Verursacher des Dilemmas, niemand anders.
Sie bekommt auch nix wegen meiner Sache ?
Sie hat ihr Erstausstattungsgeld nicht In Anspruch genommen.
Was soll sie denn bekommen? Was fehlt ihr? Sie konnte doch offensichtlich schon eine ganze Zeit einen Haushalt führen mit den ihr zur Verfügung stehenden Dingen. PC, TV, Hifi gehören im Übrigen sowieso nicht zu den für eine geordnete Haushaltsführung notwendigen Dingen.
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Ausschlaggebend ist die vertragliche Regelung bzgl. der Höhe der Unterkunftskosten. Nicht die Wohnraumgröße selbst. Nur bei Wucher könnte das JC tatsächlich so argumentieren wie bei dir. Lass den Widerspruch einfach laufen.
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Werden komplett keine Mietkosten berücksichtigt? Das wäre dann definitiv falsch. Der normale Ratschlag in so einem Fall: Widerspruch.
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Das ist eine Frage an deine Krankenkasse. Wende dich an diese. Vom Jobcenter wird es dafür nichts geben.
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Sowohl für den Sofortzuschlag als auch für BuT Leistungen muss es einen Bescheid geben. Dort steht der Bewilligungszeitraum drin. Und wie gezahlt wird, musst du vor Ort erfragen. Das kann sogar direkt an den Anbieter sein, das kann hier niemand wissen.
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Wir kommen nur innerhalb der BG niemals auf eine so „hohe Summe“ die ich, geschweige denn wir, bekommen haben.
Ihr habt keine 700 bis 800 Euro bekommen? Wovon habt ihr denn sonst gelebt?
Du kannst auch gern einen Bescheid vom Jobcenter incl. Berechnungen hochladen.