damit zwingend notwendige Investionen ihV 30.000 tätigen. -> das JC kann sich nicht beschweren weil Umschichtung.
Wobei das Jobcenter nicht unbedingt deiner Meinung sein muss, dass alles zwingend notwendig ist. Die Jobcenter sind nicht das Finanzamt.
§ 3 Absatz 3 der Bürgergeldverordnung stellt da einige Hürden an das Ausgabeverhalten:
(3) Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht.