ich komme auf 111.96 Euro
Jeden Monat gleich?
ich komme auf 111.96 Euro
Jeden Monat gleich?
Was verdienst du denn tatsächlich?
Man hat keine Frist von 2 Wochen, sondern muss die Bestätigung der Herkunft des Widerspruchs schlicht in der Widerspruchsfrist erbringen. Die Behörde sollte darauf allerdings hinweisen. Diese Hinweispflicht ist im Übrigen nur erstinstanzliche Rechtsprechung, das heißt, jeder andere Richter kann das auch anders ausurteilen.
Da der Bescheid frisch ist: natürlich ein Widerspruch.
Die Berechnung des Jobcenters ist falsch, wenn er tatsächlich Azubi ist. Da sind ab 1.7. 520 Euro frei und darüber hinaus 30% des Betrages zwischen 520 und 1000 Euro.
Wenn die Zweckbestimmung für die gewerbliche Tätigkeit tatsächlich vorliegt, ist es in der abschließenden EKS anzugeben.
Für das Beantworten theoretischer Fragen, die noch dazu nach Betrug klingen, ist hier kein Platz.
Fahrtgelderstattung vom Arbeitgeber oder was meinst du mit "anrechnen"?
Ich rede von den gesetzlichen Regelungen im SGB II. Da gibt es auf Bafög 100 Euro Freibetrag. Aber nur, wenn auf Erwerbseinkommen kein Freibetrag gewährt wird. Gibt es jetzt also Lohn, fällt der Freibetrag aufs Bafög weg.
Ob du bei dem Einkommen überhaupt BAB erhalten wirst, weiß ich nicht. Das JC wird dich sowieso auffordern, BAB zu beantragen. Wenn dann euer gesamtes Einkommen immer noch nicht reicht, gibt es weiter aufstockend Bürgergeld.
Kannst du. Allerdings fällt dann der Freibetrag aufs Bafög weg.
Ich fürchte, dass das eine Frage ist, die die Rechtsprechung klären muss.
Du darfst auch 20 Autos besitzen. Eins ist gesondert als Auto geschützt, der Wert der anderen Autos wird dann zum normalen Vermögensfreibetrag gerechnet.
Also Beispiel: du hast ein Auto Wert 12000 Euro und eins mit Wert 9000 Euro. Das erste ist als Auto geschützt und das andere fließt in den Freibetrag von 40000 Euro (erstes Jahr Bürgergeld) bzw. 15000 Euro ein.
Meine Frage ist nun, lohnt es sich mehr BG2 zu bekommen oder macht BAB mehr Sinn?
Was ist BG2?
Das ist nicht notwendig, wenn das an dir vorbei direkt zwischen den Eltern und dem Gläubiger läuft.
Du machst keine Weiterbildung. Du machst eine normale Ausbildung und hast überdies noch das Glück, dass man dich als Härtefall sieht, denn normalerweise hat man bei einer bafögfähigen Ausbildung keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, wenn Bafög abgelehnt wird.
Da es also keine Weiterbildung ist (die würdest du mit Bildungsgutschein machen) wird es auch keine Prämie geben.
Jetzt ist meine Frage: Dürfen die das? Das Geld würde über keines meiner Konten laufen, geplant ist, dass sie es direkt an die Bundeskasse überweisen
Das ist problemlos möglich, da dir selbst nichts zufließt.
Was soll man darauf antworten? Du scheinst davon auszugehen, dass nur du allein Bürgergeld beziehst. Du bildest aber mit deiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft. Ihre Selbstständigkeit spielt daher so oder so eine Rolle.
Deine Schuldverbindlichkeiten sind unabhängig vom Jobcenter, d. h. weder Vermieter noch Stromversorger müssen sich mit einem "habe Antrag gestellt" zufrieden geben. Wenn du nicht zahlst, kann gekündigt bzw. gesperrt werden. Du kannst dann höchstens das Jobcenter in Regress (Amtshaftung) nehmen.
Was kannst du tun? Persönlich mit Sperrankündigung/Mahnung vorsprechen und auf deine Notlage aufmerksam machen. Ansonsten hilft wohl nur der Gang zum Gericht, um eine einstweilige Anordnung zu erreichen.
Nun ist er gdb fertig mit einem GdB von 50. Laut RV ist er bei 60-100 und einer Arbeitsfähigkeit unter 3 Std.
Erkläre mal bitte. Den Grad der Behinderung stellt das Versorgungsamt fest und nicht die Rentenversicherung. Wie also soll die Rentenversicherung einen GdB von 60 bis 100 (sowas gibt es nicht) und Arbeitsfähigkeit unter 3h/Tag festgestellt haben?
Ich verstehe nicht, wie deine halbseitig gelähmte Mutter einen eigenen Haushalt führen soll. Bist du nicht umgezogen, um sie zu pflegen und sie zu unterstützen? Warum lässt sie dich im Gegenzug nicht wenigstens kostenfrei wohnen? Ebenso dein Bruder: er, der aufgrund der bereits vorhandenen Nähe eigentlich die naheliegendste Person für die Pflege gewesen wäre, kann wegen dir weiter arbeiten und sein unbeschwertes Leben leben? Wäre nicht auch hier moralisch angebracht, zumindest weiter einfach die Miete mit der Mutter zu teilen und dich außen vor zu lassen?
Wahrscheinlich würde dem Jobcenter das vollkommen reichen als Unterstützung nach § 9 Absatz 5 SGB II.
Wenn das Einkommen der anderen Person tatsächlich angerechnet wird, geht das Jobcenter offenbar nicht von einer Wohngemeinschaft, sondern von einer Bedarfsgemeinschaft aus.
Besteht überhaupt eine Chance diese Wohnung aufgrund der teureren Miete in Brandenburg zubekommen? Da es ja mit dem 15.6 Mietbeginn der neuen Wohnung ziemlich kurzfristig ist.
Das kann man nicht beurteilen. Du schreibst ja noch nicht mal, wieso du überhaupt umziehen willst.
Bei welchem Jobcenter wäre es nun sinnvoll, sich zuerst an- bzw. abzumelden?
An-und abmelden? Du bist ja witzig. Du solltest nicht schon über An- und Abmeldung nachdenken, wenn du noch nicht mal weißt, ob das neue Jobcenter überhaupt der Höhe der Mietkosten zustimmt. Die Angemessenheitsgrenzen sind wahrscheinlich außerhalb Berlins sogar niedriger und nicht höher.
- Wie läuft das dann mit der Miete, bzw. würde das Amt in Berlin die 3 Monate/Kündigungspflicht diese überhaupt weiter bezahlen?
Bestimmt nicht. Ich sehe weder wichtigen Grund zum Umzug noch, dass du nicht auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Doppelmiete umziehen könntest.
aufgrund meiner Erkrankung wäre es für mich ein Segen aus der großen Stadt aufs Land zuziehen.
Das ist kein wichtiger Grund, sorry. Das ist eine persönliche Meinung.
Warum sollte es das nicht sagen können? Sagen kann man viel, wenn der Tag lang ist.
Niemand hier kann beurteilen, wie das Jobcenter eure Wohnsituation werten wird. Das ist eine vollkommen müßige Diskussion.
Und ja, echte WGs sind natürlich dadurch geprägt, dass jeder einen richtigen Rückzugsort hat. Man hat ja privat nichts miteinander zu tun.