Jetzt habe ich gelesen, dass ich Ihr in jedem Falle Unterhalt zahlen müsste, was für Sie als Einkommen angesehen wird und somit beim Bürgergeldsatz fehlen würde. Ist das so korrekt?
Das ist doch das normalste der Welt, dass dem Kind Unterhalt zusteht.
Weil die wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten kann?!
Würde es einen Unterschied machen wenn ich dort gemeldet wäre, als Zweitwohnsitz?
Außer, dass es den Verdacht bestätigt, dass ihr in Wirklichkeit schon zusammen lebt und die Freundin daher das Jobcenter betrügt: nicht hilfreich.
da wir so als Familie ja weniger hätten,
Was für eine Familie? Eine Familie lebt zusammen und die, die arbeiten, finanzieren die, die nicht arbeiten. Nicht der Steuerzahler hat das Kind gezeugt. Das war dein Verdienst. Wieso meinst du, dass der Steuerzahler deine finanziellen Pflichten zu erfüllen hat, indem er dir Freundin und Kind finanziert?!
spielt das Vermögen dennoch eine Rolle?
Natürlich. Du hast zumindest den Mindestunterhalt abzusichern.