1. Die letztere. Und so rechnet auch das Programm. Die Dame hat sicherlich nicht mit der Hand gerechnet.
2. Ich sehe erstmal keinen Fehler. Allerdings ist die Berechnungsweise, die die BA vorgibt, falsch, da der Freibetrag vom Brutto berechnet wird. Das BSG berechnet den Freibetrag vom Netto ("nach Abzug der Absetzungen". Das heißt, dass die BA die Leistungsbezieher besser stellt als es das höchste Sozialgericht sieht. Also gut für dich.
3. Das hat dann Auswirkungen, wenn das Einkommen aus Ehrenamt nur marginal ist, z. B. 50 Euro. Und der Job dann halt z. B. 300 Euro. Da gibt es keine 250 Euro Grundfreibetrag, sondern 100 Euro + die 50 Euro aus dem Ehrenamt = 150 Euro. Aber beide Freibeträge, also 250 Euro und 100 Euro gleichzeitig, das gibt es nicht.
4. Die Fragen verstehe ich nicht. Eine günstigere Variante als die monatliche Zahlweise gibt es nicht.