Muss ich dazu noch ein Auzug vom Grundbuch beilegen, dort ist ja auch die Größe mit angeben ?
Wenn das die einzige Möglichkeit ist, die Größe zu belegen, solltest du das machen.
Also kann es sein, das ich das Geld von den Umfragen zurückzahlen muss ? Heisst das, das ich generell keine Umfragen und Cashback machen darf, da es kein Erwerbseinkommen ist? Auch wenn ich es ab jetzt angebe ?
1. Kann sein.
2. Natürlich darfst du das machen. Es ist eben nur kein Erwerbseinkommen, sondern sonstiges Einkommen.
Weisst du was mir bei den kleinen Beträgen an Bußgeld drohen kann ?
Das kommt auf die Höhe des Gesamtschadens an. In den fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit zu § 63 SGB II - Bußgeldvorschriften gibt es eine Tabelle, bis wann
nur verwarnt wird und ab wann es Verwarn- bzw. Bußgeld gibt. Die Fachlichen Weisungen findest du ganz einfach im Netz.
Das ich für meine Schwester Geld überweise und es vorher auf mein Konto einzahle, ist das in Ordnung, weil die gleiche Summe ja auch als Abgang zu sehen ist ? Meine Schwester kann das schriftlich bestätigen.
Wenn das glaubhaft ist und man anhand der Beträge tatsächlich sieht, z. B. dass du 55 Euro für einen ebay-Kauf erhalten und dann 55 Euro gezahlt hast... Wenn es zu den Einnahmen allerdings keine korrespondierenden Überweisungen gibt, dann wird es wieder problematisch.
Und wen ich mehr was leihe, weil ich ich zu wenig Geld für Abbuchungen habe und es auf das Konto einzahle ?
Dann musst du einen ordentlichen Darlehensvertrag schließen. Und das geht auch nicht jeden Monat, denn es ist unlogisch, von jemanden jeden Monat z. b. 30 bis 50 Euro zu borgen, um dann gleichzeitig angeblich die geborgten xx Euro aus dem Vormonat wieder zurückzuzahlen.