Und warum ist das Problem dann jetzt so akut, wenn die Anfrage des Jobcenters schon Monate her ist?
Beiträge von Tamar
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Es kann natürlich Nachfragen geben, ggf. wird vielleicht kontrolliert, ob nicht doch zusammen gelebt wird und eine Wohnung nur eine Scheinwohnung ist. Wenn aber wirklich getrennt gelebt wird, hat das keine Auswirkungen, weil die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur Bedarfsgemeinschaft bei Trennung nur für verheiratete Paare gilt, nicht aber für unverheiratete.
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Worauf beziehst du/Sie diese Annahme.
Auf das Gesetz:
(1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 5 sind gesondert zu beantragen.
Diese Vorschrift bedeutet, dass BuT Leistungen (§ 28 SGB II - Bedarfe für Bildung und Teilhabe) als mit dem Hauptantrag gestellt anzusehen sind. Nur für Nachhilfeunterricht (§ 28 Absatz 5 SGB II) muss ein gesonderter Antrag erfolgen.
Das betrifft übrigens auch das reguläre Hartz 4. Da wird sich geweigert das Wasser länger als 2 oder 4 Jahre rückwirkend zu zahlen
Das ist was anderes, weil es für die Leistungen bereits eine Bewilligung gibt, die irgendwann rechtskräftig wird. Wenn die Berechnung nicht stimmt, kann man nur mit Überprüfungsantrag vorgehen und der ist im SGB II nunmal auf ein Jahr rückwirkend begrenzt.
Aber hier gab es nie Bescheide, die bestandskräftig geworden sind.
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Es kann Kostenersatz von dir verlangen, da du vorsätzlich dein Einkommen (Mieteinnahmen) verminderst.
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Vielleicht solltest du dir einfach einen Termin holen anstatt per Mail zu kommunizieren, wenn du da nun keine Antwort bekommst und dein Shop wieder funktionieren soll.
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Was kann ich unternehmen, bzw. wie sollte ich mich weiter verhalten?
In welcher Hinsicht? Jobcenter? Homepage? Shop? Umsätze? Schadensersatz? IT Dienstleister?
Du solltest dich verhalten wie ein Unternehmer, der mit eigenem Geld und eigenem Antrieb seine Firma aufbaut.
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Du kannst ein Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II beantragen. Ansonsten ist die Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes korrekt. Auch das, was z. B. am 30. oder 31.10. zufließt, ist Einkommen für den gesamten Oktober.
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Dann gilt der Antrag auf BuT Leistungen mit dem normalen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II als gestellt und es muss auch rückwirkend Leistungen für BuT geben.
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Da ist nichts schwammig. Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und ein dem Grunde nach bafögfähiges Studium absolvierst ("dem Grunde nach" bedeutet, dass der Studiengang förderfähig sein muss, nicht deine Person), dann kannst du kein Bürgergeld beziehen.
Gegen eine mögliche Rückforderung kannst du dich jedoch wehren, denn das Jobcenter wusste, dass du ein Studium machst und hat falsch entschieden, so dass du, der keine Ahnung hat, auf die Entscheidung vertrauen durftest (Vertrauensschutz).
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Du musst erstmal mitteilen, worauf der Anspruch auf BuT beruht: Bürgergeld, Wohngeld oder Kiz?
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Es ist schlicht egal, ob dir nun Sozialleistungsbetrug oder Eingehungsbetrug, Mundraub etc. vorgeworfen wird. Es geht um Strafrecht. Hier ist aber kein Forum für Strafrecht und Rechtsberatung darf sowieso nicht erfolgen. Hinsichtlich meiner Einschätzung der Erfolgsaussichten sollte das meinem Beitrag durchaus zu entnehmen sein.
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Das hat nur ansatzweise mit einem Sozialleistungsforum zu tun, das ist Strafrecht. Anscheinend kannst du nichts beweisen. Wenn einfaches Abstreiten genügt, würden viele Verbrecher frei auf unseren Straßen herum laufen. Niemand kann dir sagen, ob du einen Richter nun überzeugen kannst oder nicht. Lass dich von einem Anwalt beraten.
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Das gibt keine Schwierigkeiten, das Pflegegeld ist anrechnungsfrei. Es hat eigentlich nur Vorteile für dich, wegen der eingeschränkten Vermittlung.
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Nochmal: es ist unwahrscheinlich, dass du UVG beantragen musst. Aber das Jobcenter wird den Kindesvater auf Unterhalt prüfen.
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Warum ist das so wichtig? Das berechnet das Jobcenter. Wenn das Kind nur Kindergeld hat und du keine 600 Euro Einkommen, dann gibt es äußerst unwahrscheinlich, dass UVG Anspruch besteht.
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wird das Jobcenter mich auffordern den unterhalt zu beantragen?
Unterhaltsvorschuss ab 12 gibt es nur, wenn das Kind mit dem UVG zusammen kein Bürgergeld bräuchte oder du mindestens 600 Euro eigenes Einkommen hätte.
Ansonsten geht der Unterhaltsanspruch sowieso auf das Jobcenter über. Gegen den Kindesvater geht also das Jobcenter selbst vor, verlangt Auskunft zum Einkommen und klagt auch notfalls.
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Deswegen die Abzüge, wenn nicht soll ich Kontoauszüge jeden Monat hinschicken, damit mein nicht bezahltes Geld irgendwann zurück überwiesen werden kann. Das kann doch nicht richtig sein oder sehe ich das falsch.
So funktioniert tatsächlich eine vorläufige Bewilligung. Es wird Einkommen geschätzt und später wird mit dem tatsächlichen Einkommen überrechnet.
Sept 23 Keine Einsätze als Komparse und Okt bis jetzt auch keine Buchungen habe denen auch gesagt das ich nicht immer gebraucht werde. Kann ich da was machen?
Einen anderen Job suchen. Ansonsten kannst du darauf hinweisen, dass nach Gesetz so geschätzt werden muss, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist, was nicht stimmt, wenn du kein Einkommen hast und um sofortige Neuschätzung bitten. Letztlich musst du dir aber klar machen, dass diese unsichere Art der Einkommenserzielung nunmal schlecht mit der Gesetzgebung zum SGB II kompatibel ist.
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Hat sie in ihrem Alter Anspruch auf Unterstützung wie Bürgergeld oder andere Sozialleistungen?
Ich setze voraus, sie ist deutsche Staatsbürgerin. Dann greift am ehesten Bürgergeld.
Wie stehen die Chancen, dass sie mit 62 Jahren noch vermittelt wird, und gibt es spezielle Programme oder Stellen, die hier unterstützen können?
Kann niemand beurteilen, da du wichtige Angaben wie Beruf, Berufserfahrung, Gesundheitszustand etc. nicht mitteilst.
Welche Schritte sollte sie zunächst unternehmen, um ihre Situation zu stabilisieren, sowohl in Bezug auf Arbeit als auch auf Sozialleistungen?
Umziehen, anmelden beim Einwohnermeldeamt und Bürgergeldantrag stellen.
Wie kann sie Unterstützung im Bereich der Pflege unserer Mutter erhalten?
Auch hier fehlen wieder wichtige Informationen. Wie war denn die Pflege bisher organisiert und welchen Pflegegrad hat die Mutter überhaupt?
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Das ist sehr durcheinander. Ist sie nun Versicherungsnehmer oder nur Begünstigte der Versicherung? Welchen Rückkaufwert hat die Versicherung derzeit und gibt es sonst noch Vermögen?
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Dann macht doch beim Jugendamt eine Vereinbarung über ein echtes Wechselmodell und legt Zeiten fest, die einem solchen entsprechen, wenn die Kindesmutter da auch mitspielt. Bedeutet für sie dann, dass sie a) Kindesunterhalt zahlen muss oder b), wenn sie selbst Bürgergeld bezieht, sehr viel weniger erhalten wird.
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Aber ich bin doch im Wechselmodell wenn ich sogar kein Kinderunterhalt zahlen muss?
Du musst keinen Unterhalt zahlen, weil du kein Geld hast, ansonsten würdest du ja nicht Bürgergeld benötigen.
Selbst beim echten Wechselmodell besteht nämlich ein Unterhaltsanspruch des Kindes!
Ansonsten ist tatsächlich dein Anliegen ausreichend beantwortet. Eine temporäre BG besteht nach der Rechtsprechung des BSG nur, wenn das Kind über 12h/Tag bei dir ist, was nunmal am Freitag und Montag nicht der Fall ist.
Ansonsten bedeutet Umgang nicht, dass für das Kind unbedingt ein Zimmer vorgehalten werden muss. Welche Kriterien das BSG dafür gesetzt hat, hat Grace verlinkt. Wie du selbst lesen kannst, hat das BSG bestätigt, dass bei Umgang mit einem jährigen Kind durchaus eine 50qm Wohnung ausreichend ist. Das ist im Normalfall die Wohnfläche für eine Person. Du bist mit dem Ansatz von 1,5 schon gut bedient.
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Wie du schon selbst schreibst: das ist eine Ermessensentscheidung. Es gibt auch genug, da wird Einstiegsgeld erst gar nicht gezahlt, sondern schlicht abgelehnt.
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Nun zu meiner Frage, was muss ich beim Punkt Haushalt angeben? Dass ich alleine lebe oder mit einer anderen Person (meinem Dad) zusammen?
Da du einen eigenen Haushalt führst, zählt dein Vater nicht.
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Bedarf bedeutet nicht, dass er das ausgezahlt bekommt! Das ist das, was man rechnerisch zum Leben braucht und wovon das vorhandene Einkommen abgezogen wird. Ich habe es doch oben vorgerechnet, als mir dein Bürgergeld zu hoch vorkam, weil du nicht angegeben hast, dass in der Gesamtmiete keine Heizkosten enthalten sind.
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Grund warum Ich es abgeändert habe, war, dass ich den Monat kaum daheim war.
Wie bitte? Was hat die Anwesenheit mit der vereinbarten Mietzinsforderung zu tun und welcher Vermieter lässt sich auf so einen Quatsch ein? Wenn weniger Verbrauch ist, weil der Mieter sich nicht oder weniger in der Wohnung aufhält, dann wird das doch mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung abgegolten. Dann hat man halt ein hohes Guthaben.
Und was bedeutet "kaum daheim"? Unerlaubte Ortsabwesenheit?