Beiträge von Tamar
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Welche Unterlagen aus Australien werde ich wohl brauchen?"
Denn, wenn ich einmal da bin, wird's nicht so einfach etwas zu besorgen, was ich womöglich nicht mitgenommen habe.Hehe, sag bitte nicht ich soll alles mitnehmen, Kistenweise Papiere Interkontinental zu transportieren ist nicht "die Lösung" .Ich verfüge leider nicht über die gewünschten hellseherischen Fähigkeiten, welche der kistenweise gelagerten Dokumente nun wirklich wichtig sind.
aber ich suche meinen Vorteil, wie alle anderen auch, nein?
Dann suche deinen Vorteil in der Aufnahme einer Arbeit. Das löst viele Probleme von selbst.
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Besteht die Möglichkeit, diese Leistungen rückwirkend zu erhalten?
Ja. Rechtsgrundlage ist § 28 SGB X. Aber es gibt über § 40 Abs. 7 SGB II eine Frist, die du einhalten musst.
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Ohne kursnet garantiert nicht über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter! Das ist nunmal Grundvoraussetzung für einen Bildungsgutschein, dass die Maßnahme in kursnet ist. Wenn der Anbieter meint, dass die Maßnahme zertifiziert für kursnet sei, kann er dir doch die in kursnet veröffentlichte Maßnahme zeigen.
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Ein allerletztes Mal: was genau willst du denn vom Jobcenter? Und nur, weil du irgendwas mit Antrag überschreibst, ist es noch lange kein Antrag.
Solange niemand feststellt, dass du erwerbsgemindert bist, bist du es nunmal für das Jobcenter nicht und deshalb hat das Jobcenter auch seinen gesetzlichen Auftrag, dich wieder in Arbeit zu bringen, auszuführen. Gibt es irgendwelche Attest oder Gutachten über deine gesundheitlichen Einschränkungen, die dem Jobcenter vorliegen oder die durch das Jobcenter veranlasst wurden, z. B. bei derem Ärztlichen Dienst?
Das dauerhafte Wiederholen bereits geschriebener Angaben hilft überhaupt nicht weiter. Dein Anliegen wird schlicht nicht deutlich.
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Das bedeutet wohl, ich kann es versuchen.
Versuchen kann man alles.
Welche Unterlagen aus Australien werde ich wohl brauchen? Muss ich angeben, das ich ein 🏡 habe?
Möchtest du etwa betrügen und erwartest dafür hier Hilfe?!
Wie kämen die deutschen Behörden an die Info?
Keine Sorge, es gibt immer Mittel und Wege.
Und kannst du mir bitte noch sagen, was ist eine Bedarfsgemeinschaft und wie wirkt sich das aus auf den Antrag?
Eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass beim Zusammenleben mit einer weiteren Person deren Einkommen und Vermögen ebenfalls berücksichtigt wird.
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Sorry, aber diese Ideen klingen nach Betrug. Dafür wird es hier keine Hilfe geben.
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Die Durchschnittseinkommensrechnung bei unselbständiger Beschäftigung mit der endgültigen Festsetzung wurde vor Jahren gekippt. Das hat nichts mit deinem Problem zu tun. Du müsstest beweisen, dass du nichts mehr bei Ebay verkaufst, damit die vorläufige Bewilligung geändert wird.
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Die Bewilligung ist wahrscheinlich nur vorläufig, deshalb hat man dein Einkommen geschätzt. Man geht anscheinend davon aus, dass du weiterhin bei ebay Verkäufe tätigen wirst.
Besteht das Gewerbe noch, wenn du von Betriebsvermögen schreibst und ist das Gewerbe denn als Verkaufstätigkeit angemeldet?
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Ja, natürlich. Allerdings sollten sie direkt an den Verein zahlen, dass das Geld nicht an euch geht.
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Ich werde es für die Zeit vermieten, um so den Kredit zu finanzieren. Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Bürgergeld?
Das kommt auf die Miet- und Rentenhöhe an und ob man davon ausgeht, dass du mit der Freundin eine Bedarfsgemeinschaft bildest.
Die Mieteinnahmen sind Einkommen, die Kredittilgung wird dabei jedoch niemanden interessieren, so dass dieser Plan so nicht funktioniert.
Ggf. bist du doch über die Rente versichert, das sollte im Rentenbescheid stehen, ob Beiträge zur GKV abgeführt werden.
Ansonsten hast du noch 2 Monate Zeit, dir einen Job in Deutschland zu suchen. Muss ja nicht direkt im Bau sein. Gibt auch genug Angebote im Anlernbereich oder ähnlichem.
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und woher weiß ich das?
Weil Einkommen gesetzmäßig immer zuerst auf die Regelleistungen anzurechnen ist und erst danach auf die Kosten der Unterkunft.
Daher weiß Schorsch das. Das soll dir aber egal sein, die Zuordnung hat nur fiskalische Bedeutung, da das eine der Bund zahlt und das andere die örtliche Kommune.
Wenn im Dezember Weihnachtsgeld zufließt, dann ist auch das Einkommen im Dezember.
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- Habe ich das richtig verstanden, dass der Vermögensfreibetrag für jedes Mitglied der Haushaltsgemeinschaft 15.000 Euro beträgt, auch für ein minderjähriges Kind?
Ja.
- Zählt der Freibetrag pro Mitglied oder ist er übertragbar? D.h. wenn ein Mitglied 16.000 Euro auf dem Konto hätte, die anderen nur jeweils zB 2.000 Euro, hat dann einer zu viel, oder liegt die Gemeinschaft im Rahmen des Freibetrags?
Ist übertragbar, siehe § 12 Absatz 2 Satz 2 SGB II.
- Wenn ich meinem Kind monatlich Geld direkt von meinem Konto überweise, weil ich gerne etwas für sie ansparen würde - wird das meinem Kind dann als Einkommen angerechnet?
Nein, das ist kein Einkommen.
- Wenn Oma/Opa zu Weihnachten und Geburtstag dem Kind Geld überweisen möchten, gibt es einen anrechnungsfreien Betrag für solche Geschenke?
10 Euro/Monat sind unstrittig frei. Ansonsten ist es eine Rechtsfrage. § 11a Absatz 5 SGB II bestimmt:
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
1.ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2.sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Es wird also kein genauer Betrag genannt. Ggf. sollten die Großeltern größere Geldgeschenke so anlegen, dass das Kind erst später Verfügungsgewalt darüber erlangt.
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Es kann durchaus auch sein, dass der Vermieter schlicht etwas möchte, was es nicht gibt und was die Behörde auch nicht ausstellen wird.
Natürlich kann es sein, dass der Vermieter quasi eine Bürgschaftserklärung des Jobcenters will. Aber nach dem Eingangsbeitrag
Ich zitiere:
- .... , da haben Sie leider keine korrekten Informationen erhalten. Die Bestätigung der Notwendigkeit des Umzugs ist für uns unerlässlich, da sich das zuständige Jobcenter beim Umzug ändert. Sie erhalten sonst keine Leistungen für die Kaution oder eventuelle Betriebskostennachzahlungen, wenn der Umzug beim alten Jobcenter nicht genehmigt wurde.
will der Vermieter eine Zusicherung sehen. In dem Fall dann § 22 Absatz 4 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung, da keine Leistungen nach § 22 Absatz 6 SGB II begehrt werden.
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Das umfasst auch eine Verteilung des Guthabens auf die Kosten der Unterkunft der Folgemonate.
Meinst du das allgemein oder fallbezogen? Das Guthaben wird auf die berücksichtigten KdUH angerechnet, nicht nur auf den Auszahlungsbetrag.
Wenn die tatsächlich berücksichtigten KdUH das Guthaben übersteigen, kann nichts im nächsten Monat angerechnet werden.
Wenn z. B. vorliegend das Guthaben 800 Euro betrüge, dann wäre ein Restguthaben im Januar anzurechnen.
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Es gibt einmal eine Zusicherung nach § 22 Absatz 4 SGB II. Da geht es um die Übernahme künftiger Mietkosten
Dann gibt es die Zusicherung nach § 22 Absatz 6 SGB II, da geht es um Kaution, Umzugskosten etc.
Der Vermieter will offenbar eine Zusicherung des neuen Jobcenters nach § 22 Absatz 4 SGB II sehen. Was auch immer ihm das nützt, denn, wenn das heißt noch lange nicht, dass er pünktlich seine Miete bekommt.
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Die Bescheinigung stellt der Vermieter aus, nicht der Hauptmieter. Hat er denn keine Genehmigung und du wohnst unerlaubt dort? Oder wurdest du als Person angegeben, für die man keine Erlaubnis benötigt, z. B. Lebensgefährte oder Familienangehöriger?
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Dann weise die Mietzahlungen anhand der Kontoauszüge nach.
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Eigentlich sollte die noch gespeichert sein, so dass du sie angeben kannst.
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1. Ganz so einfach kann ein Arbeitgeber nicht bestimmen, dass man weniger Stunden arbeitet. Das würde bedeuten, dass das unternehmerische Risiko auf den Arbeitnehmer verlagert wird. Hast du also freiwillig einen Änderungsvertrag unterschrieben oder wie muss man sich das mit der geringeren Arbeitszeit vorstellen?
2. Bekommst du im Alter keine auskömmliche Rente? Es gibt außer für Selbständige, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, keine konkreten Freibeträge für Altersvorsorge mehr.
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Niemand weiß, ob die Wohnung angemessen ist. Sie ist erwachsen und kann natürlich unterschreiben. Allerdings trägt sie ohne Zustimmung des Jobcenters das Risiko, dass sie nicht alle Kosten erstattet bekommt.
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1. In gewissern Zweifelsfällen kann sowas verlangt werden.
2. Nachträglich wird es keine Zustimmung zum Umzug geben. Die gibt im Übrigen sowieso das neue Jobcenter und nicht das alte.
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trotz Nachweisen meinerseits durch E-Mails und Einschreiben mit Einwurf.
Das sind keine gerichtsfesten Nachweise.
Nachdem ich zwei Einladungen ausgeschlagen habe, reagiert er nun nicht mehr auf meine Anträge bezüglich einer Berufsberatung.
Was ist ein Antrag auf Berufsberatung?
Wenn dein Ansprechpartner nicht reagiert, ist das beste Mittel, sich an den Vorgesetzten zu wenden.