Als ich es das letzte Mal beantragt habe, ging es auch direkt, da ich wie gesagt mit ALG 1 zu wenig bekommen hätte.
Dann hat man einen Fehler gemacht. Alg1 muss beantragt werden. Reicht das nicht, kann man aufstocken mit Bürgergeld. Außerdem glaube ich dir das nicht, denn du warst Werkstudent und da werden gar keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, so dass damals garantiert kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestanden hat.
zu 2. Habe gelesen, dass es notwendig ist, egal, ob bei Eltern oder bei einer anderen WG.
Das ist Vertragsrecht. Verträge gelten auch mündlich.
zu 3. Das ist meine persönliche Sache,
Beim Jobcenter wird es nicht mehr persönlich sein. Besonders, wenn es um Mietverträge unter Verwandten geht, wo es normal ist, dass man kostenlos oder nur mit Nebenkostenbeteiligung wohnen darf. Insbesondere, wenn man auch noch Hilfsleistungen für die "Vermieter" erbringt.
Gilt übrigens dann auch für 4 und 5).
Hat sonst jemand eine Idee, wo bzw. wie man einen rechtskräftigen Untermietvertrag aufsetzen kann?
Du verstehst es offenbar nicht. Du kannst den schönsten Mietvertrag der Welt in Schriftform aufsetzen. Wenn er nicht gelebt wird, interessiert der niemanden. Wenn z. B. auf deinen Kontoauszügen keine 550 Euro seit x Monaten an die Eltern abgebucht werden, kannst du den Vertrag auch mit Blattgold verzieren: nutzt aber nix. Wenn nachweislich ein Scheinvertrag geschlossen wird, kann das sogar mit einer Betrugsanzeige enden.
Da du notwendige Nachfragen nicht beantworten möchtest, kann man eh nicht helfen.