Ich dachte, dass Verwandte 1. Grades nur bis zum 25. Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet sind.
Das ist eine Stammtischweisheit und völlig falsch.
sondern durfte einfach hier wohnen etc.
Irgendwas gegessen wirst du ja in den 2 Monaten auch haben...
Das mit d Sozialdoenst wusste ich schlicht nicht und ich war kaum ansprechbar.
Gerade in so einem Fall müsste das Krankenhaus oder ein Familienangehöriger ein Betreuungsverfahren einleiten. Irgendwer muss ja im Fall der Fälle berechtigt sein, Entscheidungen zu treffen.
Mir geht es auch wirklich eher um die Versicherungsbeiträge, als um das Geld für den Unterhalt
Die scheint ja jemand zu zahlen. Ansonsten bleibt es dabei: ob nachgezahlt wird, ist eine Entscheidung der Behörde. Ob das bei dir der Fall sein wird, kann niemand prognostizieren. Es spricht nunmal auch etliches dafür, dass du nicht hilfebedürftig warst, weil du die Hilfe von Familienangehörigen erhalten hast.