Beiträge von Tamar

    Erstmal bekommen die Stadtwerke nichts zurück, sie wollen mehr, eine Nachzahlung.

    Also wenn die Stadtwerke von der Jahresendabrechnung für Gas was zurück bekommt, muss ich dafür eine Kostenübernahme beantragen ?

    Hast du das denn nicht schon, wenn das Jobcenter dir


    Das Jobcenter sagt jetzt zu mir das ich die Nachzahlung aber selber an die Stadtwerke bezahlen muss.

    das hier geantwortet hat?!

    habe ich die Möglichkeit, dass die ARGE für eine gewisse Zeit die volle Miete übernimmt?

    Wahrscheinlich nein. Wenn du nur ca. 200 Euro ausgezahlt bekommst, sind wahrscheinlich die Kosten der Unterkunft schon seit geraumer Zeit abgesenkt, vermutlich im Zusammenhang mit dem Auszug der ersten beiden Kinder. Wenn das bereits vor dem 1.1.23 so war, gibt es keine Karenzzeit.

    Es werden nach dem Auszug des letzten Sohns nur die Kosten der Unterkunft berücksichtigt, die bisher mit ihm berücksichtigt wurden und das für 6 Monate von Mai bis Oktober, so dass eine weitere Absenkung ab November tatsächlich korrekt ist.

    Mit den knapp 200 Euro schaffe ich das doch gar nicht und fakt wären Mietschulden und dann die Räumung.

    Ja. Deshalb hast du ja (und hattest nach Auszug der ersten Kinder) noch 6 Monate Zeit, eine für eine Person passende Wohnung zu suchen.


    Natürlich bin ich auf der Suche nach einer kleinen Wohnung, aber finde mal was auf die Schnelle, das angemessen ist.

    Das Problem besteht doch schon länger und 6 Monate ist auch nicht "auf die Schnelle". Es ist doch nur logisch, dass, wenn 3 Personen ausziehen, diese Wohnung nicht zu halten ist. Das würde wahrscheinlich noch nichtmal jemand machen, der die Miete aus eigenem Einkommen bezahlt.

    Kann mir einer bitte sagen, wie viel Zeit ich habe, eine Wohnung zu finden, bis die die Mietbeihilfe einstellen?

    Eingestellt wird sie nicht. Es wird dann ab November einfach nur das gewährt, was für eine Person angemessen ist, was natürlich bedeutend weniger als die 890 Euro sein dürfte.

    Es gibt doch bei einer vorläufigen Bewilligung im Normalfall 2 Möglichkeiten: man hat in Wirklichkeit weniger Anspruch oder man hat mehr Anspruch. Der Gesetzgeber wollte halt zu Coronazeiten keine Rückforderungen in die Welt setzen, aber mögliche Nachzahlungen zulassen und daher gab es die gesetzliche Regelung, dass in der Zeit eine endgültige Festsetzung nur auf Antrag gemacht werden kann.

    Ok, aber das JC müsste die EKS doch auch anfordern? Wenn keine Anforderung kommt, kann ich ja die Füße stillhalten?

    Ja, natürlich. Nach Ablauf eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums gilt die vorläufige Bewilligung als endgültige.

    Ist eine mündliche Aussage am Telefon bzgl. der Höhe der Summe rechtlich bindend?

    Verstehe ich nicht. Wenn 400 Euro gezahlt wurden, was soll da an der Aussage nicht bindend sein?


    Kann ich schriftlich eine andere Summe festlegen (z. Bsp. 500 Euro statt 400)?

    Du hast 400 Euro im Monat gezahlt, wieso willst du jetzt 500 Euro angeben?


    Kann das Jobcenter rückwirkend Geld zurückfordern, wenn sie der Meinung sind sie haben zu viel überwiesen?

    Natürlich.


    Kann man gegen eine Entscheidung vom Jobcenter juristisch vorgehen

    Natürlich.


    falls ja, was kostet ein Anwalt im Sozialrecht?

    Das kommt darauf an, ob du gewinnst oder verlierst, ob man dir Beratungshilfe und /oder Prozesskostenhilfe gewährt, welchen Umfang der Streit letztendlich hat usw. Das kann man so nicht beantworten. Rechne mit ca. 500 Euro für Widerspruch und 1000 Euro für eine Klage.


    Da ich keine Nachweise liefern kann ausser der schriftlichen Bestätigung meiner Mutter, dass sie einen bestimmten Betrag (z. Bsp. 400 Euro) von mir in bar erhält, welche Auswirkungen hätte das bei den monatlichen Leistungen vom Jobcenter?

    Wieso kannst du keine Nachweise erbringen? Bargeld fällt ja nicht vom Himmel. Auch das muss ja vom Konto abgehoben worden sein. Also jeden Monat mindestens 400 Euro Bargeldabhebung. Das weist man auch ganz einfach mit Kontoauszügen nach.

    Wie setzen sich Unterkunftskosten eigentlich genau zusammen?

    ??? Das steht im Normalfall doch im Mietvertrag oder wurde von dir mit deiner Mutter vereinbart.

    Kann man im März für den Zeitraum 01.03. bis 31.03. eine Unterbrechung beantragen -

    Nein.


    Mit dem Geld dann im März einen Kredit abbezahlen und zum 01.04. wieder den Bezug beantragen?

    Jein. Du kannst einen Kredit abbezahlen, musst aber das Bürgergeld für März ganz oder teilweise zurück zahlen. Das heißt, du tauschst alte Schulden mit neuen.


    Denn wenn man es nicht tut würde man ja den Kredit noch haben und müsste für die folgenden 6 Monate die Steuernachzahlung umlegen lassen.


    Das verstehe ich auch nach 3x Lesen nicht.


    Macht die Krankenversicherung das auch so im laufenden Monat?

    Was macht die Krankenversicherung auch so?! Du sprichst in Rätseln.

    Da wurde irgendwas verrechnet. War das im Rahmen einer endgültigen Festsetzung? Da werden errechnete Nachzahlungen mit Überzahlungen verrechnet und mit diesem komischen Gutscheinsystem ausgewiesen. Fakt ist jedenfalls, dass da keine Auszahlung an dich erfolgt. Was da genau miteinander verrechnet wurde, kann dir aber nur dein Jobcenter sagen. Vielleicht ist es auch aus dem Bescheid ersichtlich, aber dann müsstest du ihn hier (anonymisiert als PDF) hochladen.

    Berufsaussichten sind aktuell auch ziemlich schlecht. Kann ich irgendwas tun?

    Dich vielleicht nicht auf den erlernten Beruf versteifen und schnell einen alternativen Job finden, damit Du ggf. nur im April oder gar kein Bürgergeld benötigst. Denn, wenn die Nachzahlung im April kommt, muss das Jobcenter es als Einkommen anrechnen und je nach Höhe der Nachzahlung sogar auf 6 Monate verteilt.

    Ich kann im SGB VII keinen Ausschluss von Bürgergeldempfängern finden. § 52 SGB VII bestimmt nur, dass Bürgergeld als Einkommen auf das Übergangsgeld angerechnet wird. Ob das dann aber in jedem Fall genau die gleiche Höhe hat, so dass sich eben kein Anspruch auf Übergangsgeld ergibt: keine Ahnung.

    Warum informierst du nicht einfach das Jobcenter und wartest ab, ob man von dir fordert, einen Antrag auf Übergangsgeld zu stellen? Und selbst, wenn man das fordert: Was wäre daran so schlimm?

    Wenn du vor Bürgergeld Alg1, Krankengeld, Lohn, also irgendwas, wo Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherung angeführt wurden, als Einkommen hattest, dann könnte ein Anspruch bestehen. Das wird auch niemand vom JC zu 100% beantworten können, da niemand dort deinen genauen Versicherungsverlauf kennt. Das heißt, dass du sowieso drn Antrag stellen musst, ob er nun bewilligt oder abgelehnt wird.

    Ob hier auch besonderer Wohnbedarf aufgrund Merkzeichen B berücksichtigt werden müsste, muss erstmal erfragt werden.

    Umpalumpa: Wie alt ist das verbleibende Kind und welcher Art sind eure Behinderungen, gibt es Merkzeichen oder Pflegestufen? Und welcher Art ist eigentlich deine Rente? Wenn es ggf. Erwerbsminderungs- oder sogar Altersrente ist: gibt es dann überhaupt noch eine erwerbsfähige Person in eurer Bedarfsgemeinschaft?

    Mir wurde die Wohnung nun zugesagt

    Das muss ja vom neuen Jobcenter erfolgt sein. Warum hast du in dem Zusammenhang dann nicht gleich Anträge auf Bürgergeld, Kaution, Erstausstattung etc. gestellt, wenn du eh einmal mit dem neuen JC im Kontakt bist?


    Soll ich den neuen Bürgergeld Antrag, zum 01.04 auf die neue Adresse ausschreiben?

    Wenn du Miete ab Einzug zahlen musst, dass schon ab Einzugsdatum.

    Wenn du in Widerspruch gehst, wird gar nichts aufgerechnet, weil dein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat.

    Du musst im Widerspruch nicht begründen, wieso du die EKS jetzt erst einreichst, das ist nur für die Frage, ob dir die Kosten des Widerspruchs erstattet werden, von Interesse. Da du keinen Anwalt nimmst, ist das also unwichtig.

    Wichtig ist, dass du zum Widerspruch schnellstmöglich die EKS + alle notwendigen Nachweise einreichst.

    Die Frage kann man nunmal schlecht beantworten, wenn man den Wortlaut der Bescheide nicht kennt. Normalerweise ist das Nonsens mit der Vorläufigkeit, da ja schon längst eine endgültige Festsetzung gemacht werden könnte. Aber, wenn was bewilligt wurde, besteht ja anscheinend trotz des BK-Guthabens noch ein Anspruch auf Bürgergeld? Ansonsten wäre es doch bei einer Ablehnung geblieben?

    Ich kann schlicht den Sachverhalt nicht nachvollziehen, deshalb die Frage nach den Bescheiden.

    Eibe Beratungsstelle vor Ort gibt es nicht?

    Nein, wenn die Wohnung zu teuer ist, wird abgesenkt, man muss eben nur nicht unbedingt umziehen, sondern kann die Differenz halt selbst zahlen oder vermietet unter, was bei 94 qm ja möglich sein sollte. Es scheint auch eine gefragte Gegend zu sein, sonst wären die angemessenen Kosten der Unterkunft nicht so hoch. Ob deine Werte stimmen, kann ich ja so nicht beurteilen. Sie dürften m. E. n. in mindestens 90% von Deutschland jedenfalls unangemessen für 2 Personen sein.