Wir sind uns unschlüssig wieso das so ist, weil in der FAQ steht, dass Betriebsrenten nicht als Einkommen zählen
Solche Versicherungen sind währen der Laufzeit der Versicherung als Vermögen geschützt. Solche Versicherungen müssen nicht vorzeitig aufgelöst werden. Die Rentenzahlung erfolgt aber nach der Laufzeit und ist natürlich dann Einkommen, der Schutz als Vermögen ist entfallen. Auch ist die Rente selbst kein Ertrag (das sind z. B. Zinsen während die Versicherung läuft), sondern eben die Ausschüttung des Vertrages. Und diese Betriebsrente ist dann Einkommen, sie dient ja dem Lebensunterhalt.
Dahingehend ist zur Zeit nur streitig, ob auf die Betriebsrente auch im SGB II ein Freibetrag analog § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII zu gewähren ist, vgl. hier.