Beiträge von Tamar

    Wir sind uns unschlüssig wieso das so ist, weil in der FAQ steht, dass Betriebsrenten nicht als Einkommen zählen

    Solche Versicherungen sind währen der Laufzeit der Versicherung als Vermögen geschützt. Solche Versicherungen müssen nicht vorzeitig aufgelöst werden. Die Rentenzahlung erfolgt aber nach der Laufzeit und ist natürlich dann Einkommen, der Schutz als Vermögen ist entfallen. Auch ist die Rente selbst kein Ertrag (das sind z. B. Zinsen während die Versicherung läuft), sondern eben die Ausschüttung des Vertrages. Und diese Betriebsrente ist dann Einkommen, sie dient ja dem Lebensunterhalt.


    Dahingehend ist zur Zeit nur streitig, ob auf die Betriebsrente auch im SGB II ein Freibetrag analog § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII zu gewähren ist, vgl. hier.

    Die Tochter kann ausziehen. Schwangerschaft, Geburt, eigenes Kind wird im Normalfall als "sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund" gewertet. Spätestens mit der Geburt des Kindes bildet sie sowieso eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen der Eltern ist bereits jetzt nicht mehr bei ihr mit anzurechnen. Im Normalfall wird mit eigenem Kind auch eine eigene Wohnung bewilligt. Auch bei ihm wird es weniger Probleme geben, denn einer "Familienzusammenführung" kann sich das JC auch nicht mit Berufung auf die U25 Regelung im § 22 SGB verwehren. Es ist nur normal, dass die Eltern ihr Kind gemeinsam als Familie groß ziehen wollen.

    Allerdings wird das Pferd von hinten her aufgezäumt. Eine Wohnung muss das junge Paar schon selbst finden, vorher lohnt ein gemeinsamer Antrag auch nicht.

    Der Freibetrag ist eine Belohnung fürs Arbeiten. Und wenn nur eine Person arbeitet, steht auch nur einer Person die Belohnung zu. Daran ist nichts diskriminierend.

    Menschen, die kein Bürgergeld beziehen, bekommen überhaupt keine Belohnung. Im Gegenteil: sie finanzieren mit ihren Steuergeldern noch diejenigen, die nicht arbeiten oder nicht ausreichend verdienen.

    Darf das Jobcenter das einbehalten oder sogar verrechnen?

    Wenn das Jobcenter die volle Miete im Bedarf berücksichtigt: natürlich wird dann ein Guthaben angerechnet. Nur, wenn du aufgrund Unangemessenheit der Kosten zur Miete zuzahlen musst, ist das anders. Im Internet dürfte da auch nichts anderes stehen. Anrechnungsfrei ist Guthaben, das auf Haushaltsenergie beruht. Damit ist Strom gemeint.


    Wie soll denn das funktionieren? Weiß doch noch nicht mal wieviel Rente ich bekomme! Was ist mit den laufenden Kosten die ich immer vom Regelsatz bezahlen muss oder die abgebucht werden, wie Strom, Telefon ect. und was ist mit der Miete?


    Hast du dich denn nicht um die Rente gekümmert? Ansonsten erhält man doch auch jährlich eine Renteninformation, in der steht, wie hoch die Rente wird.

    Das Jobcenter ist mit Erreichen der Regelaltersrente nunmal nicht mehr zuständig. Wenn du kein Geld für den Lebensunterhalt hast, musst du zum. Sozialamt und Leistungen nach dem SGB XII beantragen.

    Das ist angesichts der Unkenntnis, wie das Jobcenter überhaupt gerechnet hat, schlecht zu sagen. Vielleicht errechnen sie, wieviel auf NT entfällt, vielleicht setzen sie einfach das Verhältnis von 135 Euro Abschlag zu 48 Euro Heizkosten an, das kann dir niemand sagen. Wenn alles angerechnet wird und du damit nicht einverstanden bist, dann gehe in Widerspruch.

    Mir kommt die Heizkostenpauschale schon wenig vor. In meinem JC wird einfach das, was im Regelsatz enthalten ist, vom Abschlag abgezogen und der Rest als Heizkosten gewährt. Oder, wenn Unterlagen über den Verbrauch der Heizung vorliegen (Herstellerangaben) wird errechnet, wieviel Kilowatt die Anlage im Normalfall verbraucht und das dann hochgerechnet. Wie es dein Jobcenter macht, kann dir niemand sagen. Und wie schon geschrieben: dass du 6 Monate kein Bürgergeld bezogen hast, spielt beim Guthaben keine Rolle.

    Was macht das für einen Unterschied, müssen die mir was nachweisen oder muss ich denen was nachweisen ?

    Du musst deine Hilfebedürftigkeit nachweisen. § 9 Absatz 5 SGB II besagt, dass bei jemandem, der in Haushaltsgemeinschaft mit einem Verwandten lebt, das Jobcenter vermuten kann, dass er von diesem Hilfe erhält. Der Hausbesuch soll dahingehend wahrscheinlich Klarheit bringen.

    Das greift hier wahrscheinlich nicht. Der Antrag wurde nicht einfach so (unwissentlich oder wissentlich) bei einem unzuständigen Träger abgegeben, sondern nach den Ausführungen des TE mit Absicht genau bei diesem Jobcenter, um von genau diesem Leistungen zu erhalten. Das JC ist dann nicht unzuständig im Sinne des § 16 SGB I. Deshalb erfolgte keine Weiterleitung, sondern die Ablehnung.

    Dessen ungeachtet, dass immer noch die Frage der Erreichbarkeit im Raum steht, die ja auch Ausschlussgrund wäre.

    Nun bin ich schon länger im Krankengeld. Hat er da nicht Anspruch auf mehr Bürgergeld da ich ja viel weniger bekomme und es kaum reicht.?

    Manchmal wird das Bürgergeld mit Krankengeld sogar weniger, weil der hohe Freibetrag für Erwerbstätigkeit, der sonst vom Einkommen abgezogen wird, wegfällt.


    In diesem Zeitraum bekomme ich noch weniger ( übergangsgeld von der Rentenversicherung) hat er in diesem Zeitraum nicht auch Anspruch auf mehr Bürgergeld ?


    Auch hier: nicht unbedingt, siehe oben. Im Normalfall ist es doch so: man reicht, wenn sich was geändert hat, dies beim Jobcenter ein und dort wird dann der Anspruch neu berechnet. Eigentlich ganz einfach.

    Wie hat man denn die Aufteilung Haushaltsstrom und Heizkosten derzeit berechnet? Also wieviel wurde von der Höhe des Abschlages für Heizkosten übernommen und wieviel wurde als vom Regelsatz umfasst nicht berücksichtigt? Ob du 6 Monate nicht im Bürgergeldbezug warst, spielt keine Rolle. Es gilt da immer der Bezug zum Zeitraum des Zuflusses.

    Eine Anlage VM ist doch unüblich bei einem WBA oder?

    Jein. Da in vielen Fällen jetzt das Jahr Karenzzeit mit den 40.000 Euro Vermögensfreibetrag abläuft und die nur noch 15.000 Euro anfangen, ist es derzeit der Nomalfall, dass die Anlage VM verlangt wird.


    Bekomme ich dann noch das Geld für April und warum kam vom Jobcenter nichts weiter?

    Wenn du bedürftig bist, wird ab April bewilligt. Warum vom JC noch nichts weiter kam, das kann dir wahrscheinlich nur das zuständige JC sagen. Da gibt es einige Möglichkeiten über "Post mit Anlage VM kam nicht an" bis hin zu "zuständiger SB ist krank".


    Ich meine die scheinen ja flink zu sein wenn ich ein paar Tage später direkt eine neue Anlage gesendet bekomme

    Hast du denn mal (z. B. telefonisch oder über jobcenter digital) nachgefragt?

    Tja, Mietvertrag unter Verwandten. Wollen die Großeltern, für die du dein eigenständiges Leben aufgegeben hast, denn überhaupt Miete von dir? Immerhin pflegst du sie ja auch quasi als Gegenleistung? Wer pflegt sie, wenn sie dich rausschmeißen müssten, weil du Mietschulden hast? Die Kosten eines Mietvertrages werden nur übernommen, wenn der Mietvertrag auch gelebt wird. Ich zweifle, dass ein Rechtsstreit da viel bringen wird, denn es dürfte kaum jemand für logisch erachten, dass Großeltern, für die ihnen zuliebe die Eigenständigkeit aufgegeben wird und die von dieser Person gepflegt werden, von der Person für ein kleines Zimmerchen Miete verlangen. Im Normalfall ist doch eher das Gegenteil der Fall, nämlich, dass zumindest kostenloses Wohnen und sogar kostenlose Verpflegung drin ist.

    Die Heizkosten sind aber mit fast 400 Euro im Monat definitiv zu hoch für 2 Personen. Und ob das zuständige Jobcenter eine Gesamtangemessenheitsgrenze bildet, weiß hier niemand. Denn das muss es ja nicht, der Normalfall ist weiterhin die getrennte Angemessenheitsbetrachtung.