Beiträge von Tamar
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Ja, das Jobcenter wird dann einen Anspruchsübergang nach § 115 SGB X gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
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Das JC hat recht. Das ist im Prinzip nichts anderes als eine Mietminderung wegen der Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Wohnung. Da es aber ausgezahlt wird, ist es Einkommen.
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Wenn Neuantrag nur bedeuten soll, dass du nochmal alle Unterlagen dort abgeben sollst, dann ist das durchaus legitim. Das alte JC hat ja abgelehnt und behält deswegen auch deine Unterlagen, für den Fall, dass du gegen die Ablehnung Rechtsmittel erhebst. Wenn damit aber gemeint ist, dass man den Antrag nicht rückwirken lässt auf das Datum der Antragstellung am falschen JC, dann wäre das natürlich rechtswidrig. Dann steht dir aber nach der falschen Entscheidung des neuen JC der Rechtsweg mit Widerspruch und Klage offen.
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Die Wohnung ist vermietet. Mit der Miete bezahle ich die Hypothek und einen Kredit, den ich bei der Bank habe.
Das wird das JC nicht interessieren. Die Mieteinnahmen sind Einkommen, zumindest die Grundmiete.
Was das Jobcenter betrifft, möchte ich wissen, ob es uns weiterhin finanziell unterstützt oder nicht. Mein Mann bezieht jetzt Arbeitslosengeld, da die Firma, in der er gearbeitet hat, geschlossen wurde.
Kommt darauf an, wie hoch das Einkommen aus der Miete zzgl. Arbeitslosengeld und Kindergeld ist. Da der hohe Freibetrag für Erwerbstätigkeit wegfällt, hat man mit "nur" Arbeitslosengeld in manchen Fällen sogar weniger oder gar keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr.
Aber als ich erneut einen neuen Antrag einreichte, einschließlich meiner selbst, wollte ich wissen, ob sie ihn wegen einer Wohnung in Spanien ablehnen würden?
Wenn die Wohnung dort wegen Finanzierung noch gar nicht euer Eigentum ist, wahrscheinlich nicht. Aber das Jobcenter wird das im Rahmen der Vermögensprüfung natürlich prüfen.
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Ich habe die Wohnung gemietet, um die Hypothek und den Kredit zu bezahlen.
Meinst du in Wirklichkeit "vermietet"? Ansonsten verstehe ich den Sinn nicht. Und was genau wollt ihr vom Jobcenter wissen?
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sie haben ihn auch bekommen
Woher weißt du das?
Aber selbst, wenn das JC den Zugang nicht bestreitet: Bei den meisten Jobcenters wird inzwischen eine eAkte geführt. Das heißt, dass alles, was per Papier eingeht, erst zum Scannen geht. Das dauert dann unter Umständen auch 3 bis 4 Tage, es es dann der Sachbearbeiter überhaupt in seiner Post in der eAkte hat und bearbeiten kann.
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Sowas macht man ja auch nicht kurz vor knapp. In welcher Form wurde der Antrag gestellt? Papier? Online? Post? Mail? JC-digital? Fax? Persönlich?
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Der Rechner ist zwar Cool, aber entspricht nicht für eine Person wie ich es bin, der mit seinen Eltern zusammen Wohnen,
Man muss natürlich mit den Eltern rechnen. Du bist das Kind in der Berechnung. Das geht sehr wohl.
Soweit ich auch weiß bekommt meine Mutter auch kein Geld.
Warum? Hat sie bisher nicht gearbeitet? Dann habt ihr doch schon immer vom Einkommen des Stiefvaters gelebt.
Das mit der Kündigung wegen Arbeitsunfall kann ich auch nicht nachvollziehen, denn nach der Probezeit ist ein Azubi nur noch fristlos kündbar. Ein Arbeitsunfall wird ja dann wohl kein Grund für eine fristlose Kündigung sein.
Irgendwas solltest du jetzt aber sowieso machen, denn ab 23 musst du dich selbst krankenversichern, wenn du weder arbeitest, noch Ausbildung machst oder zur Schule gehst.
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Wird ein eventueller Antrag ggf. abgelehnt, weil mein Stiefvater als Feuerwehrmann eventuell zu viel verdient und das Amt sagt, dass er doch für mich aufkommen kann? Trotzdessen, dass er momentaner allein Verdiener ist und jetzt nicht die 4k Brutto mitbringt?
Ja, das kann natürlich sein, dass er zuviel verdient. Und deine Mutter hat ja bestimmt auch Krankengeld. Kindergeld wird es auch noch geben, wenn du ausbildungssuchend bist. Es gibt genug Bürgergeldrechner im Netz, einfach mal durchrechnen.
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Schätzungsweise sollte dir diese Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R deine Fragen beantworten.
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Wow, dafür opfert man gerne seine Zeit... Was verstehst du denn nicht daran, dass man nicht alle Probleme, die ein Jobcenter mit deinem Fall haben könnte, voraussehen kann und das es besser ist, dass du, wenn du deinen Antrag gestellt hast und es tatsächlich Probleme gibt, hier wieder mit dann konkreten Fragen aufschlägst?!
Ich habe dir nur einige Probleme aufgezeigt. Ob das zuständige Jobcenter die überhaupt sieht oder vielleicht ganz andere, das weiß doch niemand. Warum soll man sich einen Kopf über ungelegte Eier zerbrechen? Bzw: den habe ich mir zerbrochen, den Dank dafür kann ich gerade nachlesen.
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Warum sollte ich Strom nicht rechnen? Telefon auch nicht?
Weil solche Sachen im Regelsatz enthalten sind. Solltest du eigentlich wissen,, wenn du bereits schonmal Leistungen erhalten hast.
Ich könnte ggf die Rente auf ihr Konto gehen lassen.
Unrelevant, solange du darauf Zugriff hast.
Daher nochmal meine Frage, wie das jobcenter die Rente meiner Mutter mit einbeziehen, bzw berechnen würde.
Das kann dir niemand sagen, weil du eben nicht nur mit einer Verwandten,, die Einkommen hat, zusammen lebst, sondern darüber hinaus über dieses Einkommen auch verfügen kannst, ohne dass da jemand das überwacht.
Jedem Hans und Franz stehen Bürgergeld und Miete und was nicht noch alles vom jobcenter zu.
Das ist falsch und bringt dich auch überhaupt nicht weiter.
Es gibt ja extra vom jobcenter diese Regelung für pflegende Angehörige (Pflegestufe 4 + 5 ist keine Arbeit oder massnahme zumutbar).
Das hat nichts mit dem Problem, ob du überhaupt als hilfebedürftig angesehen wirst, zu tun. Es geht um den Leistungsanspruch und nicht darum, ob dir Arbeit zumutbar ist.
Gäbe es notfalls die Option, das jobcenter würde mich zumindest Krankenversichern?
Nein.
Habt ihr den eine andere Idee wie ich mich weiter um meine Mutter kümmern könnte?
Ich habe es dir bereits geschrieben:
Grundsätzlich solltest Du erstmal den Antrag stellen, denn es geht auch um deine Krankenversicherung, wenn Alg1 tatsächlich eingestellt wird. Und wenn es konkrete Probleme gibt,, dann melde dich wieder.
Es ist schlicht Zeitverschwendung, sich über alle Eventualitäten vorab einen Kopf zu machen. Das geht nicht. Niemand weiß, wie das JC auf deinen Antrag reagiert, was es für Probleme geben wird, ob es überhaupt Probleme geben wird. Stell den Antrag. Wenn dann das Jobcenter in nicht positiver Hinsicht reagiert, dann komm wieder, denn dann kann man konkret auf die vom Jobcenter aufgeworfenen Punkte eingehen.
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ich wechselte auf Nachtarbeit um mich tagsüber zu kümmern. Dieses ging auch nur eine Zeitlang und ich war lange AU geschrieben und fiel dann irgendwann ins Alg1, welches ich aktuell auch beziehe.
Bist du jetzt ungekündigt im Alg1, weil Krankengeld geendet hat oder wurdest du irgendwann gekündigt?
Kann mir jemand was dazu sagen wie es mit meinem Haus aussieht?
Das Haus ist mit 120qm vom Vermögen her geschützt. Die Kosten erscheinen mir allerdings für ein Haus ohne Kredit sehr hoch. Ich lebe mit Mann und Kind + Schwiegermutter ähnlich wie du. SM im Erdgeschoss und wir im 1.OG + ausgebautem kleinen Dachboden, aber wenn ich unsere Kosten auf den Monat umrechnen würde (Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger...) komme ich nie im Leben auf 450 Euro. Strom darfst du z. B. nicht dazu rechnen. Telefon interessiert auch niemanden.
Mit der Rente und Versorgungs Bezüge meiner Mutter?
Das ist eher ein Problem, da du darüber verfügungsberechtigt bist und es deshalb für dich nutzen könntest. Hinzu tritt § 9 Absatz 5 SGB II, der besagt,, dass das JC das auch vermuten darf, wenn man mit Verwandten zusammen lebt.
dort steht am Ende, mir würden so um die 0,00 - 350,00€ Bürgergeld incl Miete mtl zustehen.
Du hast doch gar keine Miete. Und Hauslasten werden im SGB II nicht auf den Monat ungerechnet, sondern bei Fälligkeit berücksichtigt. Wenn Wasser alle 3 Monate fällig ist,, dann wird es auch nur in diesen Monaten berücksichtigt. Wenn der Schornsteinfeger im August kommt, dann wird das auch nur im August berücksichtigt. Wenn ihr mit Öl heizt und einmal für 3000 Euro tankt, dann wird das auch nur in dem Monat berechnet usw.
Grundsätzlich solltest Du erstmal den Antrag stellen, denn es geht auch um deine Krankenversicherung, wenn Alg1 tatsächlich eingestellt wird. Und wenn es konkrete Probleme gibt,, dann melde dich wieder. Ansonsten sind hier zuviel Wenn und Aber drin, dass man wirklich alles Denkbare ansprechen könnte.
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Naja, seien wir ehrlich. Im anderen Forum war von 2000 - 3000 Euro die Rede. Wahrscheinlich liegen wir also sogar weit über den 150 Euro/Monat.
Ansonsten sind fehlende Abbuchungen für Lebensmittel oder fehlende Barabhebungen immer ein Problem, da sie darauf hinweisen, dass der Lebensunterhalt eben nicht mit Bürgergeld bestritten wird.
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Jedes JC muss einen Datenschutzbeauftragten haben. Und diese Kopien sind unnötig. Letztlich kommen die einfach in die Akte, damit gemacht wird nicht viel. Musst du entscheiden, ob du den Datenschutzbeauftragten deswegen anschreiben möchtest.
Hinsichtlich des Gesprächs mit dem FM warte einfach ab, wie es sich entwickelt.
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Es hat sich nichts geändert. Hinsichtlich der unnötigen Kopien von PA, Bankkarte etc. kannst du den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters anschreiben, man möge das aus der Akte nehmen,, da es sich um Daten handelt, die nicht gespeichert werden müssen.
Hinsichtlich des Gesprächs mit der Fallmamanagerin: du solltest es wahrnehmen, es wird wahrscheinlich darum gehen, in welchem Zeitraum du wieder arbeitsfähig bist oder ob es auf ein ggf. temporäre Erwerbsminderung hinausläuft. Um das abschätzen zu können, ist es sicherlich nicht schlecht, wenn du Diagnosen nennst. Ohne jegliche Informationen dazu kann ja niemand abschätzen, wie es weiter gehen soll. Atteste oder so sind dazu aber unnötig. Sollte es auf eine Begutachtung beim ÄD hinauslaufen, dann reichst du alles, für den ÄD ein oder erteilst Schweigepflichtsentbindung.
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Zu deinem Haushalt gehörst du allein.
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Ich bin mir sehr sicher. Allein die Vorschriften zur Ortsabwesenheit, § 7b SGB II, sprechen gegen einen Anspruch:
Zitat(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Leistungen, wenn sie erreichbar sind. Erreichbar sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wenn sie sich im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhalten und werktäglich dessen Mitteilungen und Aufforderungen zur Kenntnis nehmen können.
Hinsichtlich der Wohnungsproblematik könnt ihr sicherlich mit dem Jobcenter verhandeln. Hat er denn schon eine Zusage von der Uni ab nächstem Jahr, so dass wahrscheinlich ist, dass er wirklich in euren Haushalt zurückkehrt? Aber selbst wenn, gibt es erstmal kein Anrecht darauf. Gerade bei jungen Menschen kann sich in einem Jahr der Zukunftswunsch extrem ändern. Andere Uni, Verbleib im Ausland, Liebe etc.
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Ein Zeichen dafür, dass in den Jobcentern noch Menschen und keine KI arbeiten. Es soll tatsächlich der Fall sein,, dass Menschen auch mal Fehler machen.
Welche Diskussionsfrage möchtest du denn mit dem Beitrag aufwerfen?
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Dies ist kein Zahlungsfehler, sondern nur die Entscheidung von jemandem.
Trotzdem ist das kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt und daher ein Widerspruch unzulässig.
In diesem Fall schlagen Sie vor, dass meine Mutte einen Anwalt konsultiere. Wie viel Zeit hat meine Mutter dafür?
Eine Leistungsklage ist an keine Frist gebunden.