Beiträge von Tamar

    Bekomme ich dann weiterhin Geld von der Agentur für Arbeit über die Nahtlosigkeitsregelung?

    Ja/Nein/Vielleicht. Das kommt dovh auf das Gutachten und die ggf. erneute Feststellung des ÄD der BA an. Wenn Erwerbsfähigkeit festgestellt wird, musst du dich mit deinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen.


    Werde ich dann im Bürgergeld als Erwerbsfähig eingestuft?

    Das ist so ähnlich wie bei der Agentur.


    Soll ich nen Zettel dazu schreiben, dass ich gegen die Erwerbsminderungsrenten Ablehnung in Widerspruch gegangen bin?


    Ja. Auf alle Fälle für das JC, damit man dort weiß, dass trotz Ablehnung der Rente Erstattung bei der DRV angemeldet werden muss.


    Würde dann eine Zahlung eingestellt werden?

    Sie erste Antwort. Wenn es zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit kommt und du dich nicht zur Verfügung stellst, gibt es kein Alg mehr. Beim Bürgergeld drohen bei Ablehnung zumutbarer leidensgerechter Arbeit und Maßnahmen dann Sanktionen.


    Richtet sich der ärztliche Dienst komplett nach der DRV?

    Das ist reine Spekulation und hängt garantiert vom jeweiligen Gutachter ab.


    Wird nun ein neues Gutachten des ärztlichen Dienstes erstellt, indem einfach alles von der DRV übernommen wird und ich dann auf einmal plötzlich fälschlicherweise erwerbsfähig bin?

    Zuerst mal: "fälschlicherweise" ist deine Einschätzung. Im Übrigen ist die Frage im Prinzip identisch mit der vorherigen Frage.


    Kann ich dazu gleich jetzt schon mal im Voraus dazu Akteneinsicht anfordern?

    Bei wem? DRV? Agentur für Arbeit? Jobcenter?


    tauschen sich das Jobcenter und die Agentur untereinander aus?

    Über was? Wenn ich dich richtig verstehe, wirst du Bürgergeld doch erst nach Beendigung des Arbeitslosengeldes beanspruchen wollen. Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung aus Agentur und Kommune arbeiten im Vermittlungsbereich mit demselben Programm wie die Agentur für Arbeit, daher haben diese Jobcenter auf viele Daten, die zu Agenturzeiten erstellt wurden, Zugriff. Wenn aber ein kommunales Jobcenter zuständig ist, dann nicht.


    Was ist wenn ich das ganze nicht unterschreiben würde?

    Dann wird der Gutachter der BA wohl ohne das Gutachten der DRV feststellen müssen, was erwerbsmäßig geht und was nicht. Eigentlich sollte ja in der Aufforderung drin stehen, ob die Einverständniserklärung freiwillig ist oder Konsequenzen drohen.

    Bist du denn irgendwo wegen deiner Probleme in Behandlung? Es geht sicherlich darum, abzuklären, ob du ggf. persönlich vom Ärztlichen Dienst der BA untersucht werden musst, weil es gar nichts Aktuelles zu deinen Erkrankungen gibt oder ob ein Gutachten nach Aktenlage möglich ist, weil du derzeit gut dokumentiert bis x Ärzten in Behandlung bist.

    Denn, wenn du nicht in Behandlung bist, sind deine Einschränkungen doch erstmal nur eine Eigendiagnose. Bzw.: wenn jemand ernsthaft erkrankt ist, dann sollte er doch auch irgendwo in Behandlung sein?

    Dein Whataboutism hilft da auch nicht weiter. Ja, es gibt Gesetze. Beim Jobcenter ist das Hauptgesetz das SGB II, flankiert von SGB I, SGB X und noch so ein paar anderen. Darum, wie andere Behörden oder Stellen ihre Gesetze umsetzen und Missbräuchen nachgehen, hat im Jobcenter niemanden zu interessieren. Wenn durch Zufluss eine Überzahlung entstanden ist, dann ist es Aufgabe des JC, zuviel gezahlte Leistungen zurückzufordern und eben nicht, zu überwachen, ob jemand bei Rot über die Ampel fährt oder anhält.

    Dann wird es schwierig. Das BSG hat mehrfach zu Darlehen unter Verwandten entschieden und hier hohe Anforderungen gesetzt, um Darlehen von verdeckten Schenkungen abzugrenzen. Allein schon die fehlende Schriftform und die damit verbundene fehlende Rückzahlungsvereinbarung ist problematisch. Auch würde ein normaler Miete nicht über einen solchen Zeitraum die Miete stunden, sondern kündigen und Räumungsklage erheben. Alles Indizien dafür, dass deine Mutter dich eben doch unterstützt, du also die Hilfe von Dritten erhältst.

    Nun, ich finde es gerecht, dass der Staat bzw. dessen Steuerzahler nur das an Unterstützung an Hilfebedürftige leisten, was sie zusätzlich zu dem, was sie bereits haben, benötigen. Bürgergeld ist keine unveränderliche Rente. Wenn jemand selbst Einkommen hat, dann kann er sich zum Teil eben selbst unterhalten und benötigt entsprechend weniger vom Staat. In Fällen wie deinen ist dann das zuviel gezahlte Bürgergeld nunmal zu erstatten. Das Zuflussprinzip ist eine unveränderliche Rechtsnorm und wenn es in einem Monat reguläre Zuflüsse aus 2 Einkommensquellen gibt, dann ist das eben so.

    Kündigung kam am 14.6.2024. Es besteht somit kein laufendes Beschäftigungsverhältnis.


    Es gibt auch in der Probezeit Kündigungsfristen. Zu wann war die Kündigung?


    LT Krankenkasse: Krankengeld über die Krankenkasse wird in den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhälnitsses


    Krankengeld gezahlt und zwar solange, wie die Krankschreibung dauert. Diese 4 Wochen-Regelung, ob Lohnfortzahlung oder gleich Krankengeld ist nur für den Beginn des Krankengeldbezuges wichtig, nicht für die Dauer.


    Vom Ex-Arbeitgeber bekommt er kein Krankengeld, da kein laufendes Arbeitsverhälntis besteht.


    Vom Arbeitgeber gäbe es überhaupt kein Krankengeld, sondern Lohnfortzahlung. Nochmal: hat jemand noch keine 4 Wochen gearbeitet, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten, so dass sofort die Krankenkasse Krankengeld zahlen muss. Das hat aber nichts mit der Dauer der Zahlung zu tun. Der Anspruch besteht auch über das Ende der Beschäftigung hinaus.


    Bei wem können wir bzw. bei wem kann er Krankengeld beantragen ?


    Bei seiner Krankenkasse natürlich.

    Ist eigentlich der gleiche ärztliche Dienst für die Agentur für Arbeit und Jobcenter zuständig oder sind das zwei verschiedene ärztliche Dienste?


    Das kann derselbe sein, muss aber nicht.


    Gibt es die Möglichkeit, dass mein Arzt die AU-Bescheinigung elektronisch (eAU) an das Jobcenter schickt? Bzw. das Jobcenter sich die holt?


    Nein.


    Fall nein, kann man die über das Onlineportal / Internetseite hochladen und verschicken?


    Den normalen Krankenschein? Ja, das geht.


    Muss man sich auch immer mündlich oder schriftlich zusätzlich krankmelden?


    Nein. Wenn man aber gerade zufällig einen Termin hat, wäre es schon sinnvoll.


    Nach 6 Wochen Krankschreibung zahlt einfach das Jobcenter weiter ganz normal Bürgergeld? Krankengeld gibt es dann nicht mehr?


    Genau.

    In diesem Monat bin ich von minijob auf 15h Job umgestiegen. Heißt ich habe am 15. mein minijobgehalt von 514€ bekommen und am 28. mein Teilzeitgehalt von 732€.


    Was heißt das? Deine Arbeitsstunden wurden erhöht oder hast du den Job gewechselt? Wann war die vertraglichen Fälligkeiten der Lohnzahlungen? Beides im Februar? Dann wird das tatsächlich wie ein Job gerechnet. Den Freibetrag gibt es auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Und nicht auf Arbeitsverträge. Ansonsten könnte jemand 12 Verträge a 100 Euro haben und hätte dann nach deiner Denke 12 x 100 Euro Freibetrag, also komplette 1200 Euro Lohn anrechnungsfrei. So funktioniert das nicht.


    Und der Rest von Überstunden die ich komplett zurück zahlen muss. Die wurden zu 100% angerechnet.


    Auch das ist Einkommen im Monat des Zuflusses. Vollkommen korrekt.

    Der Gesetzestext stellt auf das Wort "bezieht" ab, also muss Altersrente tatsächlich bezogen werden, so dass eigentlich im November noch Bürgergeld kommen sollte. So auch die fachlichen Weisungen der BA zu § 7 SGB II, Randziffer 7.124:


    Nach meinem Verständnis bin ich kein Teil der Bedarfsgemeinschaft da ich meinen Lebensunterhalt bisher und auch weiterhin aus eigenen Mitteln erwirtschaften kann und zu keiner Auskunft verpflichtet bin.

    Du bist erstmal als U25jähriger grundsätzlich Teil der BG. Erst nach Feststellung des Jobcenters, dass du selbst ausreichend Einkommen hast, bistg du mangels Hilfebedürftigkeit kein Teil der BG. Um das festzustellen, benötigt das JC nunmal diese Unterlagen. Der Freibetrag für U25jährige in Ausbildung beträgt übrigens derzeit 520 Euro, wenn du also bei 1000 Euro brutto ein Netto von knapp 800 Euro haben solltest, werden gerade mal 280 Euro Einkommen angerechnet. Das deckt noch nichtmal den Regelsatz, so dass du sehr wohl Aufstocker werden könntest.


    Du kannst natürlich auch auf Leistungen nach dem SGB II verzichten. Das führt aber dazu, dass ohne weitere Prüfung, ob du das Kindergeld für den eigenen Lebensunterhalt benötigst, dieses in voller Höhe bei deiner Mutter als Einkommen angerechnet wird.