Beiträge von Tamar

    Ist diese Verfahrensweise so üblich?Natürlich. Im Gegenteil, das muss sogar so gemacht werden, wenn sich in den anderen Monaten nichts ändert.

    Bist du dir ganz sicher, hab echt voll Angst dass der Sachbearbeiter die anderen Monate bis zum Jahresende vergessen hat?

    Kann ich mir trotzdem sicher sein dass der Änderungsbescheid nur für den Monat August gilt?


    100%ig sicher.


    Ich bin nämlich der Meinung das damals bei meinen Eltern in Änderungsbescheiden immer alle Monate bis zum Ende des Bewilligungszeitraum aufgeführt waren?


    Das gibt es natürlich auch. Wenn sich z. B. die monatlichen Heizkosten ändern, dann sind ja auch mehrere Monate betroffen.

    Da ich selbst gekündigt habe, wollte ich die Zeit bis ich ALG1 erhalte mit Bürgergeld überbrücken.


    Aber nicht für 4 Monate (September bis Dezember). Außerdem muss über die vorrangige Leistung entschieden sein, sonst gibt es kein Bürgergeld. Falls der letzte Lohn im Folgemonat kommt, fällt schonmal ein Monat Bürgergeld weg. Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund kannst du dich auch auf Kostenersatz nach § 34 SGB II einstellen.


    Meine Kündigungsfrist ist 1 Monat zum Monatsende, die Kündigungsfrist der Wohnung ist jedoch 3 Monate. Damit wäre noch 1 Monat Miete zu überbrücken (in der ich auch kein ALG1 erhalte)


    Es werden definitiv keine 3 Monate Doppelmiete berücksichtigt. Schon gar nicht bei Eigenverschulden.


    Das Praktikum würde ich noch am Ort der Zweitwohnung machen. Das wäre also während des Bürgergeld Bezugs.


    Dann wäre Doppelmiete eh kein Thema, da du dort wohnen bleibst und das JC an diesem Ort zuständig ist. Und wie gesagt: fließt der letzte Lohn noch im September, gibt es kein Bürgergeld für September.

    Du hast doch jemanden nach einer Woche telefonisch erreicht. Was spricht dagegen, nochmal nachzufragen? Solche Regelungen wie "20% mehr" usw. sind örtliche Regelungen. Sowas kann es in Gebieten mit Wohnraumknappheit geben, woanders aber nicht. Kosten der Unterkunft sind -auch im SGB XII (du bist hier eigentlich im falschen Unterforum)- Sache der jeweiligen Stadt/Gemeinde/Landkreis und daher bundesweit nicht einheitlich.

    Liegen denn Nachweise vor, dass du gesundheitlich auf eine Erdgeschosswohnung angewiesen bist? Besteht tatsächlich Eigenbedarf? Das zu prüfen, kann durchaus auch mal länger als 3 Wochen dauern und bis zum 31.10. sind auch noch über 2 Monate Zeit. Wahrscheinlich sieht das Sozialamt tatsächlich die Dringlichkeit nicht, insbesondere, wenn eben das jetzige Angebot zu teuer ist. Hast du denn nach der mündlichen Mitteilung, dass es zu teuer ist, wenigstens weitergesucht? Du solltest dich nicht auf "die Wohnung muss es sein und keine andere" versteifen.

    Was ist denn mit normalem Arbeitslosengeld? Ein Erwachsener hat im Normalfall auch seinen Lebensmittelpunkt dort, wo er sich überwiegend aufhält. Wenn du den Arbeitsvertrag gekündigt hast, dann war das doch geplant, wieso dann nicht auch rechtzeitig den Mietvertrag? Doppelmieten werden nur berücksichtigt, wenn sie unvermeidbar waren. Und ich sehe nicht, wieso du die Wohnung in Norddeutschland nicht gleich und sofort mit der Arbeitsvertragskündigung auch kündigen konntest.


    Wenn du bei den Eltern wohnst und die dazu nicht kostenfrei bereit sind, ist es der Normalfall, dass die Kosten kopfteilig berücksichtigt werden. Also, wenn ihr 3 Personen seid, dann 1/3 der Miete oder 1/3 der Kosten, die bei Eigentum anfallen.


    Und melde ich mich an meinem erst oder Zweitwohnsitz arbeitslos? (Evtl möchte ic auch ein zwei wöchiges, unentgeltliches Praktikum an meinem Zweitwohnsitz absolvieren)


    Das kommt jetzt darauf an, ob wir nun von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld sprechen.

    Habe ich eine Chance, das diese Kosten vom Staat übernommen werden? Bzw. an mich zurückerstattet werden, bei Vorleistung?

    Für Igel-Leistungen gibt es nichts. Der Bezug von Sozialleistungen soll lt. Gesetzgeber und Rechtsprechnung nicht dazu führen, Sozialleistungsempfängern eine über die Leistungen, die die GKV erbringt, hinausgehende Krankenleistungsversorgung zu ermöglichen.

    Obwohl die Kinder sich selbstversorgen?

    Was meinst du damit?

    Ich bezweifle, dass es einfach wird, in der Konstellation Bürgergeld für sie zu erhalten. Aus welchem Grund war der Umzug denn notwendig? Was ist eigentlich mit eurer Aufsichtspflicht und elterlichen Verantwortung? Weiß das Jugendamt Bescheid?

    Es dem Jobcenter melden? Und wie geht es dann weiter. Werden Zahlungen gestrichen oder minimiert ?

    Natürlich müsst ihr es melden. Und natürlich werden die Zahlungen für die Kinder bis auf die Tage, die sie bei euch sind (sogenannte "temporäre Bedarfsgemeinschaft" gestrichen, denn sie wohnen ja nicht mehr bei euch im Haushalt.

    Was ist denn "alles versucht"? Offenbar doch nicht. Hast du es überhaupt wenigstens schriftlich gemacht? Dein Recht kannst du ganz einfach durchsetzen, indem du androhst, von deinem Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB Gebrauch zu machen. Das JC wird dein einfaches "habe alles versucht" nicht akzeptieren.

    Dann ist es so, wie es in der ersten Antwort steht: Du hast ein Anrecht darauf, die Rechnungen und Nachweise des Vermieters einzusehen und auch zu vervielfältigen.


    Anscheinend ist etwas an deiner Nebenkostenabrechnung ungewöhnlich und da es durchaus derart fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen gibt, die sogar unwirksam werden, so dass sie nicht gezahlt werden müssen, schaut eben das Jobcenter da ganz genau hin.

    Ich verstehe die ganze Fragerei nicht. Dem LE kann doch zumindest im laufenden Bezug egal sein, ob das Jobcenter die BK-Nachzahlung von 400 Euro nun als Bedarf für den Mai 24 oder Juni 24 einstellt. Hauptsache, es übernimmt die Nachzahlung.


    Ansonsten sollte man bei offiziellen Stellen nachlesen, z. B. bei "frag den Staat". Da steht die beste Beschreibung, hier die Definition durch ein kJC:



    https://media.frag-den-staat.de/files/foi/7711…brechnungen.pdf