Wieso grundlos? Entweder muss man was zurück zahlen oder nicht. Wenn man zu Recht zurück zahlen muss, dann liegt auch ein Grund vor.
Wenn du mit "grundlos" auf eine etwaiges Verschulden abstellst, also meinst, das Jobcenter dürfte nur dann aufrechnen, wenn du z. B. Einkommen monatelang verschwiegen hast, dann irrst du dich. In solchen Fällen darf das JC 30% aufrechnen. Wenn man es nicht verschuldet hat, sondern die Überzahlung nur durch einfache zeitliche Überschneidung erfolgt ist, dann sind es die 10%.
Wieso das Jobcenter jetzt von deiner Tochter etwas zurückfordert, also, ob es von ihr verschuldet wurde, oder eine einfache Überzahlung ist, für die sie nichts kann, schreibst du ja nicht.
Oder ob ich die Überzahlung nicht einfach per Ratenzahlung über den Inkassodienst des Arbeitsamtes vereinbaren kann.
Das bestimmst halt nicht du, sondern das JC im pflichtgemäßen Ermessen.
Grundsätzlich sieht es das höchste Sozialgericht Deutschlands so:
Zitat
Die Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen gegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 30 % des Regelbedarfs über bis zu drei Jahre ist mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar.
Von daher solltest du davon ausgehen, dass eine Aufrechnung erfolgen wird, weil das für das Jobcenter die einfachste und effektivste Lösung ist.