Wenn im September kein Anspruch besteht, dann ist im September zugeflossenes Einkommen im Oktober Vermögen. Daher kann die Nachzahlung nicht auf 6 Monate aufgeteilt werden.
Ich Frage mich auch, warum die Bewilligung nicht bei Arbeitsaufnahme im August unterbrochen wurde und stattdessen der BWZ immernoch läuft und es zu einem Einziehungsbescheid kam??
Äh?! Schreibst du doch selbst:
ein Entziehungsbescheid gegen meinen Sohn, wirksam ab 01.09.24 wegen fehlender Mitwirkung, da er bisher weder den Arbeitsvertrag noch die Lohnabrechnung für August beim JC eingereicht hat
Wie verhalten wir uns am Besten?
Mitteilen, dass die Unterlagen noch gar nicht vorliegen und nachgereicht werden, wenn sie es tun. Und zur Mitwirkung hätte man deshalb Fristverlängerung beantragen können, dann gäbe es noch gar keinen Versagungsbescheid.