Nun frage ich mich, ob ich die Kosten für den Internetanschluss zum Teil vom o.g. Einkommen absetzen lassen kann, da er auch zur Erzielung bzw. Erhaltung von Einnahmen dient.
Nein. Dazu fehlt es an der Ausschließlichkeit. "Zum Teil" reicht da nicht.
Nun frage ich mich, ob ich die Kosten für den Internetanschluss zum Teil vom o.g. Einkommen absetzen lassen kann, da er auch zur Erzielung bzw. Erhaltung von Einnahmen dient.
Nein. Dazu fehlt es an der Ausschließlichkeit. "Zum Teil" reicht da nicht.
Danke erstmal bedeudet wenn man nicht arbeiten kann, weil man pflegt und zuviel Geld hat wird man bestraft.
Niemand wird bestraft. Dass man vom Vermögen leben muss, wenn es eine gewisse Grenze überschreitet, ist vollkommen unabhängig davon, ob man arbeitslos ist, Rente bezieht, arbeitet, faulenzt oder eben jemanden pflegt.
Es ist schlicht und einfach so, dass du eben nicht hilfebedürftig bist. Warum soll die Allgemeinheit für jemanden aufkommen, der über ausreichend Geld verfügt?
Wenn du über dem Schonvermögen liegst, musst du deinen Lebensunterhalt natürlich von diesem Vermögen bestreiten. Dazu gehören auch die Beiträge zur freiwilligen KV/PV.
Wenn dein Vermögen dann unterhalb der Schonvermögensgrenze abgeschmolzen ist, kannst du einen neuen Antrag stellen.
Für die endgültige Festsetzung hat das Jobcenter ein Jahr nach Beendigung des Bewilligungszeitraums Zeit. Für "normale" Aufhebungen wie z. B. bei einem Hausgeldguthaben ein Jahr ab Bekanntwerden aller relevanten Umstände. Es kann also sein, dass für einen Großteil deiner Zeiträume eine Forderung durch das Jobcenter nicht mehr möglich ist.
Wenn doch noch was kommt, solltest du das dann anwaltlich prüfen lassen.
Dann wäre es ab da möglich. Du solltest dir zuerst eine Wohnung suchen und dann den Antrag stellen.
Ob offiziell oder inoffiziell. Du hast falsche Angaben gemacht und was das Amt jetzt daraus macht, kann hier niemand abschätzen.
Verlange doch einfach Miete, wie es sich gehört. Es ist doch nicht Aufgabe des Steuerzahlers, dir Lastenzuschuss zu zahlen, damit du weitere Personen mietfrei wohnen lassen kannst. Ob es überhaupt Lastenausgleich gibt, wenn ein Teil vermietet wird oder werden könnte, weiß ich nicht.
Kann ich überhaupt in dieser Situation (siehe Status oben) noch eine Verzichtserklärung abgeben?
Wozu, wenn bestandskräftig abgelehnt wurde? Wovor hast du Angst?
Löschung mich betreffender personenbezogener Daten gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO
Das kannst du vergessen. Da die Unterlagen für eventuelle spätere Verwaltungsverfahren relevant sind (z. B. Überprüfungsanträge) können sie erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.
Wann wirst du denn 25?
Ganz schnell einen Job suchen, bis du eine Ausbildung gefunden hast, würde wahrscheinlich verhindern, dass du in eine Maßnahme musst.
Regelsatz + Freibeträge wäre die Grenze. Wann das erreicht ist, rechne bitte selbst aus. Das Bürgergeld ist nämlich für solche Spielchen nicht geschaffen worden. Wenn man arbeiten kann, sollte man das tun. Und zwar möglichst so, dass man kein Geld vom Staat braucht.
Es kann auch immer mal was sein. Zahlendreher in der Bankverbindung oder so. Wenn es morgen nicht drauf ist, solltest du definitiv mal beim Jobcenter nachfragen.
Ja, da gibt es es Freibeträge, z. B. die Versicherungspauschale von 30 Euro, wenn die nicht schon für ein anderes Einkommen gewährt wurde. Aber das ist nunmal kein deutlich höherer Freibetrag für Erwerbstätigkeit.
Was meinst du mit Unterschied? Bei den Freibeträgen? Liegt das nicht auf der Hand, dass der besser gestellt werden soll, der für seinen Lebensunterhalt arbeitet?!
Das weiß niemand, wann die Zahlbarmachung erfolgt ist. Normalerweise wird das mit dem Bescheid gemacht. Konkret kann dir das nur dein Jobcenter beantworten.
Wenn das JC eine ordentliche Unterhaltsstelle hat, erhältst du eine sogenannte Rechtswahrungsanzeige, mit der dir mitgeteilt wird, dass Frau und Kind Leistungen beantragt haben bzw. erhalten. Dazu gibt es einen Fragebogen, den du ausfüllen musst und die Aufforderung, Nachweise zu Einkommen und Vermögen beizubringen. Dazu gibt es auch einen vom Arbeitgeber auszufüllenden Vordruck, aber manchen JC reicht das nicht, die wollen die richtigen Lohnbescheide (natürlich nur in Kopie). Dazu kannst du selbst noch Nachweise beibringen, die positiv für dich berücksichtigt werden können (Fahrtkosten, Versicherungen etc).
Nein, ist sie nicht. Das lässt sich aber auch eindeutig dem anderen Thread entnehmen. Die 100 Euro Regelung ist einfach nur eine Verwaltungsvereinfachung. Wenn nur Kapitalerträge bis 100 Euro anfallen, braucht das JC nichts zu machen. Wenn sie über 100 Euro sind, sind sie anzurechnen. Und was du als Freibetrag errechnet hat, ist der Freibetrag für Erwerbstätigkeit. Kapitalerträge sind keine Erwerbstätigkeit.
Die Rechnung ist richtig.
Wenn das JC eine Aufrechnung verfügt (wie gesagt, es kann, es muss aber nicht), dann mit 10% des Regelsatzes. Ansonsten meldet sich -wenn es kein kommunales JC ist- der Inkassodienst der BA bei dir wegen Rückzahlung und du kannst individuelle Raten vereinbaren.
Gerade mal 6 Beiträge unterhalb deines Themas wurde das doch bereits ausführlich diskutiert:
Reklamieren? Das ist nicht der Ottoversand. Wenn, dann musst du schon in Widerspruch gehen.
Dann bestehe halt auf einen Bescheid. Der sollte dann ja eine Begründung enthalten.
Es scheint für das Jobcenter keine Regeln oder Abläufe zu geben.
Wie kommst du darauf? Erstmal musst du ja begründet haben, warum du weiter Einstiegsgeld benötigst. Wenn das so wie hier "habe noch nichts mit dem Gewerbe verdient" war, wozu braucht es da noch irgendwelche Zahlen, um eine Entscheidung zu treffen?
Ansonsten beantworte meine Fragen.
was es mit deiner Selbstständigkeit auf sich hat, wenn du dir nach 4 Monaten immer noch nicht wenigstens die Ladenmiete leisten kannst usw.
Alles andere ist schlicht und einfach Zeitverschwendung, da es nur Gejammer ist.