Und dieses Guthaben habe ich in einer Zeit erwirtschaftet, in der ich keine Sozialleistungen bezog
Das ist schon lange geklärt, dass es nicht auf den Zeitraum des Entstehens ankommt, sondern auf den Zufluss. 1996 oder 1999 noch zum guten alten Bundessozialhilfegesetz ist das Bundesverwaltungsgerichtes von der Identitätstheorie zum Zuflussprinzip gewechselt. Das geht dir mit dem BK Guthaben so, mit eventueller Steuererstattung, mit irgendwelchen Nachzahlungen (Wohngeld, Kindergeld usw). Egal, ob das Geld ist, dass dir 2024 zugestanden hat: fließt es jetzt in 25 zu, ist es Einkommen.
Diese Praxis entbehrt jeder Logik und Fairness.
Gesetze und Rechtsanwendung sind nicht immer fair. Der, der am 31. des Monats den ersten Lohn bekommt, muss, das Bürgergeld für den Monat zurück zahlen, der, der es einen Tag später, am 1. des Folgemonats bekommt, nicht. Der, der nur 49 Euro Überzahlung verursacht hat, muss nichts zurück zahlen, der, der 51 Euro verursacht hat, fiel vollen 51 Euro. Fair? Fairness gibt es nicht.
Was ich noch immer nicht verstehe, ist, warum ALG1 bis 12.12., Bürgergeld Antrag am 13.12., aber Leistungsbeginn dann der 1.12. sein soll.... is das wirklich im Gegensatz zur Arbeitsagentur nicht vorgesehen Monate anteilig zu rechnen???
Das ist nunmal gesetzlich verankert, dass ein Antrag auf den Monatsersten zurück wirkt.
Das Guthaben ist nur eine Sonderform von Einkommen,
...gem. § 11 SGB II, die abweichend vom normalen Zuflussprinzip einer eigenen Anrechnungsnorm unterliegt, nämlich § 22 Absatz 3 SGB II, der Anrechnung im Folgemonat nach Gutschrift oder Rückzahlung.