Beiträge von Tamar

    Wenn ihr länger als ein Jahr zusammen lebt, geht das JC von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Du gehörst zur BG, bist als Student nur vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Das heißt aber, dass hinsichtlich des Antrags auch dein Einkommen und Vermögen geprüft werden muss. Die Angaben zum Einkommen aus Selbstständigkeit wirst du daher machen müssen.

    Allerdings keine Telefonate mit Vermittlung und Co., da du selbst keinen Anspruch hast und das Jobcenter im Hinblick auf Vermittlung in Arbeit etc. nichts mit dir zu tun hat.

    Wahrscheinlich dient das Telefonat aber nur der Aufnahme deiner Grunddaten. Du musst entscheiden, wie weit du mitwirkst. Allerdings: ja weniger von dir kommt, desto länger dauert es, bis der Antrag bearbeitet werden kann.

    1. Ein Darlehen für Mietkaution wirst du nur bekommen, wenn die Wohnung angemessen ist. Und da beißt sich die Katze in den Schwanz, da du schreibst, dass du so eine Wohnung nicht finden kannst.

    2. Da gilt dasselbe wie zu 1).

    3. Vom Nettoeinkommen wird ein Grundfreibetrag von 100 Euro abgesetzt. Der restliche Freibetrag wird anhand des Bruttolohns berechnet mit 20% vom Brutto zwischen 100 und 1000 Euro. Vom Rest bis (in deinem Fall bis 1500 Euro, da du ein Kind hast) nochmal 10% Euro. Der maximale Freibetrag ist daher 330 Euro. Der Grundfreibetrag kann 100 Euro überschreiten, wenn deine tatsächlichen Kosten für den Job höher sind. Was du damit machst, ist deine Sache.

    Wer von uns wäre Besser als Hauptmieter geeignet oder wäre es von Vorteil wenn wir beide Hauptmieter sind ? (Ich vertraue ihm und er mir das ist kein Thema nur bezüglich unserer Vorgeschichten ?!)

    Muss ich bei der Arge wieder ein Wohnungs Angebot einreichen ? Wie mache ich der Arge Verständlich das wir eine WG Gründen wollen und nicht zusammen ziehen wie ein Pärchen ?

    Und Wie müsste ich vorgehen und wie würde es Dann ablaufen wenn ich die Wohnung einfach ohne Genehmigung beziehe ?

    Ob beide Hauptmieter oder nur einer usw. ist erstmal eure Sache und die des Vermieters. Aufgrund gesamtschuldnerischer Haftung würde ich als Vermieter beide Mieter im Vertrag haben wollen. Ihr könnt das also ggf. gar nicht allein entscheiden.

    Wegen der WG wird spätestens nach einem Jahr die Frage nach Bedarfsgemeinschaft aufkommen. Das wirst du wohl nicht verhindern können.

    Wenn du ohne Genehmigung umzieht, ist das erstmal kein Problem, da die halbe Wohnung billiger ist als deine jetzige. Du bekommst halt keine Umzugskosten usw. und musst den Umzug nur rechtzeitig mitteilen, damit keine Überzahlung entsteht.

    Wenn das JC dem Umzug nicht zustimmt, wirst du das alles im Rechtsweg erstreiten müssen, schlimmstenfalls vor Gericht. Du müsstest das Haus anmieten, auf eigene Kosten umziehen und gegen die Ablehnung von Umzugskosten und höherer Miete in Widerspruch und notfalls Klage gehen. Die DSL Kosten gehören dabei mit zu den Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten.

    Nein, darf es nicht. § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II besagt:


    Zitat

    (1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind

    1.Leistungen nach diesem Buch,

    ALG 2 kann daher nie als Einkommen auf ALG 2 angerechnet werden. Allerdings kann natürlich ein Vorschuss verweigert werden, wenn bereite Mittel zur Verfügung stehen. Ob das so ist, kann ich leider nicht erlesen.

    Wie hoch wäre denn die Mietdifferenz zwischen der angemessenen Miete und der tatsächlichen Miete? Ggf. hilft ein ärztliches Attest, dass du nicht umzugsfähig bist. Aber das kommt sicherlich auch darauf an, wie wirtschaftlich ein Umzug wäre, also wie hoch die Differenz. Umzugskosten, auch DSL Anschluss etc. muss das JC übernehmen, wenn der Umzug zur Kostensenkung gefordert wurde und die neue Wohnung dann angemessen ist. Kaution gibt es als Darlehen.

    Das ist ja auch keine Unterhaltsnorm nach dem BGB, sondern eine Unterhaltsvermutung mach dem SGB II. Unverheiratete Paare sind nach BGB ja auch nicht gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet und trotzdem wird Einkommen und Vermögen im SGB II gegenseitig angerechnet.

    Vielleicht erfolgte die Ablehnung aufgrund der Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Man müsste den Ablehnungsbescheid sehen.

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    Gibt es denn einen Unterhaltstitel? Wollen kann die Mutter der Kinder ja viel... Auch die teurere Wohnung als sie der Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle vorsieht, ist wohl eher Luxus. Viele Eltern müssen viele Kilometer in Kauf nehmen. Es dürfte daher keinen wichtigen Grund für einen Umzug in eine teurere Wohnung geben. Weder sozialrechtlich noch nach Unterhaltsrecht.

    Fahrtkosten sind Absetzbeträge. Da werden pauschal 20 Cent/Kilometer für 19 AT/Monat einfache Entfernung berücksichtigt. Die Auto-Versicherung wird auch berücksichtigt, aber nur Haftpflicht, keine Kasko. Die Reparaturkosten sind mit der 20 Centpauschale abgedeckt, Steuern, TüV usw. auch. Für Versicherung gibt es eine 30 Euro Pauschale. GEZ wird man befreit, sollte man ALG 2 bekommen, es wird daher nicht berücksichtigt. Kosten für die Reinigung der Arbeitskleidung müsstest du belegen können. Handelt es sich um vom Arbeitgeber vorgeschriebene typische Arbeitsbekleidung ("Blaumann") oder um Buisinesskleidung (Anzug etc.)? Ein Handy wegen der Arbeit, was soll das sein? Wenn das notwendig ist, muss der Arbeitgeber sich drum kümmern. Genauso DSL Anschluss. Oder bist du selbständig. Unterhalt ist abzusetzen, wenn es dazu einen Titel gibt.

    Ich glaube, du hast irgendwie falsche Vorstellungen, wofür es ALG 2 gibt.