Beiträge von Tamar
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Wenn ihr länger als ein Jahr zusammen lebt, geht das JC von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Du gehörst zur BG, bist als Student nur vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Das heißt aber, dass hinsichtlich des Antrags auch dein Einkommen und Vermögen geprüft werden muss. Die Angaben zum Einkommen aus Selbstständigkeit wirst du daher machen müssen.
Allerdings keine Telefonate mit Vermittlung und Co., da du selbst keinen Anspruch hast und das Jobcenter im Hinblick auf Vermittlung in Arbeit etc. nichts mit dir zu tun hat.
Wahrscheinlich dient das Telefonat aber nur der Aufnahme deiner Grunddaten. Du musst entscheiden, wie weit du mitwirkst. Allerdings: ja weniger von dir kommt, desto länger dauert es, bis der Antrag bearbeitet werden kann.
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Dann stellst du sicherheitshalber vorher einen WBA, dann bist du auf der sicheren Seite.
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Dann schlage ich vor, du wendest dich an das dann neu zuständige Jobcenter, klärst die Zustimmung zum Umzug und wenn es keine Zustimmung gibt, dann klären wir, ob die Ablehnungsgründe korrekt sind oder nicht.
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Nach § 1 Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung - VZVV gilt § 67 SGB II weiter bis 30.09.2020, nicht 30.08.2020. Du bist also voll im Zeitraum drin, wo ohne neuen Antrag weiter zu bewilligen ist.
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Wieso nicht? Das Ende deines Alg1 scheint doch genau in den Zeitraum zu fallen, für den der Gesetzgeber eine Verlängerung bestimmt hat.
Wenn du bisher nichts unternommen hast, woher weißt du, dass die neue Miete nach den Kriterien des neuen Jobcenters angemessen sind?
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Wieso bist du ins SGB II gerutscht? Alg1 wurde doch um 3 Monate verlängert?
Ansonsten: wenn du das Bundesland wechselst, solltest du dir zur Absicherung die Zustimmung des neuen Jobcenters zu den Mietkosten holen. Hast du das getan? Gibt es einen wichtigen Grund zum Umzug?
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1. Ein Darlehen für Mietkaution wirst du nur bekommen, wenn die Wohnung angemessen ist. Und da beißt sich die Katze in den Schwanz, da du schreibst, dass du so eine Wohnung nicht finden kannst.
2. Da gilt dasselbe wie zu 1).
3. Vom Nettoeinkommen wird ein Grundfreibetrag von 100 Euro abgesetzt. Der restliche Freibetrag wird anhand des Bruttolohns berechnet mit 20% vom Brutto zwischen 100 und 1000 Euro. Vom Rest bis (in deinem Fall bis 1500 Euro, da du ein Kind hast) nochmal 10% Euro. Der maximale Freibetrag ist daher 330 Euro. Der Grundfreibetrag kann 100 Euro überschreiten, wenn deine tatsächlichen Kosten für den Job höher sind. Was du damit machst, ist deine Sache.
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Die Fiktion einer Bedarfsgemeinschaft kann widerlegt werden.
Auch das war nicht die Frage. Die TE möchte dieser Fiktion erst gar nicht ausgesetzt sein. Hast du ein kleines Verständnisproblem?
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Dann solltest du beachten, was das Ziel des TE ist:
Ich möchte nicht in der neuen Stadt für einen halben Monat ALGII beantragen.
Er will also nicht zum Amt laufen müssen. Das ist sein Problem. Und dass er das muss, geht aus deiner Antwort nicht hervor. Du hast die falschen Passagen der Fachlichen Weisungen zum 37 zitiert...
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Wer von uns wäre Besser als Hauptmieter geeignet oder wäre es von Vorteil wenn wir beide Hauptmieter sind ? (Ich vertraue ihm und er mir das ist kein Thema nur bezüglich unserer Vorgeschichten ?!)
Muss ich bei der Arge wieder ein Wohnungs Angebot einreichen ? Wie mache ich der Arge Verständlich das wir eine WG Gründen wollen und nicht zusammen ziehen wie ein Pärchen ?
Und Wie müsste ich vorgehen und wie würde es Dann ablaufen wenn ich die Wohnung einfach ohne Genehmigung beziehe ?Ob beide Hauptmieter oder nur einer usw. ist erstmal eure Sache und die des Vermieters. Aufgrund gesamtschuldnerischer Haftung würde ich als Vermieter beide Mieter im Vertrag haben wollen. Ihr könnt das also ggf. gar nicht allein entscheiden.
Wegen der WG wird spätestens nach einem Jahr die Frage nach Bedarfsgemeinschaft aufkommen. Das wirst du wohl nicht verhindern können.
Wenn du ohne Genehmigung umzieht, ist das erstmal kein Problem, da die halbe Wohnung billiger ist als deine jetzige. Du bekommst halt keine Umzugskosten usw. und musst den Umzug nur rechtzeitig mitteilen, damit keine Überzahlung entsteht.
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Wenn das JC dem Umzug nicht zustimmt, wirst du das alles im Rechtsweg erstreiten müssen, schlimmstenfalls vor Gericht. Du müsstest das Haus anmieten, auf eigene Kosten umziehen und gegen die Ablehnung von Umzugskosten und höherer Miete in Widerspruch und notfalls Klage gehen. Die DSL Kosten gehören dabei mit zu den Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten.
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Schön aus den Fachlichen Weisungen der BA zusammengefasst.
Das gilt jedoch nur für Bundesleistungen, nicht für Kosten der Unterkunft und Heizung. Und ein Antrag muss beim neuen Jobcenter als Grundvoraussetzung trotzdem gestellt werden, denn das alte JC zahlt nur erfüllend für das neue (§ 107 SGB X).
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Nein, muss man nicht. Das JC stellt sich aber wohl die Frage, wovon ihr bisher gelebt habt habt. Es geht um den Nachweis der Bedürftigkeit. Beantwortet halt wahrheitsgemäß, dass ihr vom Alg1 + Vermögen und ab Mai vom Vermögen gelebt habt.
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§ 67 SGB II gilt für alle Neuantragsteller. Es muss nicht individuell ein Coronafall vorliegen. Ihr könnt also durchaus einen Antrag stellen.
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Was sind denn die lt. Jobcenter angemessenen Werte für 7 Personen?
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Nein, darf es nicht. § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II besagt:
Zitat(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
1.Leistungen nach diesem Buch,
ALG 2 kann daher nie als Einkommen auf ALG 2 angerechnet werden. Allerdings kann natürlich ein Vorschuss verweigert werden, wenn bereite Mittel zur Verfügung stehen. Ob das so ist, kann ich leider nicht erlesen.
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Was ist damit gemeint? Seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft? Oder zahlst du Unterhalt? Gibt es zu dieser Aufforderung ein Schreiben, das man vielleicht mal lesen kann?
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Wie hoch wäre denn die Mietdifferenz zwischen der angemessenen Miete und der tatsächlichen Miete? Ggf. hilft ein ärztliches Attest, dass du nicht umzugsfähig bist. Aber das kommt sicherlich auch darauf an, wie wirtschaftlich ein Umzug wäre, also wie hoch die Differenz. Umzugskosten, auch DSL Anschluss etc. muss das JC übernehmen, wenn der Umzug zur Kostensenkung gefordert wurde und die neue Wohnung dann angemessen ist. Kaution gibt es als Darlehen.
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Das ist ja auch keine Unterhaltsnorm nach dem BGB, sondern eine Unterhaltsvermutung mach dem SGB II. Unverheiratete Paare sind nach BGB ja auch nicht gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet und trotzdem wird Einkommen und Vermögen im SGB II gegenseitig angerechnet.
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Vielleicht erfolgte die Ablehnung aufgrund der Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Man müsste den Ablehnungsbescheid sehen.
Bitte korrekte Nutzung der Zitatfunktion beachten!
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Wenn er seit Jahren/Monaten dort mietfrei wohnt und jetzt ein Mietvertrag abgeschlossen wird, dann wird das JC von einem Scheinmietgeschäft ausgehen (oder Vertrag zu Lasten Dritter). So einfach ist es nicht mit Mietverträgen unter Verwandten.
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Das ändert aber doch nichts am Zufluss des Lohnes und dass dieser Lohn im Zuflussmonat noch nicht mit einer wirksamen Rückzahlungsverpflichtung belegt war, wenn es der AG erst später zurückfordert...
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Doch, das gibt es schon. Aber alles an die Tochter zu zahlen und die Mutter muss dann Kostgeld, Stromanteil, Mietanteil usw. hinterher laufen, ist auch keine Lösung. Da ist der Strom schneller abgestellt und die Wohnung gekündigt, als man denken kann.
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Gibt es denn einen Unterhaltstitel? Wollen kann die Mutter der Kinder ja viel... Auch die teurere Wohnung als sie der Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle vorsieht, ist wohl eher Luxus. Viele Eltern müssen viele Kilometer in Kauf nehmen. Es dürfte daher keinen wichtigen Grund für einen Umzug in eine teurere Wohnung geben. Weder sozialrechtlich noch nach Unterhaltsrecht.
Alles anzeigenFahrtkosten ( 45km einfache Strecke) zur Arbeit
Auto Versicherung
Auto Reparatur kosten
Miete
Versicherungen
gez
Reinigung arbeitskleidung
Handy Rechnung wegen der arbeit
DSL Anschluss wegen der Arbeit
Unterhalt die man für Kinder zahlt
Fahrtkosten sind Absetzbeträge. Da werden pauschal 20 Cent/Kilometer für 19 AT/Monat einfache Entfernung berücksichtigt. Die Auto-Versicherung wird auch berücksichtigt, aber nur Haftpflicht, keine Kasko. Die Reparaturkosten sind mit der 20 Centpauschale abgedeckt, Steuern, TüV usw. auch. Für Versicherung gibt es eine 30 Euro Pauschale. GEZ wird man befreit, sollte man ALG 2 bekommen, es wird daher nicht berücksichtigt. Kosten für die Reinigung der Arbeitskleidung müsstest du belegen können. Handelt es sich um vom Arbeitgeber vorgeschriebene typische Arbeitsbekleidung ("Blaumann") oder um Buisinesskleidung (Anzug etc.)? Ein Handy wegen der Arbeit, was soll das sein? Wenn das notwendig ist, muss der Arbeitgeber sich drum kümmern. Genauso DSL Anschluss. Oder bist du selbständig. Unterhalt ist abzusetzen, wenn es dazu einen Titel gibt.
Ich glaube, du hast irgendwie falsche Vorstellungen, wofür es ALG 2 gibt.