Wovon lebst du denn jetzt, dass du dich erst mit Ausbildungsbeginn beim JC melden willst?
Beiträge von Tamar
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Das Wasser ist doch in der Bruttokaltmiete mit drin. Wenn du Wasser dezentral beheizen musst, gibt es einen Mehrbedarf, der am Regelsatz gestaffelt ist.
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Diese gesetzliche Regelung gibt es nicht mehr. Azubis und Schüler sind im Allgemeinen nicht mehr vom Bezug von ALG2 ausgeschlossen. Sie können nunmehr ganz normal aufstocken, wenn es nötig ist. Nur, wenn BAB/Bafög aus anderen Gründen als Einkommen oder Vermögen abgelehnt wird (Alter, Zweitausbildung etc), sind sie ausgeschlossen.
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Natürlich, es wird ja eine abschließende Berechnung gemacht, insbesondere, wenn die du das beantragst. Wenn jetzt z. B. mit einem Durchschnittseinkommen von 500 Euro gerechnet wurde und sich dann rausstellt, dass es tatsächlich nur 450 Euro waren, bekommst du 300 Euro nachgezahlt. Vorausgesetzt, dass es kein weiteres Einkommen gab, z. B. ein Betriebskostenguthaben oder eine Steuererstattung etc.
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Man hat aus dem Einkommen der letzten 3 Monate einen Durchnittswert gebildet und in der Höhe dein Einkommen vorläufig berücksichtigt. Das ist eigentlich ganz normal, denn der Durchschnitt bildet ja im Normalfall ab, was du ungefähr verdienst.
Dazu hast du doch durch den Freibetrag für Erwerbstätigkeit eh schon monatlich mehr als andere Leistungsempfänger.
Was hast du denn in den letzten 3 Monaten netto verdient, stimmt der Durchschnitt? Und wenn er stimmt: was daran findest du falsch?
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Natürlich gibt es Konsequenzen, wenn du wahrheitswidrige Angaben machst, denn dir steht ja momentan kein ALG2 zu, wenn du zuviel Vermögen hast. Du musst das verbrauchen bis auf die 4950 Euro und dann kannst du ALG2 beantragen. Finanziere doch z. B. einfach deinen Führerschein vor.
Die Konsequenz, wenn dein Betrug aufliegt (um den handelt es sich, da du offensichtlich die Absicht hast, falsche Angaben zu machen) ist, dass du alles ALG2 zurück zahlen musst, eventuell sogar mehr, als die Differenz zum Vermögensfreibetrag, da es nach dem BSG keinen fiktiven Vermögensverbrauch gibt. Ich hatte vor Gericht selbst einen Fall mit einer Rückzahlung von 35.000 Euro, obwohl das Vermögen "nur" 15.000 Euro war.
Dazu kommt noch ein Bußgeldverfahren, schlimmstenfalls eine Anzeige wegen Betrug.
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30% vom Regelsatz. Miete ist nicht betroffen
Allerdings kann es sein, dass man nach den 3 Monaten das gesamte ALG2 zurück verlangt als Kostenersatz wegen schuldhaftem Verhaltens.
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So schnell?! Hast du einen Änderungsbescheid bekommen oder woran erkennst du die Akzeptanz?
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Mit der VZVV wurde § 67 Absatz 1 SGB II genannte Zeitraum bis 30.9. verlängert. § 67 Absatz 2 wurde nicht geändert. Da steht immer noch unverändert, dass das Vermögen für 6 Monate nicht berücksichtigt wird. Und die sind rum. Die Verlängerung ist im Prinzip für Leute, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben. Die können weiterhin erstmal für 6 Monate ohne Vermögensprüfung den Antrag prüfen lassen.
Du hast deine 6 Monate bereits "verbraucht", um es mal so auszudrücken.
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Wieso wurde dein Antrag nur für 2 Monate bewilligt? Verstehe ich nicht.
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1. Das ist korrekt, es gilt das Zuflussprinzip. Allerdings ist die Mahnung von Inkasso nicht korrekt, da der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat.
2. Wie ist das Stipendium für die künstlerische Arbeit verknüpft? Darf es nur für das Beschaffen von Materialen (Pinsel, Farbe etc.) eingesetzt werden? Oder darf davon doch auch der Lebensunterhalt mit bestritten werden?
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Nein. Wenn du aus dem Regelsatz zur Miete zuzahlen musstest, dann ist das Guthaben bis zur Höhe deiner eigenen Zuzahlung aus dem Regelsatz dein Guthaben und darf nicht angerechnet werden, § 22 Abs. 3 SGB II.
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Das ist aber nunmal tatsächlich so, da die Eingliederungsleistungen nach den Bestimmungen des SGB III erbracht werden, hier wäre es § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III. Und das gilt nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten:
ZitatAusbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden,
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Du zahlst derzeit von ALG 2 Steuern. Also Steuern von einer Steuerleistung, die an dich gezahlt wird. Wenn du von den Steuern, die du gezahlt hast, dann leben willst, wären das also 16% von deinem ALG 2. Im nächsten Monat dann 16% der 16% usw. Dein perpetuum mobile des "ich zahle auch Steuern" geht so nicht auf. Deine Steuerzahlungen sind zum einen nicht selbst erwirtschaftet und zum anderen in unwesentlicher Höhe.
Und dass Eltern für ihre Kinder unterhaltsverpflichtet sind, das weiß man eigentlich. Wenn man also Schulden macht und dann den Kindesunterhalt während der Ausbildung nicht zahlen kann, dann ist das auch nicht Aufgabe der Allgemeinheit, sowas abzufangen. Im Übrigen halte ich das für ein Ammenmärchen. Wird das Fachabi an einem Abendgymnasium oder einem Kolleg gemacht, dann ist Bafög nämlich elternunabhängig (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG).
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Dir ist aber klar, dass ALG2 eine Hilfe für die sein soll, sie sich nicht selbst helfen können, weil sie eben gerade keine Arbeit haben, oder? Und dass dieses Geld von allen anderen erstmal verdient werden muss? Mit welchem Recht verlangst du von deinen Mitbürgern, dass sie dich weiterhin voll mit den Steuern, die ihnen vom Lohn abgezogen werden, voll alimentieren sollen, obwohl du durch Arbeit und Lohn nunmehr zumindest teilweise in der Lage bist, dich selbst zu unterhalten?!
Findest du das nicht vermessen und äußert egoistisch?!
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Da wird nichts bei deiner Mutter angerechnet. Düe musst nur deinen Mietanteil, Strom etc. selbst bezahlen. Und wenn sie für dich mit einkauft, dann natürlich auch das (Kostgeld).
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Was dir lieber ist, wird wohl niemand interessieren. Und nochmal: du hast doch sowieso mehr im Monat durch den Freibetrag (170 Euro bei 450 Euro Lohn).
Beispiel: Du verdienst monatlich zwischen 400 und 450 Euro. Das JC rechnet nur mit 400 Euro im Monat. 160 Euro wäre der Freibetrag, es rechnet also 240 Euro an. Tatsächlich verdienst du aber 450 Euro im Monat, es wären also in Wirklichkeit 280 Euro anzurechnen, womit du mit 40 Euro im Monat überzahlt wurdest. Das sind immerhin 240 Euro Schulden für 6 Monate.
Du hast doch 170 Euro Freibetrag, da ist es günstiger, diese 40 Euro weniger ALG2 zu nehmen und dann später nichts zurück zahlen zu müssen.
Ob man Kontoauszüge fordert, entscheidet der SB. Es geht ja nicht nur um die Höhe des Lohns, sondern auch um den Zufluss.
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Wie kommst du auf den Gedanken, nicht erwerbsfähig zu sein? Gibt es dazu bereits Feststellungen oder Atteste von Ärzten, Kliniken oder gar der Rentenversicherung?
Gibt es eine verwertbare Ausbildung? Gab/gibt es eine Betreuung durch den Rehabereich der Agentur für Arbeit? Gab es schonmal Vorschläge für eine Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen?
Was ist überhaupt deine Lebensplanung für die Zukunft? Was wurde aus deinem unterbrochenen Studium? Du hast 2019 ALG2 bezogen. Aus welchem Grund wurde das eingestellt? Oder bist du im laufenden Bezug und du willst jetzt eine Weiterbewilligung beantragen?
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Das JC wird deinen Lohn prognostizierten. Ggf. wird es, dazu auf die Angaben im Arbeitsvertrag zurück greifen und eher weniger darauf, was du angibst, weil dir das am liebsten ist.
Von ständigen Überzahlungen hast du im Endeffekt auch nichts. Durch den Freibetrag für Erwerbstätigkeit hast du doch sowieso monatlich mehr in der Tasche. Du solltest daher überlegen, ob es nicht besser ist, dass mit soviel Lohn gerechnet wird, dass du später eine Nachzahlung bekommst und nicht zurück zahlen musst.
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Wenn du für den Umzug keinen wichtigen Grund hattest: nein.
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Im SGB II kommt es immer auf Zufluss und Fälligkeit an. Wenn die Fälligkeit deiner Ausgaben außerhalb des jetzigen Bewilligungsabschnittes lagen, kannst du sie nicht im Zusammenhang mit dem Einkommen geltend machen. Du kannst von dem Einkommen nur die Betriebsausgaben absetzen lassen, die jetzt anfallen.
Das solltest du dann alles mit der abschließenden EKS überrechnen lassen.
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Daten aus 2012 könnten schon gelöscht sein. ALG 2 ist eine Bedürftigkeitsleistung, da gibt es keine generell festgelegte Anspruchsdauer wie z. B. beim normalen Arbeitslosengeld. Für ALG 2 sind im Übrigen die Jobcenter zuständig, die die Agentur für Arbeit (oder, wie du es nennst "Arbeitsamt").
Willst du mit weiterem Wohnsitz in Italien ALG 2 beantragen oder willst du nach Deutschland ziehen? Du musst deine Problematik schon genauer schildern, dass man sie überhaupt versteht.
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Du nimmst deinen Lohn, der in dem Bewilligungsabschnitt zugeflossen ist und bildest daraus ein Durchschnittseinkommen. Wenn das mit dem Einkommen, dass in der endgültigen Festsetzung drin steht, überein stimmt, sollte diese korrekt sein.