Das ist absolut unüblich, Miete für Monate im voraus zu zahlen und offensichtlich nur deshalb erfolgt, um sich bedürftig zu rechnen. Da die Miete überwiegend noch gar nicht fällig ist, besteht ein Herausgabeanspruch.
Und außerdem hätten die Eltern ihrem Kind Unterhalt in bar oder durch Kost und Logis gewähren müssen. Und nicht noch Miete verlangen. Der Vertrag dürfte daher sittenwidrig sein.
Aber stellt den Antrag und schaut selbst. Käme der in meine Hände, würde ich umgehend Strafanzeige über die OwiG-Stelle veranlassen. Dann könnt ihr gern vor Gericht erklären, dass das alles ganz normal ist und alle Eltern und deren Kinder sowas machen.
Wieso musste sie überhaupt die Ausbildung abbrechen und in welchem Lehrjahr war sie? Hat sie verdient oder hat sie Bafög bekommen?