Beiträge von Tamar
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Was willst du jetzt wissen? Wenn du normal ALG2 für August erhalten hast, brauchst du natürlich kein Darlehen für August zu beantragen.
Da kommt dann irgendwann ein ganz normaler Erstattungsbescheid, dass du zuviel gezahltes ALG2 für August zurück zahlen sollst.
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Natürlich wird das Einkommen des Kindes auch auf seinen Mietanteil angerechnet. Die halbe Miete gehört zum Bedarf des Kindes und dafür ist sein Einkommen einzusetzen.
Eure Miete wird bezahlt und du hast die 396 Euro Kindergeld und UVG + 440 Euro ALG2, insgesamt 836 Euro im Monat zur Verfügung.
Was daran reicht nicht für Strom, Telefon, Lebensmittel, Hygieneartikel und Co?!
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Wenn die DRV Teilhabe gewährt, ist es Sache der DRV zu bestimmen, was genau. Anscheinend hält man dich trotzdem noch für arbeitsfähig in deinem Beruf. Es gibt Rehaberater, vielleicht solltest du dort klären, wie es weitergeht. Wenn du jedoch selbst keinen Plan hast, was machbar wäre...
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Mit welchem Grund hat die Rentenversicherung abgelehnt? Wer hat die gesundheitlichen Einschränkungen festgestellt und was bedeutet das genau? Berufunfähig? Zeitliche Einschränkungen? Körperliche Einschränkungen? Welche Ausbildung hast du? Welche strebst du an? Wie alt bist du? Bist du überhaupt als Rehafall anerkannt?
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Ich gebe für 3 Personen ca. 150 Euro pro Woche aus, allerdings bei einem Familieneinkommen von über 5000 Euro netto, so dass ich definitiv nicht sparsam einkaufe. Mit 233 Euro in der Woche kann man also durchaus 4 Menschen versorgen.
Im Übrigen ist die Diskussion müßig. Wenn du nicht vorhast, den Bescheid hochzuladen, kann man dir sowieso nicht helfen.
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Schaust du in:
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
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Einkommen wird strikt nach Zufluss angerechnet. Wenn also neben laufendem Unterhalt auch Unterhaltsrückstände zugeflossen sind, hätte deine Tochter das umgehend mitteilen müssen.
Sie wird wohl eine Rückforderung erhalten und eventuell sogar ein Bußgeld.
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Aufrechnungen sind gesetzlich bis 30% des Regelsatzes zulässig und so auch vom Bundessozialgericht bestätigt worden. Da wird eine Aufforderung wohl weniger bringen.
1000 Euro im Monat nur für Lebensmittel (oder was meinst du mit "nach Abzug der Fixkosten") ist doch auch ausreichend für 4 Personen.
Ansonsten müsste man den Bescheid mal sehen.
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Das Zuflussprinzip spielt bei Selbstständigkeit keine Rolle, da das Einkommen dann generell auf den Bewilligungsabschnitt verteilt angerechnet wird.
Ansonsten sprich das mit dem zuständigen Vermittler durch. Ob dir trotzdem noch weiter Vermittlungsvorschläge unterbreitet werden oder nicht, das bestimmt er.
Die Frage nach Rechtsgrundlagen und Co. verstehe ich nicht. Ich denke, du hast durch die Ausbildung im ÖD wertvolle Kenntnisse? Welche sollen das denn sein, wenn du den Wertungswiderspruch zwischen der freien Berufswahl nach dem GG und der Pflicht zur Aufnahme jeglicher zumutbarer Tätigkeit nach dem SGB II nicht verifizieren kannst?!
Du wirst als Betreuer noch viel mehr Rechtsgrundlagen als nur das SGB II kennen müssen. Wenn du jetzt bereits am SGB II scheiterst, dann solltest du die Berufswahl nochmal überdenken. Und mach dich auch mal mit der Haftung vertraut. Denn du haftest, wenn du in Anträgen etc. fehlerhafte Angaben machst, auch, wenn das auf Unwissenheit beruht.
Dein Text ist übrigens durch die vielen Wiederholungen wie "bewerben erneut bewerben" oder "aber in den betreffenden Bereichen aber" echt schwer zu lesen. Vielleicht liest du demnächst erst noch mal, was du geschrieben hast, bevor du es absendest.
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Bei Wohngeld nach dem WoGG gibt es überhaupt keine solchen Leistungen.
Und falls du in Wirklichkeit ALG2 beantragt haben solltest: was glaubst du, was du mit den dahingeschmissenen Brocken für Antworten erhalten kannst?!
Da fehlt die komplette Vorgeschichte, ob erste Wohnung, wovon vor ALG2 gelebt wurde, Umzugsgrund etc.
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In welcher Funktion ("im Auftrag") recherchierst du, dass du die einfache, aber wichtige Frage, ob gewerblich oder privat nicht beantworten kannst?
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"Im Eigentum". Miete wäre mangels Vertrag und fehlender Mietzinsforderung falsch. Du kannst doch noch ergänzen, dass du kostenfrei bei den Eltern wohnst.
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Du sollst für Juli 357 Euro zurück zahlen und hast aber 628 Euro verdient. Wie kommst du darauf, dass da kein Freibetrag berücksichtigt wurde?!
Wenn an der Anhörung der Berechnungsbogen fehlt, hättest du ihn längst anfordern können, anstelle hier weiteres Rätselraten zu spielen.
Entweder schreibst du jetzt, dass der Berechnungsbogen fehlt und du den brauchst, um auf die Anhörung antworten zu können oder du beschränkst dich auf August und teilst mit, dass du im August nicht überzahlt wurdest, da du im August gar kein Einkommen mehr hattest.
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Ja und auch wofür das Geld sein soll, woher die Ware kommt usw.
Für mich klingt das nach "Ich teste mal, welche Story am besten JC-geeignet ist".
Für Schmu und Betrug ist mir meine Zeit zu schade. Das JC wird sicherlich ermitteln, was Einkommen ist und was nicht.
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Kann das sein, dass es in einem anderen Forum noch eigener Hausrat, Taschen und eine DVD Sammlung waren?
Das JC wird prüfen, was es mit deinen ganzen Verkäufen auf sich hat. Das wird aus der Ferne niemand beurteilen können.
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Für den Freibetrag ist der Bruttolohn ausschlaggebend, für die Anrechnung das Netto. Wie das weiterhilft, wenn es angeblich um den August geht, der ohne Einkommen gewesen sein soll, erschließt sich mir nicht.
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Privatkauf oder gewerblich? Was genau ist das für eine Prämie?
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1. Ja, das ist korrekt.
2. Du musst deine Eltern angeben.
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Das ist absolut unüblich, Miete für Monate im voraus zu zahlen und offensichtlich nur deshalb erfolgt, um sich bedürftig zu rechnen. Da die Miete überwiegend noch gar nicht fällig ist, besteht ein Herausgabeanspruch.
Und außerdem hätten die Eltern ihrem Kind Unterhalt in bar oder durch Kost und Logis gewähren müssen. Und nicht noch Miete verlangen. Der Vertrag dürfte daher sittenwidrig sein.
Aber stellt den Antrag und schaut selbst. Käme der in meine Hände, würde ich umgehend Strafanzeige über die OwiG-Stelle veranlassen. Dann könnt ihr gern vor Gericht erklären, dass das alles ganz normal ist und alle Eltern und deren Kinder sowas machen.
Wieso musste sie überhaupt die Ausbildung abbrechen und in welchem Lehrjahr war sie? Hat sie verdient oder hat sie Bafög bekommen?